Zahlungsmodalitäten in der Baubranche

Diskutiere Zahlungsmodalitäten in der Baubranche im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, kurz: Wir haben die erste echte Rechnung bekommen vom Tiefbauer als Abschlagszahlung. Diese ist "zahlbar fällig bei Erhalt...

  1. #1 janko81, 24.02.2016
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    Hallo zusammen,

    kurz:

    Wir haben die erste echte Rechnung bekommen vom Tiefbauer als Abschlagszahlung.
    Diese ist "zahlbar fällig bei Erhalt abzgl. 3% Skonto". Morgen (also einen Tag später) hat der Tiefbauer den Beginn seiner Leistung avisiert.

    Wie ist es in der Baubranche. Wie lange wartet man mit der Zahlung ? Zahlt man sofort (in diesen geringeren Betragsbereichen), damit der Partner weis, dass man zügig zahlt ?
    Hier sind ja viele Unternehmer aus der Branche. Wie seht ihr das ?

    Kurzum: Erste Abschlagszahlung als Vertrauensbeweis (das Vertrauen habe ich, aber verlass dich nie auf jemanden wenns um Geld geht) sofort (bei verhältnismäßig geringeren Beträgen, große würde ich bestimmt nicht in Vorleistung bringen) für zukünftig schnellere Umsetzung ? oder Leistung abwarten und dann zahlen?
     
  2. #2 Kalle88, 24.02.2016
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    Zahlplan vereinbart? Wenn nein, dann siehe deine Skontoklausel. Wenn ich mich nicht irre gilt ansonsten 30 Tage um in Zahlungsverzug zu geraten, wenn nichts anders lautendes vereinbart wurde.

    Hat der Unternehmer denn schon mit den Arbeiten begonnen?
     
  3. #3 Gast943916, 24.02.2016
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    Gast943916 Gast

    gibt es nicht, es gibt vertraglich geregelte Vereinbarungen
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 24.02.2016
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    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt § 632a Absatz 1 BGB:

    ----------------------------------------------------
    (1) Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden. § 641 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
    -----------------------------------------------------

    Das bedeutet, dass der Tiefbauer erst dann eine erst Abschlagsrechnung stellen kann, wenn er eine entsprechende Leistung erbracht hat. Wenn er Teilleistungen abrechnet, muss er diese anhand eines Aufmaßes oder auf andere geeignete Weise abrechnen.

    Ich würde nichts zahlen, bevor ein entsprechender Wertzuwachs auf dem Grundstück vorhanden ist. Tust du es trotzdem, trägst du das Insolvenzrisiko.
     
  5. #5 Gast943916, 24.02.2016
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    Gast943916 Gast

    ich möchte auch mal einen Kunden der mich im voraus bezahlt....:cry
     
  6. #6 mastehr, 24.02.2016
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    Ich habe meine Rechnungen immer unmittelbar nach deren Erhalt bezahlt. Allerdings kamen die Rechnungen auch immer erst nach Leistungserbringung.
     
  7. #7 wasweissich, 24.02.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sowas gibt es aber auch .

    der st war gerade abgesteckt , da waren die ersten 25k€ überwiesen .....
    ist aber seeeeehr selten .

    im normalfall ist man schon froh , wenn man die kohle überhaupt irgendwann komplett bekommt ....
     
  8. #8 Gast943916, 24.02.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich erwisch immer die anderen....
     
  9. #9 Kalle88, 24.02.2016
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    Seminare alla: Wie suche ich mir die richtigen Kunden gibt es genügend :P Vielleicht hilft das auf die alten Tage noch mal :D
     
  10. #10 Gast943916, 24.02.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bei dir Jungspund mag das noch was bringen, bei mir hat das keinen Sinn mehr....
     
  11. #11 Kalle88, 24.02.2016
    Kalle88

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    Ne lass mal, ich war schon in zu vielen Rhetorikseminaren, Marketinggedöns und den ganzen anderen Schnodder :D
     
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