Grundwasserabsenkung und Haftung

Diskutiere Grundwasserabsenkung und Haftung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, zum Aushub des Kellers unserer Doppelhaushälfte muss eine Grundwasserabsenkung durchgeführt werden. Da bekanntlich durch einen solchen...

  1. #1 McManaman, 06.04.2006
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    Hallo,

    zum Aushub des Kellers unserer Doppelhaushälfte muss eine Grundwasserabsenkung durchgeführt werden. Da bekanntlich durch einen solchen Prozess die Nachbarhäuser geschädigt werden können (Setzung oder ähnliches) wird zunächst eine Gutachten erstellt, um etwaige vorhandenen Hausschäden zu dokumentieren.
    Die Grundwasserabsenkung soll von uns beantragt und auf unser Riskio hin durchgeführt werden. Die Bauherrenhaftpflicht schliesst den Schutz durch Schäden durch Grunddwasserabsenkungen explizit aus.
    Bedeutet also, dass wir finanziell erledigt sind, wenn etwas an den Nachbarhäusern passiert.
    Deswegen meine Fragen:
    - Ist es üblich, dass der Bauherr das Risiko trägt und nicht der Tiefbauer, der Bauunternehmer oder derjenige, der die Grundwasserabsenkung durchführt?
    - Kann man sich dagegen nicht versichern?
    - Gibt es eigentlich keine Möglichkeit, eine Rechtschutzversicherung gegen Ansprüche aus Bauvorhaben zu bekommen (hatte bislang nur Absagen)?

    Vielen Dank für Antworten!
     
  2. #2 Manfred Abt, 07.04.2006
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    Antworten kann ich nur zur ersten Frage

    Das Baugrundrisiko liegt immer beim Eigentümer bzw. Bauherrn. Du schreibst selbst, dass es bekannt ist, dass es durch GW-Absenkungen zu Schäden an Nachbarbebauungen kommen kann. Woraus diese Schäden resultieren können, hängt sehr vom Boden ab (Entzug von Feinstkorn, Schwinden durch Austrocknung etc.) Bei einem gut durchlässigen Kiesboden wird das Entleeren der Poren zwischen den Gesteinskörnern dagegen keine Setzungen bewirken.

    Als erstes muss also eine Aussage des Bodengutachters her, ob bei dem konkret anstehenden Boden bei einer Absenkung des GW-Spiegels mit Setzungen gerechnet werden muss. Je nach Boden sollte der Gutachter dann angeben, ob durch geeignete Schutzmaßnahmen diese Setzungen verhindert werden können. Wenn ja, wären diese mit auszuschreiben. Dann haftet der Unternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Schutzmaßnahmen. Sollte es doch zu Setzungen kommen, ist ggf. gutachterlich zu klären, ob die durchgeführten Schutzmaßnahmen 1. die richtigen waren und 2. richtig ausgeführt wurden. Kann im Einzelfall zu einem heftigen Streit führen.

    Fazit: das Baugrundrisiko liegt primär beim Grundstückseigentümer/Bauherr. Auf den Unternehmer kann man das baugrundbedingte Risiko nicht abwälzen, der haftet allerdings für die korrekte Ausführung der bestellten Leistungen. Ggf. würde er im Auftragsfall aber auch Bedenken anmelden gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmelden, dann wäre der schwarze Peter wiederum beim AG bzw. dessen Erfüllungsgehilfen.

    zur 2. und 3. Frage nur eine persönliche Einschätzung:
    Versicherungen kann man in der Regel nur für Sachen abschließen, bei denen die Versicherungsgesellschaft das Risiko eines Schadenseintrittes für gering hält, die müssen halt auch wirtschaftlich denken.

    Als letzte Anmerkung die Anregung mal in Frage zu stellen, ob das Bauvorhaben wirklich nur mit einer Grundwasserabsenkung realisiert werden kann, es gibt auch Wege, ohne Absenkung im Grundwasser zu bauen. Kosten natürlich ein Vielfaches, da kommt es auf die Abwägung von Kosten gegenüber möglichen Schadensersatzforderungen an.
     
Thema: Grundwasserabsenkung und Haftung
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