Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren

Diskutiere Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, interessanter Dissens: planender Architekt: Durchgangslichte 0,90 m sei Vorschrift (Bayern) Fensterbauer: baut seiner Aussage...

  1. #1 PaulDiracBaut, 25.02.2016
    PaulDiracBaut

    PaulDiracBaut

    Dabei seit:
    04.05.2014
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    München
    Hallo,

    interessanter Dissens:

    planender Architekt: Durchgangslichte 0,90 m sei Vorschrift (Bayern)

    Fensterbauer: baut seiner Aussage nach reihenweise schmälere Durchgangslichten ein.

    Art 35 (2) Bay BO sagt:

    (2) Eingangstüren von Wohnungen, die über Aufzüge erreichbar sein müssen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.

    Der Brandschutzplaner zitiert in seinem Gutachten so:

    BayBO Art. 35 (2): Eingangstüren … müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.

    Ausführung:
    Alle Einheiten
    Breite des 1. Rettungsweges mind. 0,9 m

    Wer hat nun recht? Nach dem Wortlaut könnten andere Türen die NICHT über Aufzüge erreicht werden, auch schmäler sein.
     
  2. #2 Skeptiker, 25.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Müssen die Wohnungen im fraglichen Haus nach BayBO (§ 37 Abs. 4) oder anderer öffentlich rechtlicher Vorgabe (Förderung, ASR) per Aufzug erreichbar sein?

    - ja -> Breite mind. 0,90 m
    - nein -> Breite beliebig

    Das ist so falsch, siehe BayBO.

    Das ist falsch, sieht oben. Nochmal: Nicht ob sie erreichbar sind, sondern ob sie erreichbar sein müssen ist relevant. Also: Nur Türen von Wohnungen, die (z.B. nach § 37 Abs. 4 BayBO) mit einem Aufzug erreichbar sein müssen, müssen mind. 0,9 m breit sein.

    (Weshalb? Sehr wahrscheinlich, weil sie sonst für mobilitätseingeschränkte Menschen (Rollstuhl, Roillator, sonst. Gehhilfen) zu schmal sein könnten.)
     
  3. #3 Pruefhammer, 25.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    ergibt für mich keinen Sinn. Beispiel:
    Wohnung im 3.Stock eines Behindertenwohnhauses->muß mit dem Aufzug erreichbar sein->Türe >=90cm: o.k.
    Wohnung ebenerdig in einem Behindertenwohnhaus->Aufzug nicht erforderlich->Türe <90cm: nicht o.k. weil der Rolli dann nicht mehr durchpasst.
    Fazit: falls an sowas wie Rollstuhl oder Rollator gedacht ist, dann muß das von der Nutzung abhängig sein, nicht von dem (zwingenden) Vorhandensein eines Aufzugs weil es halt genug Fälle gibt, wo ein Aufzug nicht vorhanden ist und trotzdem die Anforderung an Mindestbreite der Tür besteht.
     
  4. #4 Skeptiker, 25.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Der bay. Gesetzgeber hat es in seiner Weisheit aber nun einmal so beschlossen, warum steht sicherlich in der amtlichen Begründung. Es ist nur auffällig, dass exakt die Maße der DIN 18024 / 18025 / 18040 sind.

    Wie ich schon schrieb, kann es auch andere Gründe als § 37 Abs. 4 BayBO geben, weshalb eine Wohnung mit dem Aufzug erreichbar sein muss. Und immer dann muss die Tür > 0,9 m breit sein.
     
  5. #5 Pruefhammer, 25.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    ich kann da nichts passendes (erklärendes) finden, jedenfalls erscheint mir das Argument mit dem Rolli nicht nachvollziehbar, ich denke es gibt einen anderen Grund für die Forderung.
     
  6. #6 Gast23627, 26.02.2016
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Warum so kleinlich

    Wir haben in unserem Haus für die (normalen) Türen ein RRM von mindestens 1010 mm für die Wohnungseingangstüren 1135 mm und noch einige Schiebetüren mit 1260 mm ausgeführt.

    Das ergibt ein Gefühl von Freiheit und Bequemlichkeit welches wir nicht missen wollen.

    Also nicht so kleinlich sein :28:

    Gruß
     
  7. #7 Nasenzwicker, 26.02.2016
    Nasenzwicker

    Nasenzwicker

    Dabei seit:
    15.12.2014
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Absolvent Architektur, M.A.
    Ort:
    München
    Art 48: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Das heißt auch in Gebäuden welche noch keinen Aufzug haben müssen. Oft ist dann das Erdgeschoss das barrierfreie Geschoss. Das heißt, dass hier die Eingangstür auch 90 cm sein muss.

    lg
     
  8. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Ist es nicht so, dass insbesondere Häuser großer Höhe Aufzüge haben müssen? Und dass dann einer der Aufzüge ausreichend dimensioniert werden muss, um u.a. Krankentragen transportieren zu können? Alternativen wie zB mit der Drehleiter aus dem Fenster raus scheiden ja ab einer gewissen Höhe (nämlich der der Drehleiter) aus, da ist ein geräumiger Zugang Richtung Aufzug vielleicht öfter mal entscheidend über Leben und Tod...
     
  9. #9 Skeptiker, 26.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Paragraph 37 Abs. 4 BayBO
     
  10. HelgeK

    HelgeK

    Dabei seit:
    21.02.2005
    Beiträge:
    253
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hamburg-Finkenwerder
    Die Tragen in RTW's sind nach DIN 13 025 mit 189x55 cm dimensioniert - die Breite an sich ist da also nicht der kritische Faktor - in der Praxis machen eher abknickende, mit Möbeln zugestellte Flure Probleme.
     
  11. #11 Frau Maier, 27.02.2016
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Auch wenn eine Wohnungstür kleiner sein dürfte, so macht das für mich keinen Sinn sie kleiner zu machen. Durch diese Tür muss alles rein und im Notfall muss auch eine Trage und sonstiges Equipment vom Rettungsdienst ohne Probleme rein und raus. Auch voll bepackt mit Einkaufstüten macht es keinen Spaß durch schmale Türen zu gehen. Deswegen würde ich prinzipiell immer 1,01 Türen als Wohnungstür machen und nicht kleiner. Alles andere ist sparen am falschen Ende und den Mietern gegenüber ein Bärendienst. Wenn keine 1,01m Tür passt, dann hat man im Grundriss was falsch gemacht.
     
Thema: Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. mindestbreite wohnungseingangstür

    ,
  2. mindestbreite hauseingangstür

    ,
  3. breite wohnungseingangstüren

    ,
  4. haustür mindestbreite,
  5. Wohnungseingangstür mindestbreite,
  6. wohnungseingangstüren breite,
  7. wohnungseingangstür breite norm,
  8. wohnungseingangstüren mindestbreite,
  9. wohnungseingangstüren gesetzliche vorschriften,
  10. wohnungseingangstür breite,
  11. wohnungseingangstür mindest türbreite,
  12. wohnungseingangstür größe,
  13. wohnungstür breite,
  14. mindestbreite eingangstür,
  15. eingangstür breite,
  16. Wohnung Eingangstür Breite,
  17. Mindestbreite für Wohnungseingangstür,
  18. Garagenbau D?ren,
  19. Wohnungseingangstüren Mindestgröße Baurecht,
  20. mindestbreite eingangstür kindergarten,
  21. wie breit dind Wohnungstüren,
  22. wohnungseingangstür breite vorschrift,
  23. mindestdurchgangsbreite hauseingangstür,
  24. haustürbreite nrw,
  25. Wie breit muss eine Haustür sein
Die Seite wird geladen...

Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren - Ähnliche Themen

  1. Nebengebäude als Lagerraum Baurecht

    Nebengebäude als Lagerraum Baurecht: Liebe Baugemeinde, es geht um ein Problem mit dem Bauamt. Vorgeschichte: - alte Scheune, bis 2006 als Wohnhaus genutzt - durch uns 2018 gekauft -...
  2. Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO

    Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO: Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln. Wo bitte wird der Rechenweg hierfür verständlich dargestellt. §2, Absatz 5 (HBO) erklärt. (5) 1Geschosse...
  3. Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt

    Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt: Hallo zusammen, wir haben 2017 unsere Doppelhaushälfte gebaut und wollen nun an die Gestaltung des Hofes gehen. Hier haben wir im Nachgang eine...
  4. 2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen

    2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen: Hallo, so wie ich das baurecht in NRW verstehe wird dort deutlich unterschieden zwischen Häusern mit 2 Wohneinheiten und Häusern mit 3 und mehr...
  5. Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig

    Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig: Falls dieses Thema hier nicht hinpasst, bitte verschiebe. Schönen guten Abend, Ich habe im Januar eine Wohnung gekauft. Als nun der Boden der...