Abwasserkanal durchgehend auf dem Grundstück versäumt

Diskutiere Abwasserkanal durchgehend auf dem Grundstück versäumt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe heute ein Gespräch mit dem Architekten gehabt, der rausfinden wollte was für ein Abwasserkanal durch mein erworbenes...

  1. nadeem

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    Guten Abend,
    ich habe heute ein Gespräch mit dem Architekten gehabt, der rausfinden wollte was für ein Abwasserkanal durch mein erworbenes Grundstück gelegt worden ist.
    Es hat sich herausgestellt, dass der Abwasserkanal für Regenwasser und sauberes Wasser ist. Allerdings haben der Herr Bürgermeister und der Herr Notar und die Verbandsgemeinde (Liegenschaftskataster) versäumt mich daraufhin aufmerksam zu machen, das ein Kanal durch mein Grundstück durchläuft und dass ich auf den ca. 3 Metern (durchgehend!!!) nicht bauen darf! Dies wären ca. 100qm, die für mich nicht bebaubar sind!
    Ich habe das Glück das es am Anfang des Grundstückes ist, dennoch ist es sehr sehr ärgerlich, da der Kanal weder in dem Grundbuch, noch in dem Kaufvertrag eingetragen und damit für mich ersichtlich war.

    Der Verantwortliche von der Verbandsgemeinde (Kataster) hatte gegenüber dem Architekten nun ehrlich zugegeben, nachdem er sich von allen Beteiligten die Infos geholt hatte, dass Sie es tatsächlich versäumt haben mich darüber zu informieren und sie nun auf mich zukommen werden müssen, da es nun nachträglich in dem Kaufvertrag eingetragen werden muss.
    Deshalb war die Empfehlung von dem Architekten, dass ich mich mit den Herrschaften von der Verbandsgemeinde in Verbindung setzen soll und ihnen mitteilen soll, dass oben beschriebener Kanal eine Wertminderung des Grundstückes darstellt und somit mindestens 1/3 von dem 100qm gezahlten Geld zurück zu zahlen sind.

    Allerdings steht in dem Kaufvertag ganz am Ende noch, was dem Architekten stutzig macht:
    Die Beteiligten sind darauf hingewiesen, dass der Notar zwar das Grundbuch, nicht jedoch das Liegenschaftskataster und das Baulastenverzeichnis hat einsehen lassen und die Grundbuchbezeichnung keine Auskunft über die zulässige Nutzungsart

    Leider ist es im Bebauungsplan der Kanal eingetragen.

    Meine Frage an euch wäre, wie würdet Ihr da vorgehen? Hat jemand ein Rat für mich/Argumente/Anregung für das Gespräch?

    Danke & Gruß
    Nadeem
     
  2. #2 Pruefhammer, 25.02.2016
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    Ich wäre da ganz vorsichtig, nach meinem Wissen werden solche Baulasten wie ein Wegerecht nicht ins Grundbuch eingetragen. Um hier vor bösen Überraschungen sicher zu sein, empfielt sich immer vor dem Kauf anzufragen, ob Baulasten vorliegen. Das hast du offenbar versäumt. Ich persönlich denke, dass man daraus keinen finanziellen oder sonstigen Anspruch ableiten kann zumal im not. kaufvertrag darauf hingewiesen wurde. Ich würde das Lastenverzeichnis immer vor Kauf zeitnah einsehen oder du hättest dir vom Verkäufer bestätigen lassen müssen im Kaufvertrag, dass keine Baulasten eingetragen sind.
    Ob man hier auf Arglist "hoffen" kann, mögen die Juristen beurteilen.
     
  3. #3 Viethps, 26.02.2016
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Grunddienstbarkeit nicht eingetragen

    Dazu gibt es Urteile, u. a. http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/bundesgerichtshof-zur-duldung-von-abwasserleitungen.html?cHash=33605114396dac4a4683cb44e00c8bfc

    Ausserdem hat man üblicherweise als Käufer das Recht, den Notar des geringsten Mißtrauens selbst zu benennen.

    Manchmal findet man auch Drainageleitungen aus den Zeiten vor Grundstücksaufteilung, die noch nicht öffentlich bekannt sind: Dann gilt es abzuwägen, wie man sich verhält.....ganz heikel.....

    Joe
     
  4. #4 CGN2016, 27.02.2016
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    Finde ich nicht so ungewöhnlich. Unser Notar hat uns in der Besprechung ein paar Wochen vor dem Beurkundungstermin mehrfach darauf hingewiesen dass das nicht seine Aufgabe ist und wir es bitte dann selbst vor dem Beurkundungstermin anschauen sollen. Im Beurkundungstermin hat er dann nochmals explizit darauf hingewiesen. Ich hatte den Eindruck, dass das Thema öfters mal untergeht und der Notar daher so viel Wert darauf gelegt hat seine Informationspflichten von denen der Käufer abzugrenzen.
     
  5. #5 lastdrop, 28.02.2016
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    Halte ich auch für eher üblich im privaten Bereich. Aber halt nicht optimal ...
     
  6. #6 CGN2016, 28.02.2016
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    Wegen der Wertminderung wäre auch noch interessant wo genau der Kanal langläuft. Wir hatten mal ein Grundstück gesehen, da war der Kanal entlang der Grenze, also die 3 Meter die man sowieso nicht bebauen darf. Das einzig nervige wäre gewesen, dass die Stadtwerke jederzeit Zutritt zum Grundstück haben müssen. Das heißt, einem abschließbaren Gartentor o.ä. wäre hier ein Schüssel zu hinterlegen oder wie auch immer.

    Also Bebaubarkeit war nicht eingeschränkt, aber es wäre zu regeln gewesen wie die Stadtwerke beispielsweise nach einem Öffnen der Oberfläche über dem Kanal diese wieder herstellen müssen (z.B. nur "bodengleich", ob man Gehwegplatten darüber verlegen darf usw.).

    Und beim Preis gab es für den Bereich genau NULL Euro Nachlass, d.h. der Quadratmeterpreis war überall gleich hoch (ca. 571 EUR/qm :- )))) In Ballungsräum kann man das so machen, denn wenn der potenzielle Käufer meckert, gibt es 50 andere die bereit sind zu den Konditionen zu kaufen...

    Fazit: Je nachdem wo Dein Kanal verläuft ist es vielleicht mit der Wertminderung gar nicht so schlimm ;-)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2016
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    Was im B-Plan eingetragen ist, kann nicht mehr als ein Hinweis sein. Laß zunächst mal das Baulastenverzeichnis prüfen!
    Wenn da nichts drinsteht, hat die Gemeinde ein echtes Problem, denn dann wären die Rechte der Leitung nicht gesichert und Du säßest an einem G A N Z langen Hebel.

    Wenn DU die Leitung drinläßt, handle sehr genau aus, welche Rechte die Gemeinde hat und wer für die alles zahlt, wenn an der Leitung mal was zu machen ist.
     
  8. #8 vollmond, 29.02.2016
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    Grundsätzlich wäre ich mit dem längeren Hebel vorsichtig.

    Der Bauplan ist noch nicht genemigt und der TE will da vieleicht länger leben......

    Ich würde mich mit der gemeinde zusammensetzen, Einwenden dass durch den Kanal kein Nachteil entstwhen soll und dass im Falle eines notwendigen Aufgrabens die Radieschen wieder nach richtig herum zu pflanzen......

    An Schadenersatz würd ich nocht denken...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2016
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    Was hat die Genehmnigung des Bauvorhabens mit der Leitung zu tun? Und was die Zeit, die man da leben will.

    Könnt man auch umgekehrt sehen - eben deswegen muss die Gemeinde merken, dass Amogo nicht geht!
     
  10. #10 El Gundro, 29.02.2016
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    Ich habe privat einen ähnlichen Fall. In meinem Grundstück verläuft die Strom- sowie die Telefonleitung zu meinem Nachbarn. Diese Leitungen haben wir durch Zufall gefunden, als wir einen Gartenteich gegraben haben. Die Leitungen liegen in einer Tiefe von 1,0 bis 1,2 Meter.
    Gut, die Leitungen lagen da schon vor meiner Geburt, da ist somit nichts zu machen. Mittlerweile seht sogar die Garage drauf (kein Schwarzbau, alles genehmigt).
    Was mich jetzt allerdings interessiert: Haben die Leitungsträger automatisch ein Zutrittsrecht bzw. Wegerecht auf meinem Grundstück? Könnte ja sein, dass da mal ein Schaden ist, die Leitung repariert werden muss, oder Ähnliches. In dem Fall müssten die ja evtl meinen Gartenteich entfernen oder gar die Garage abreisen...
    Oder haben die kein Recht mein grundstück zu betreten, wenn kein Wegerecht besteht?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2016
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    Auch wenn die Leitungen seit Napoleons Tagen lägen, müssen sie dinglich gesichert werden und bist in einer ganz starken Position, denn wenn es keine entsprechenden Rechte gibt, kannst Du den Rückbau verlangen. :D
    Oder eben viel Geld zur Übernahme der Rechte.
     
  12. #12 Villert, 01.03.2016
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    gibt es nicht zahlreiche urteile, wie zb auch bei überbaungen etc , das man dann ggf eine ausgleichspacht bekommt?
     
  13. #13 El Gundro, 04.03.2016
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    Problem dabei ist, dass das Grundstück vor 50 Jahren mal dem Nachbarn gehört hat und es sich um seine Hausanschlussleitung handelt.
    Ich vermute, dass das bei der Aufteilung des Grundstücks damals einfach versäumt wurde.
    Ich weiß, für mich gilt geltender Vertrag, und der besagt, dass weder im Grundbuch, noch im Kataster hier eine Leitung oder irgendwelche Rechte eingetragen sind.
     
  14. Julius

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    Beeinträchtigt er denn Dein Bauvorhaben konkret?
    Evtl. wäre dann eine Umverlegung möglich.
     
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