Platzierung von Garagen / Hallengebäuden

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  1. #1 Landwirt, 26.02.2016
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    Hallo,

    wir haben die folgenden Situation: Wir besitzen ein Grundstück mit der Größe 19x18m (kein Bebauungsplan, Innenbereich). Das Grundstück gehört zwei Eigentümern. Es soll nun bebaut und auch real geteilt werden. Beide Eigentümer möchten ein Garagengebäude bzw. eine kleine Halle mit ca. 6x9m bauen - wobei die Größe nicht 100% fix ist und je nach Planung noch angepasst werden kann. Eigentlich keine sonderlich schwierige Situation, allerdings gibt es eine Reihe von Anforderungen, die das ganze schwierig machen. Wohl deshalb ist auch die Lösung von unserem Architekten nicht wirklich optimal und ich bin auch der Suche nach Inspirationen wie wir hinsichtlich der Platzierung weiterplanen können.

    Die Nutzung beider Gebäude soll Garage / Unterstellmöglichkeiten für landwirtschaftliche Maschinen sein. Zum Einsatz kommen aber kleinere Maschinen unter 100PS. Somit halten sich die Abmessungen noch im normalen Rahmen.

    Nun zu den Anforderungen und verschiedenen Rahmeninformationen (Nummerierung stellt keine Priorität dar, sondern soll lediglich Rückfragen u.ä. erleichtern):
    1. die Teilung der Grundstücke soll so erfolgen, dass kein Überfahrtsrecht notwendig ist. Somit sollen beide Grundstücke unabhängig voneinander funktionieren.
    2. Einfahrt ist allerdings nur über die eingezeichneten 9,5-10m möglich.
    3. im Norden steht ein Einfamilienhaus. Deshalb sollen die Gebäude möglichst weit südlich bzw. westlich ausgerichtet werden.
    4. Baurechtlich müssen im Westen, im Osten und auch im Norden (siehe allerdings Hinweis oben) sowie zwischen den beiden Grundstücksteilen keine Abstandsflächen eingehalten werden.
    5. Grenzbebauung darf 9m je Grundstücksnachbar sein und maximal 15m insgesamt - durch entsprechende Ausgestaltungen der Gebäude wäre eventl. die Südseite als Grenzbebauung ausführbar. Vermutlich müssen hierfür zu viel Abstriche in der Höhe der Gebäude gemacht werden.
    6. die Durchfahrt von der Ost nach West soll erhalten bleiben. Diese muss allerdings nur "technisch" möglich sein und nicht irgendwie rechtlich abgesichert sein.
    7. Optik soll "ansehnlich sein"
    8. westlich verläuft eine Strasse - somit wäre natürlich ein Abgrenzen zum Westen toll
    9. Grundsätzlich "verfügen" wir über die Grundstücke im Norden, Osten und Nordosten. Deshalb sollte natürlich zu diesen Grundstücken möglichst viel Fläche freigehalten werden.

    Unser bisher mit dem Problem beauftragter Architekt hat einfach an die Nordseite ein Gebäude mit 12x9m hingestellt und mittig geteilt. Damit bin ich aber nicht so glücklich. Eine andere Lösung würde sich aus seiner Sicht nicht umsetzen lassen um dementsprechend große Gebäude zu bauen. Somit stellt sich für mich die Frage: Gibt es wirklich keine andere Lösung? Damit werden m.E. ziemlich viele Anforderungen nicht erfüllt.

    Hier mal eine Übersicht übers Grundstück. Oben ist Norden.


    Beste Grüße
     

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  2. #2 Landwirt, 08.03.2016
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    Hallo,

    nachdem selbst in diesem Forum noch gar keine Antworten kamen, schließe ich daraus, dass die Anforderungen für eine vernünftige Lösung zu umfangreich sind. Da müssen wir uns also nochmals Gedanken machen wie wir die Anforderungen modifizieren können. Und dann nochmals auf unseren oder einen neuen Architekt zu zugehen um doch noch eine umsetzbare Lösung zu finden.

    Viele Grüße
     
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