Wahl zws. 2 Rolladenkästen #2

Diskutiere Wahl zws. 2 Rolladenkästen #2 im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; 2. Versuch Es geht mir um die Frage ob ein stranggepresster RoKa wie ausgeschrieben, besser ist als eines welches in Teilstücken gebaut wird. ich...

  1. #1 Stevie82, 27.02.2016
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    2. Versuch
    Es geht mir um die Frage ob ein stranggepresster RoKa wie ausgeschrieben, besser ist als eines welches in Teilstücken gebaut wird.

    ich stehe vor der Wahl zwischen 2 Rollladenkästen.
    Ausgeschrieben haben wir einen Roka der laut LV Ausschreibung stranggepresst aus einem Stück besteht.
    Der BU würde gerne den von einem Namenhaften RoKa hersteller (fuchs) einbauen. Dieser wird allerdings in 25cm Teilstücken gefertigt.
    Als Laie hört sich der stranggepresste erst einmal wertiger und besser an. Kosten wären angeblich gleich, was ich mir schwer vorstellen kann.

    Ist der ausgeschriebene Kasten aus einem Stück besser als der gestückelte von dem Namenhaften Hersteller? Ich weiss das Wienerberger/Schlagmann (Partner dieses Forums) diese wohl auch von dem mit dem Fuchs beziehen, aber werden diese für den Ziegelhersteller speziell hergestellt?

    Vielen Dank im Voraus

    Grüße Steve
     
  2. #2 Baufuchs, 27.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach den Nub´s hätte Dein Beitrag auch kommentarlos gelöscht werden können.

    Es ist nicht Aufgabe der Mod´s Beiträge die nicht den NUB´s entsprechen zu editieren.
     
  3. #3 Gast036816, 27.02.2016
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    Gast036816 Gast

    wenn derjenige, der die leistungsbeschreibung (phase 6) aufgestellt hat, auch mit der phase 7 beauftragt ist, dann muss er/sie sich die datenblätter vom anbieter geben lassen und vergleicht die gleichwertigkeit. das ergebnis teilt er dir mit und du triffst die entscheidung.
     
  4. #4 Stevie82, 27.02.2016
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    Sorry, du hast ja recht. Ich wollte auch keine Produktbesprechung machen, sondern einfach generell wissen ob ein Roka aus einem Stück besser ist als ein zusammen geklebter. Da ich weiss das Schlagmann (Wienerberger?) Partner ist und hier schon oft genug über T8 MW / Perlit etc etc. gesprochen wurde, dachte ich alles wäre in Ordnung. Nochmals Sorry!

    Der der das LV erstellt hat wurde nicht mit Phase 7 beauftragt. Sondern mit LP8 (Überwachung?) Der Vertrag mit der Baufirma wurde ja bereits unterschrieben und darin steht ganz klar.
    Wienerberger Ziegel-Rollladenkasten stranggepresst aus einem Stück, System ROKA-LITH RG, in der Position. Unten auch kein 'oder gleichwertig'.

    Wie ich heute Mittag erfahren habe, hat er wohl auch schon ohne uns zu Fragen die geteilten von B*** & H*** bereits diese Woche bestellt. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ausgeschrieben und vertraglich vereinbart sind Wienerberger aus einem Stück.

    Wäre das ein Grund, diese zu beanstanden oder gar abzulehnen?
     
  5. #5 Gast036816, 27.02.2016
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    Gast036816 Gast

    wenn du den vertrag mit dem anderen produkt unterzeichnet hast, wird es zu spät sein. der unternehmer geht jetzt davon aus, dass du die produktänderung akzeptiert hast. dumm gelaufen, verbuch es unter leergeld. du hast ja auch gaaaanz viiiiiel gespart!
     
  6. #6 Stevie82, 27.02.2016
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    Falsch Rolf. Ich habe einen Vertrag unterschrieben mit einem RoKa aus einem Stück (Wi******er) und nicht den aus 25cm Einzelsegmenten!
     
  7. #7 Gast036816, 27.02.2016
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    Gast036816 Gast

    gibt es ein begleitschreiben zum angebot, in dem in etwa steht?

    wir haben zur pos xx.xx.xxxx den rolladen kasten des herstellers y, typ z angeboten. irgendwie muss der unternehmer dir doch das alternativprodukt angeboten haben.

    hat er das alternativprodukt nach vertragsabschluss mitgeteilt, dann kann er ohne deine zustimmung nicht einfach ändern. hat er dir das alternativprodukt mit angebotsabgabe vor vertragsunterzeichnung angeboten, bist du in der pflicht zu sagen - mog i net!
     
  8. #8 Stevie82, 27.02.2016
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    Nein absolut nichts.

    Ein ausgefülltes LV und ein Vertrag von Haus und Grund welches sich auf das ausgefüllte LV und komplette Plansätze bezieht. Im LV steht nirgends das gleichwertig angeboten werden kann oder wurde...

    Gestern fragte er uns welchen Rollladenkasten wir möchten. W******r oder B*** & H***n. Ich meinte ich prüfe das mal und bespreche mich mit dem Architekten. Nach Recherche gestern habe ich herausgefunden das der eine RoKa in 25cm Einzelsegmenten unterteilt ist. Auf meine Rückfrage ob das wirklich so wäre, bejahte der Bauleiter dies. Ich sagte ihm das ich dann wohl lieber die ausgeschriebenen (in einem Stück) haben möchte, aber dennoch RS mit unserem Architekten haben werde.
    Heute kam die Mitteilung, die B**k & H**n wurden bereits durch den Einkauf letzte Woche geordert und wären wohl nicht stornierbar.
     
  9. #9 Gast036816, 27.02.2016
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    wenn das so ist, wie du es beschreibst, kannst du auf das ausgeschriebene produkt bestehen. wenn er die alternative ohne deine 'schriftliche' freigabe bestellt hat, muss er das unter leergeld verbuchen.
     
  10. #10 Stevie82, 27.02.2016
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    Alles klar. Wäre natürlich doof für ihn. Eventuell kann man sich einigen. Ich werde den Architekten mal damit beauftragen die gleichwertigkeit zu prüfen.
    Vielen Dank für deinen Ratschlag Rolf.
     
  11. #11 Gast036816, 27.02.2016
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    wenn du ihm entgegen kommst, dann hast du 2 bonuspunkte beim nächsten nachtrag - die musst du dir aber gut einteilen!
     
  12. #12 Stevie82, 27.02.2016
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    Ja, darum geht es mir. Geben - nehmen ist also angesagt.
     
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