Baugenehmigung erforderlich?: Umbau Balkon EFH (Bayern)

Diskutiere Baugenehmigung erforderlich?: Umbau Balkon EFH (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich plane momentan unsere Balkone umzubauen. Wir haben im 1. Stock einen riesigen Balkon der nicht genutzt wird. Im DG wird er viel...

  1. #1 reenreen, 28.02.2016
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    Hallo,

    ich plane momentan unsere Balkone umzubauen. Wir haben im 1. Stock einen riesigen Balkon der nicht genutzt wird. Im DG wird er viel verwendet. Aus diesem Grund würde ich gerne die Zimmer im ersten Geschoss auf Kosten des Balkons vergrößern und im DG den Balkon einfach ein wenig vergrößern, da ich die Form von außen ehrlich gesagt nicht schön finde.
    Ich gleichen Zuge will ich die Geländer beim Balkon ändern.
    Jetzt bin ich mir allerdings nicht sicher, ob ich dafür eine Baugenehmigung brauche oder nicht, da ich ja irgendwie die Form vom Gebäude ändere oder nicht?

    balkon.png

    Der Handwerker meinte, dass das alles kein Problem ist und man keine Genehmigung braucht... ich bin mir da nicht so sicher.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Inkognito, 28.02.2016
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sie brauchen vor allem eine Statik. Und bei "Glasfassade" gleich an eine absturzsichernde Verglasung denken.
     
  3. #3 gunther1948, 28.02.2016
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    ;)
    hallo
    zuerst muss das mit dem - balkon verlängern - mal geklärt werden.
    und so einfach wird das nicht gehen.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 reenreen, 29.02.2016
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    Hallo,

    Wofür genau brauche ich eine Statik? Der Balkon kragt nicht aus, sondern im EG ist dort ein Erker. Das versetzen der kleinen Glasfassade sollte ja erst einmal somit statisch keine Auswirkung haben.
    Die Wand die verlängert werden soll ist auch nicht tragend.
    Wieso soll die Fassade absturzsichernd sein, wenn dahinter noch Balkon kommt?
    Und bei den Ecken reden wir ja nun nicht im Meter... Denke die Kantenlänge des anzubauenden Dreiecks sind ca. 40 cm.

    Danke!

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  5. #5 Gast036816, 29.02.2016
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    Gast036816 Gast

    einen handwerker in genehmigungsrechtlichen dingen zu fragen, ist eben den falschen ansprechpartner zu fragen.

    einen tragwerksplaner benötigst du - oder wer berechnet die verlängerung des kragarms mit kragarmen?

    nach deiner skizze muss die äußere verglasung nach 18008 absturzsichernd sein oder die absturzsicherung wird anders konstruiert.
     
  6. #6 reenreen, 29.02.2016
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    Aber ja doch. Deswegen versuche ich es hier. Ich möchte ja auch keine verbindliche Aussage, allerdings verhält es sich halt so, dass wenn hier einig der Eindruck erscheint, dass ich eine Genehmigung brauche, ich mich drum kümmern muss. Wenn hier ebenfalls jeder meinen würde, dass ich das nicht brauche... dann eben nicht.
    Und natürlich hofft man trotzdem irgendwie auch ein wenig auf die Erfahrungen von einer Baufirma.

    Sicher. Sollte jemand rechnen, aber es ist keine Verlängerung eines Kragarms, sondern es ist die Decke, welche in dieser vom vollständig im EG auf dem Mauerwerk auf. Dann würde die Decke um max. 30 auskragen.

    Die "äußere Verglasung" ist ein Balkongeländer und das sollte natürlich absturz sichernd sein. Sehe ich auch so. Vermutlich einfach irreführend von mir gezeichnet.

    Aber trotzdem: Eigentlich geht es mir momentan nicht um Bedenken an der Konstruktion oder um Tragwerkslehre. Eigentlich geht es mir jetzt primär darum, ob ich eine Baugenehmigung brauche oder nicht...

    Danke erstmal für die Mühen bis hierhin!
     
Thema: Baugenehmigung erforderlich?: Umbau Balkon EFH (Bayern)
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