Bereitstellungszinsen bei Bauverzug

Diskutiere Bereitstellungszinsen bei Bauverzug im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag zusammen, folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist...

  1. #1 JasperMr60, 28.02.2016
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    Guten Tag zusammen,

    folgende Ausgangssituation: Ein Haus und der Garten des Hauses (als Bauland) werden getrennt verkauft. Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben. Aber die Baugenehmigung für die Bebauung des Gartens musste nachgebessert werden und ein weiteres Mal eingereicht werden. Aus diesem Grund konnte der Kauf des Gartens und des Hauses noch nicht 100% abgewickelt werden. Nach einem halben Jahr warten werden für den Käufer des Hauses und des Gartens Bereitstellungszinsen fällig.
    Da der Käufer des Hauses nun finanziellen Schaden trifft, er aber nichts mit der Bebauung des Gartens zu tun hat, frage ich mich, ob die Zahlung der Bereitstellungszinsen vom Architekten eingeklagt werden können.
    Wäre toll, wenn ihr schon mit sowas Erfahrung hattet oder einfach Eure Meinung hierzu schreiben könntet.

    Vielen Dank!
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Und was hat der Architekt mit dem Kauf des Hauses zu tun?
     
  3. #3 Baufuchs, 28.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergiss es. Der Käufer des Hauses hat keinen Vertrag mit dem Architekten. Also kann er dem gegenüber auch keine Ansprüche geltend machen.

    Ob er gegen den Verkäufer des Hauses Ansprüche geltend machen kann, hängt von den Regelungen des Notarvertrags ab.
     
  4. #4 JasperMr60, 28.02.2016
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    Der Architekt hat bei dem ersten Antrag zur Baugenehmigung einen falschen Plan eingereicht. Dieser wurde dann abgelehnt und musst erneut nach Änderungen von Maßen eingereicht werden. Das verzörgert die Grundbucheintragung der beiden Grundstücke, was widerum die Kaufabwicklung verzögert.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Da besteht doch rein gar kein Zusammenhang. Wenn zwischen Verkäufer und Käufer Probleme bestehen, kann doch der Architekt einer 3. Partei nichts damit zu tun haben, bei dem es um eine Baugenehmigung geht.

    Der Verkauf des Grundstücks ist doch ein seperates Geschäft. Ideen haben manche Leute...
     
  6. #6 JasperMr60, 28.02.2016
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    Verstehe ich nicht. Käufer und Verkäufer sind sich einig. Es müssen nur noch beide Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden. Das geht aber erst wenn die Baugenehmigung da ist. Die verzögert sich durch einen Fehler des Architekten.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Quatsch.

    Der Verkäufer hätte die Teilung zuerst veranlassen können, und dann verkaufen. Was hat dann der Hauskäufer mit dem Garten (Bauland) käufer zu tun? Wird es anders gemacht, sollte man auch die Risiken kennen. Dem Hauskäufer hätte es frei gestanden, eine vertragliche Regelung über Termine mit dem Gartenlandkäufer zu treffen. Auch dann hat der Architekt nichts damit zu tun. Haftung gegenüber einer 3. Partei, weil diese freiwillig Risiken eingeht? Und abgelehnt hat die Baubehörde, vieleicht sollte man die auch nocht verklagen! :shades

    Der Zahnarzt kann dem Hersteller von Implantaten auch nicht in Regress nehmen, wenn er Termine zusagt, aber noch gar kein Vertrag mit dem Implantatproduzenten hat, und dieser diese zu dem Zeitpunkt nicht Liefert, weil das Material nicht so schnell zu bekommen ist.
     
  8. #8 Baufuchs, 28.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Herr A will Frau B heiraten und hat ein Restaurant für einen bestimmten Termin reserviert.

    Zahnarzt X macht einen Behandlungsfehler und Frau B. fällt deshalb am vorgesehen Termin aus.

    Nun verlangt der Restaurantbesitzer Schadenersatz vom Zahnarzt.

    Merkste was??
     
  9. #9 stockstadt, 28.02.2016
    stockstadt

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    Das hat erstmal weniger mit dem Kaufvertrag zu tun, sondern mit dem Vertragsverhältnis des zukünftigen Bauherrn zum Architekt.
    (auch wenn wahrscheinlich eine Klausel existiert, dass der Kaufvertrag erst bei vorliegender Baugenehmigung gültig wird ???? )

    Wenn der Bauherr als Auftraggeber meint, dass der Architekt durch fehlerhafte Ausführung seines Auftrags ihm einen Schaden zugefügt hat, muss er ihn nachweisen und geltend machen.
    Ob deine Angabe als Nichtbeteiligter nach Hörensagen "falscher Plan" zutrifft, kann dir hier keiner sagen.
    Das müss dein "Käufer" prüfen.

    LG
     
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