Änderung von bestehenden Dachgauben, Bauänderungsantrag erforderlich ?

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  1. #1 Susanne67, 02.03.2016
    Susanne67

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    Hallo,

    wir sanieren gerade ein älteres (kein Denkmalschutz) Häuschen in einem Wohngebiet in LEV (NRW).

    Der Bebauungsplan erlaubt eine 2 geschossige Bauweise plus Satteldach.
    Unsere kleines, 1,5 geschossiges Häuschen + Spitzboden steht zwischen zwei 2,5 geschossigen Mehrfamilienhäusern.

    Wir haben je Traufseite eine Dachgaube welche wir vergrößern wollen, um Raum zu gewinnen
    Das Haus ist nur 5,8m breit an Bodenfläche im Obergeschoss und dann mit Schrägen.
    Die Treppe ist für Menschen ab 1,75 nur mit Kopfeinziehen zu begehen.

    Bisher sind die Gauben wie im Bebauungsplan gefordert die doppelte Mauerstärke von der Außenwand nach innen zurückversetzt.
    Wir würden gerne die Außenwand gerade hochziehen und das Fenster dort bündig setzen, also 50cm weiter nach außen, womit auch die Treppe besser begehbar würde.
    Ein 2. Vollgeschoss wäre erlaubt, die nach oben gezogene, bündige Wand für die Gaube auch ?

    Später wird die neue Fassade gedämmt und neu verputzt.
    Dafür müssen wir das Dach etwas verlängern weil die Dämmung sonst über dem Dach steht.

    Haben wir überhaupt eine Chance diese Änderung genehmigt zu bekommen ?
    Ich würde mir das Geld für Architekt / Bauantrag / Änderung gerne sparen wenn es gar keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Muss für eine Gauben-Änderung ein Antrags gestellt werden oder ist es im Rahmen der Modernisierung/Energieeinsparung davon freigestellt ?

    VG Susanne
     
Thema: Änderung von bestehenden Dachgauben, Bauänderungsantrag erforderlich ?
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