Alte Hecke und die Grundstücksgrenze

Diskutiere Alte Hecke und die Grundstücksgrenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Forum, ich hab eine vorgreifende Frage. Ich hab einen Landschaftsgärtner auf dem neuen Grundstück-bebaut. so gut wie alles an Hecke und...

  1. chieff

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    Hallo Forum,

    ich hab eine vorgreifende Frage.
    Ich hab einen Landschaftsgärtner auf dem neuen Grundstück-bebaut. so gut wie alles an Hecke und Sträuchern wegmachen lassen.
    Darunter auch eine Hecke die zum Nachbar stand. Die war ganz sicher auf unserem Grundstück.
    Der Maschendrahtzaun, der in gleicher Flucht verlief, ist beim Heckenbeginn einem Grenzversatz zum Nachbarn gefolgt. Für mich war klar, so kenn ich das zumindest von meinen anderen Hecken und Grundstücken,
    das hinter der Hecke auch ein Zaun auf oder an der Grenze steht.
    Jetzt war ich erschrocken, das nach dem entfernen der Hecke dahinter garkein Zaun steht.
    Frage: Was für Forderungen kann der Nachbar erheben, falls überhaupt
    und was kann ich für Forderungen erheben, falls überhaupt?
    Natürlich steht ein Gespräch an. Ich will mich nur vorab informieren.

    Ich schätze,
    keiner kann hier irgendwas fordern. Denn jeder hat die möglichkeit auf seinem Grund auf seine Kosten einen Zaun zu errichten.
    oder eben zu halben teilen auf der Grenze.
    Außer es gäbe hier bestandsschutz oder Ersatzleistungen???

    Richtig, Falsch?
     
  2. #2 Bauneulingin, 03.03.2016
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    Im Nachbarrechtsgesetz eures Bundeslandes nachsehen.
     
  3. chieff

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    Bayern.... da wird nix konkretes benannt oder reguliert., es geht viel um Mindestabstände ect.. aber in keinem Falle um die Ersatzleistung einer Einzäumung bei Entfernung von Hecken ect.
     
  4. #4 mastehr, 03.03.2016
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    Nur mal zum Verständnis:

    Du hast gedacht, dass die Hecke hinter dem Zaun Dir gehört?
     
  5. #5 Scoundrel, 03.03.2016
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    Die Hecke war auf seinem Grundstück, der Zaun auf der Grenze... Aber nur bis zur Hecke, dahinter läuft der Zaun nicht weiter.

    Was soll der Nachbarn fordern? Wenn er einen Zaun will, möge er einen errichten lassen. Auf deine Hecke kann er sich ja kaum verlassen.
     
  6. OlliL

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    Und ich dachte ja immer, das es durchaus auch Regelungen geben kann z.B. in NRW, das man eine Einfriedung "verlangen kann" - und man sich dann als Nachbar an den Kosten beteiligen muss... Gibts nicht auch Regelungen die besagen wer jeweils bei einem Grundstück an welcher Grenze "einfriedungspflichtig" ist?
     
  7. chieff

    chieff

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    Genau darum geht es mir. :think
    Deshalb die Frage vorab.

    (Wo andere zwangsmässig Mauern errichten, reiss ich die Hecken raus ;) )
     
  8. Baumal

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    wenns kein B-plan gibt, der es ausdrücklich fordert,
    besteht kein zwang zur einfriedung in bayern.
     
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