Stundenabrechnung Architekt nachvollziehbar?

Diskutiere Stundenabrechnung Architekt nachvollziehbar? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; die version 2 ist nix. dafür würde ich 5 bis 6 stunden veranschlagen - maximal. Die 13 Stunden würde ich nicht mal in Frage stellen. Wir haben...

  1. #21 Isabellwe, 05.03.2016
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    Die 13 Stunden würde ich nicht mal in Frage stellen. Wir haben uns ja auch zu dem ersten Wurf getroffen, sie hat den Vermesser beauftragt und mit der Stadt gesprochen. Das ist für mich ok.

    Tja, und das ist knapp ein Drittel von dem was die junge Dame gebraucht hat.

    Und ich habe nicht den unerfahrenen Planer beauftragt sondern der Chef hat es an seine unerfahrene Mitarbeiterin gegeben ohne vorher ein Wort zu sagen. Mein Fehler war natürlich nicht nach dem ersten Termin mit Entwürfen, in dem klar wurde das sie es macht, etwas zu sagen. Den Schuh muss ich mir anziehen.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 05.03.2016
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    Fehlt da nicht noch ein Lageplan? Der wurde doch sicher auch gefertigt, oder?
     
  3. #23 Thomas B, 05.03.2016
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    Hmmm..schwieriges Gelände....tatsächlich (sorry) kein gerade bestechender Entwurf und handwerklich (Darstellung, graphische Umsetzung) unter aller Kanone. Wohl eher unerfahren....47,xx Stunden erscheinen mir hierfür auch mächtig gewaltig. Das sind immerhin über eine Woche nur für diese Entwürfe.

    Da ja wohl eine Bauvoranfrage, also eine grundsätzliche Bebaubarkeit usw. angefragt war (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe), so ist mE ein vollwertiger Entwurf eher "komisch". Ich kläre doch erstmal das Grundsätzliche (Bauvoranfrage) und gehe dann ins Detail.

    Wie auch immer...der Zeitaufwand und das in dieser Zeit Geleistete erscheint mir schon etwas mittelmäßig....
     
  4. #24 Isabellwe, 05.03.2016
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    Also, es gibt einen Plan vom Vermesser und die Grundrisse wurden mir auf Skizzenpapier auf diesem Plan gezeigt. Daher sind da auch die Grenzen eingezeichnet
     
  5. #25 Isabellwe, 05.03.2016
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    Ich wollte halt ein bisschen die Idee was darauf möglich ist. Ich muss sowas sehen, meine Vorstellungskraft reicht da nicht. Ist halt die Frage ob das mit den Grundrissen ein Missverständnis war.

    Da er mir ja schon angeboten hat mir im Preis entgegen zu kommen, werde ich wohl mal abwarten was er für realistisch hält bevor ich anfange zu meckern.

    Er hat die Version 3 total in Schutz genommen und mir gleichzeitig erzählt, dass das ja nur etwas für meine Vorstellungskraft wäre und bei weitem nicht so aussehen müsste. Aber mal im Ernst, macht man sich die Arbeit wenn der Kunde es so nicht gefordert hat und man am Ende doch noch mal komplett um plant? Das macht für mich keinen Sinn.
     
  6. #26 Isabellwe, 05.03.2016
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    Und danke dass ihr eine Einschätzung zur Qualität der Zeichnungen abgebt.

    Das hilft mir bei der Geldfrage nicht, aber das Gefühl das es richtig war jetzt getrennte Wege zu gehen, wird bestärkt. Das war im Zweifel dann eben ein teurer Griff ins Klo
     
  7. #27 Thomas B, 05.03.2016
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    Ja...man macht sich schon mal die Mühe etwas mehr in die graphische Aufarbeitung zu stecken um die schlichte s/w-Planung plastischer darzustellen (Schatten, perspektivische Skizze, Farben). das kann durchaus Sinn machen! Aber diese Art der Darstellung, wie sie Dir "verkauft" wurde ist eher kontraproduktiv, zeigt sie doch eher, dass der Planende (Zeichnende) es eher nicht versteht mit dem Stift virtuos umzugehen...
     
  8. #28 Thomas B, 05.03.2016
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    Bitte nochmals darlegen WAS überhaupt benötigt wurde!

    Denn (siehe #1): "...Erst schlug man mir vor, nur dies anzufragen. Ich wollte jedoch ein wenig genauer wissen, was auf diesem Grundstück überhaupt sinnvoll möglich ist. Wir haben daher den Vertrag auf Stundenbasis geschlossen, mit der Absprache dass die Aufgaben LP 1-4 nicht berechnet werden, wenn wir später tatsächlich zusammen bauen...."

    Was möglich ist, kann man auch herausfinden ohne jetzt das WC darzustellen, die Küche zu möblieren, da werden eher Kubaturen (Bauvolumina) dargestellt. Von mir aus ein Ansatz wieviel m2 da am Ende zu erwarten sein könnten, aber nicht unbedingt Brüstungshöhen vermaßt und so ein Käse. Also eher so wie in V2.

    Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht so richtig.
     
  9. #29 Isabellwe, 05.03.2016
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    Also, es gab im Sommer mit dem Architekten schon mal einen Termin auf dem Grundstück. Anforderung wurden kurz angesprochen.

    Im November haben wir uns dann getroffen und besprochen, dass es erstmal eine Höhenaufnahme geben soll. Damit man ein bisschen mehr zur Bebaubarkeit sagen kann. Das wurde auch veranlasst.

    Als die Daten da waren, stellte sich heraus, dass es eine Bebauungsplanänderung gab, die eine der zwei Parzellen nicht einbezog. Da man mir beim Architekten sagte, dass die rechte Parzelle damit kein Baugrund mehr wäre, habe ich gesagt, dass wir erstmal eine Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit stellen. Ich aber vorher wissen will, was da generell bei dem Höhenunterscheid sinnvoll machbar ist.

    Daraufhin sollte ich meine Anforderungen schicken und so weit es geht ausführen. Das waren 65 qm für meine Mutter 100 qm für mich und der entsprechende Raumbedarf.

    Im nächsten Termin habe ich dann Version 1 (wurde direkt verworfen) und Version 2 bekommen.

    Ich hab die Sachen mitgenommen und mit meiner Mutter besprochen. Danach habe ich per email mitgeteilt, dass wir auf Version 2 aufbauen möchten, ich aber Fragen hätte. Ob es z.B. Sinn macht bei der Bauvoranfrage noch die Wandhöhe zu klären. Diese reicht nämlich scheinbar nur für Version 1 aus und das will ja keiner. ;) Dann dass wir lieber den Eingang auf der Wohnetage hätten und das sie bitte noch mal einen Blick auf die Gesamtfläche werfen sollen, da ich den Eindruck hatte dass das am Ende von den Außenabmessungen nicht hinkommt. Und letzter Punkt war die im DG aufgeschüttete Terrasse, die ich am Ende lieber gegen Balkon/Dachterrasse tauschen würde. Ich hatte eigentlich nur erwartet, dass man mir sagt geht oder geht nicht. Scheinbar hat man das anders verstanden.

    Auf jeden Fall gab es dann im vorletzten Termin die Version 3
     

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  10. #30 Frau Maier, 05.03.2016
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    Naja, für mich immer schwer einzuschätzen was die Leute an Zeit für was verbraucht haben. Man weiß ja nicht über was die sich informiert haben, das Gelände besichtigt, Entwürfe gezeichnet und wieder verworfen haben usw... Von daher kann man von außen kaum etwas abschätzen ob es passt oder nicht. Ja, Denkarbeit lässt sich von außen schlecht abschätzen, wie auch die Zeit, die ein Buchhalter zur Buchhaltung braucht (habe auch keine Ahnung warum die so lange an der Buchhaltung herum sitzen, die müssten es doch schneller können als ich Laie). Architekturbüros sind auch keine Krankenhäuser mit Zusatzversicherung wo man das Recht hat nur vom Scheffe behandelt zu werden. So ein Architekturbüro läuft anders ab, aber der Architekt hat immer ein Auge darauf was seine Lakeien so machen. Du glaubst doch wirklich nicht, dass die Stararchitekten alles alleine machen. Sie haben auch nur den Überblick und kanalisieren die Arbeiten in ihrem Sinne. Man hat kein Recht auf Vorzugsbehandlung, oder wer das Projekt bearbeitet, sondern nur das Recht auf ein Werk. Bei euch hat man sicherlich auch keinen Anspruch die Buchhaltung vom Scheffe gemacht zu bekommen. Das wesentlich wurde ja schon gesagt: Abhaken, zahlen und gut.

    Das nächste mal gehst Du zu einer/m ArchitektIn und beauftragst LP 1-4 und gut ist es. Darin ist dann auch die Untersuchung der Machbarkeit enthalten und alles andere und dann lässt Du die Leute machen und pfuscht ihnen nicht ins Handwerk. Und wenn Du selbst etwas beitragen willst, dann sprich es vorher mit dem Architekten ab. Dann werden die Entwürfe besprochen und nachgebessert und alles wird gut und alles geht seinen geregelten Gang.
     
  11. Roth

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    Sprach nicht die gestrenge Volksschullehrerin so ähnlich zu ihren Zöglingen? Oder jemandIn aus der Politik?
     
  12. mls

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    die "preis"frage ist, warum die erbrachten "leistungen" nicht
    im kontext der hoai zu sehen und abzurechnen sein sollten.
    damit ergibt sich eine honorarbegrenzung sowohl nach unten,
    wie auch nach oben.

    da sieht man wieder, wo die stundentricksereien hinführen.
    das es leistungen gibt, die stundenweise abgerechnet werden,
    weil sie nicht geregelt sind, gilt natürlich weiter.
     
  13. #33 Isabellwe, 06.03.2016
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    LP 1-4 hatte ich nicht beauftragt weil das Grundstück noch nicht gekauft ist. Die Leistungen die LP 1-4 betreffen sollten dann später verrechnet werden.

    Gut, ich hab für ich gelernt dass ich sagen muss wenn ich was sch...e finde und nicht selbst aktiv werden darf. Ich glaub am Ende wäre das Ergebnis aber gleich geblieben. Insbesondere nachdem im letzten Gespräch 3x die Worte fielen, dass man mit einem EFH ja kaum was verdient. ;)

    Aber mal an die Planer unter Euch... natürlich kann ein junger Architekt nicht die gleiche Leistung bringen wie ein erfahrener. Aber würdet Ihr, wenn es euer Büro ist, sowas wie die Version 3 beim Kunden vorstellen lassen?
     
  14. #34 ManfredH, 06.03.2016
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ganz unabhängig von der inhaltlichen Qualität, mit der ich mich nicht näher befasst habe: Nein, allein schon von der unbeholfenen Art der Darstellung würde ich so etwas nie einem Bauherren (Architekten haben keine Kunden) präsentieren.
    Und es fällt mir nach wie vor schwer zu glauben, dass das wirklich von einem ausgebildeten Architekten angefertigt worden sein soll. Zeichungsdarstellung und Beschriftung hätten mich eher einen Nichtarchitekten vermuten lassen.
     
  15. #35 Isabellwe, 06.03.2016
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    Doch, leider schon. Ich hab grad noch mal gegoogelt ;)

    Der Chef (Dipl. Ing. Architekt) ist bei der Architektenkammer NRW Mitglied. Die junge Dame hat lt. Internetseite des Büros den M.A. Architektur und in verschiedenen Architekturbüros und Immobilien-Unternehmen gearbeitet. Ich habe aber online ihren Lebenslauf gefunden und sie hat Ende 2013 ihren Abschluss gemacht, während der Studienzeit diverse Praktika gemacht und nach dem Studium bei einem Fertighausanbieter gearbeitet und dort LP 1-3 erbracht bevor sie in dieses Büro gewechselt ist.

    Gut, das Internet ist geduldig und grundsätzlich ist auf der Internetseite des Büros nichts gelogen, nur etwas geschönt dargestellt...
     
  16. #36 Thomas B, 06.03.2016
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    Wird schon stimmen, was die schreiben (vermutlich). Aber wie Manfred schon ganz richtig schrieb, ist die Art der Darstellung, die Güte Plangrafik, sehr unbeholfen. Ungekonnt? Untalentiert?

    Kann nicht jeder! Und wenn der Cheffe das (hoffentlich) besser kann, hätte er mal besser den Griffel geschwungen. Aber so....? Nun ja.
     
  17. #37 Skeptiker, 06.03.2016
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  18. #38 Frau Maier, 06.03.2016
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    Vielleicht hat die Zeichenarbeit letztendlich die Bürohilfe gemacht... :mega_lol:
     
  19. #39 Thomas B, 07.03.2016
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    Nö, Frau Maier...wohl eher nicht:
     
  20. #40 dimitri, 07.03.2016
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    Vor einiger Zeit gabs ja (wieder) mal die Diskussion bezüglich HOAI Pflicht und die Rechtsprechung dazu. Darf der Architekt für diese Tätigkeit überhaupt abweichend der HOAI abrechnen oder ist eine Bauvoranfrage nicht über diese abgedeckt? Wäre doch eigentlich Teil von LPH2.
     
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