Streit über luftwärmepumpe

Diskutiere Streit über luftwärmepumpe im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo ihr lieben. Wir haben ein riesiges Problem mit unseren Nachbarn. Wir haben eine luftwärmepumpe von vaillant. Der aufstellungsort ist...

  1. #1 Bau2015, 05.03.2016
    Bau2015

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    Hallo ihr lieben.

    Wir haben ein riesiges Problem mit unseren Nachbarn.
    Wir haben eine luftwärmepumpe von vaillant.
    Der aufstellungsort ist die Seite des Hauses. 45 cm von der Hauswand auf einem extra Fundament. Dann kommen 7 m bis zur Grenze des Nachbarn. Dort ist das doppelcarport plus 1 Meter weg. D.h. wir haben 14 Meter Abstand.
    Nun ist es so das wir gerade am Haus waren und da ein donnerwetter erlebt haben. Es wurde nur geschrien.
    Wir hätten die pumpe dort nicht aufstellen dürfen das verbietet der gesetzesgeber. Die pumpe muss zur Straße aufgestellt werden.
    Ich habe mal eine Messung durchgeführt. Ist nicht ganz genau aber an der Grenze kommen 40 bis 45 db am tag an.
    Die verlangen das wir die umsetzen ansonsten ziehen sie vors Gericht.
    Ich zitter immernoch wegen der Situation. Es wurde gedroht usw.
    Ich hoffe hier auf Experten antworten denn es macht mich wirklich fertig.
    Danke
     
  2. #2 wasweissich, 05.03.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    erstmal ruhig bleiben .

    wer schreit , ist im unrecht .

    dann mit dem aufsteller der WP kontakt aufnehmen , der wird sich etwas bei dem aufstellort gedacht haben .
     
  3. #3 Bau2015, 05.03.2016
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    Das hab ich bereits schon getan da er mich schon einmal auf die pumpe angesprochen hat. Die waren da und haben gesagt das alles ok ist und das wars
     
  4. #4 wasweissich, 05.03.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann entspann dich .
     
  5. #5 Bau2015, 05.03.2016
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    Ist echt gar nicht so einfach. :-(
     
  6. #6 stockstadt, 05.03.2016
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    Warum hat sich denn der Nachbar aufgeregt?? ... weil er die LWP hört, sieht oder aus Prinzip??

    14m sind schon ein ordentlicher Abstand ... in vielen Neubaugebieten ist so eine Entfernung gar ncht möglich :mega_lol:
     
  7. #7 Bau2015, 05.03.2016
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    Weil die so laut ist und er die sich so auf der Terrasse hört und über all.
    Es waren so viele Punkte. Erst hätten wir die dort nicht aufstellen laden dürfen weil es angeblich verboten ist. Stimmt nicht oder?
    Dann ist die viel zu laut und das nehmen die so nicht hin.
    Das schlimmste war eigentlich das die Tochter und der Schwiegersohn da waren und uns nur gedroht haben. Er: wenn ich hier irgendwann wohne Dann lernt ihr mich kennen. ..
    Nur solche Sachen.
     
  8. #8 Bau2015, 05.03.2016
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    Oh sry t9. Lassen nicht laden
     
  9. Julius

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    Blöde Situation.
    Sprich doch die (jetzt dort wohnenden) Nachbarn in einer ruhigen Minute nochmals an und bitte sie, Die ihre Kritikpunkte schriftlich aufzulisten (mit Begründung). Dann könne man weitersehen.

    Was ist mit den übrigen Verhältnissen (Ihr zu sonstigen Nachbarn und die Problemnachbarn zu den sonstigen Nachbarn)? Möglicherweise sind das schliche Berufsquerulanten und der WP ist nur ein willkommener Anlaß.
     
  10. #11 Bau2015, 06.03.2016
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    Na ganz toll und was sind jetzt meine rechte und Pflichten?
    Der Architekt der Baufirma hat das so geplant.
    Müssen die jetzt das umsetzen auf ihre Kosten übernehmen oder müssen wir das machen und vorallem bezahlen?
     
  11. Baumal

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  12. #13 Bau2015, 06.03.2016
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    Der Hersteller sagt 60 db.
    Wir wohnen dann im allgemeinen Wohngebiet.
    Ja er will jetzt einen beauftragen wo wir auch anwesend sein sollen.
    Wie kann ich denn die db erträglicher machen?
    In ein lamellenzaun einbauen? Wenn ja wieviel Abstand zum Gebläse muss ich einhalten.
    Ich danke schon mal
     
  13. H.PF

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    Ich frag mich wie man freiwillig sich so eine laute Kiste in den Garten stellen kann...
    Da wäre MIR mein Grundstück schon zu schade für, 60 db sind ein normales Gespräch, wer will sowas z.B. nachts auf dem Grundstück?
    Ich glaube, ich wäre da auch angepisst als Nachbar...
     
  14. #15 Ralf Wortmann, 06.03.2016
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    Für die Einhaltung der Vorschriften kommt es nicht darauf an, wie viel dB(A) an der Grenze zum Nachbargrundstück ankommen, sondern gemessen wird, soweit ich weiß, 50 cm außen vor der Mitte des Fensters eines schutzbedürftigen Raumes, also eines Schlafzimmers oder Wohnzimmers des Nachbarn.

    Vielleicht kann man kann mit einigen wenigen baulichen Maßnahmen den Lärm auch noch verringern, z.B. durch eine schallabsorbierende Umhausung, wobei natürlich der Lufteinlass nicht behindert werden darf.
     
  15. #16 Bau2015, 06.03.2016
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    H.PF das ist am Tage. Nachts 35 db
     
  16. #17 wasweissich, 06.03.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Und woher weiss die wp dass es nacht ist und sie leise sein muss ?

    Trotzdem ist es erstmal die sache des aufstellers ,zu klàren ,das/ob alles in ordnung ist .

    Da hat der schwiegersohn sich erstmal an d.nuhr halten ....
     
  17. #18 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2016
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    Ein saudämlicher Spruch!
    Wer schreit, ist erstmal sauer. Ob zu Recht oder zu Unrecht, steht auf einem anderen Blatt.

    @ TE - Wenn der Euch schonmal angesprochen hat, dann hättet Ihr da mehr machen sollen als nur Euren GÜ fragen. Was hast Du denn erwartet? Das der sagt: Oups Frau Bau, der Nachbar hat recht, wir bauen das gleich morgen um. ? :mega_lol:
    Natürlich sagt der Euch, dass alles i.O. ist, damit Ihr das dem Nachbarn sagt und der Ruhe gibt. Macht der aber nicht! Warum auch.

    Ich finde die dB-Werte solcher Klimakisten mehr als heftig und die Gartenaufstellung in Wohngebieten mehr als fragwürdig.
    Die arme Sau, die da inmitten von L-L-WP sitzt.
    Ich als Euer Nachbar wäre zumindest auch grätzig, wenn man mir egal in welcher Entfernung so ein Ding hinstellen würde.

    Man kann mit Einhausungen die Lärmabstrahlung verringern, was aber meist einher geht mit einer Wirkungsgradverminderung und - wenn die Pumpe im Sommer kühlen soll - auch mit dem Hitzetod der Anlage!
    Redet mit dem Nachbarn, erklärt ihm, dass Ihr Euch auf den GÜ verlassen habt, jetzt aber klären lassen wollt, ob gesetzliche Grenzwerte überschritten sind und wenn, dass Ihr natürlich nachbessert!
    Sonst artet das aus.

    Zu den Sprüchen des Schwiegersohns fallen mir nur Vorurteile ein, daher klemm ich mir jeden Kommentar dazu.
     
  18. #19 Bau2015, 06.03.2016
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    Weil es ein Timer gibt. Von 22 bis 7 Uhr ist jetzt nachtmodus. Sry Aber ich werde nicht mein leben nach meinem Nachbarn ausrichten.
    Bei ihm auf der Grenze kommt weniger db an als erlaubt.
     
  19. R.B.

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    Die links von Andreas sind nicht schlecht, aber leider etwas ungenau, um nicht zu sagen, in einem Fall auch falsch.

    Wie mein Vornamensvetter schon geschrieben hat, geht es um schutzbedürftige Bereiche des Nachbarn. Diese sind, wie der Name schon sagt, vor Einflüssen von außen zu schützen, und dazu gehört auch Lärm.

    Die Angabe des Schallleistungspegels ist hier nicht zielführend, denn entscheidend ist der Schalldruckpegel. Man kann sich das vorstellen wie eine Halbkugel, der Schallleistungspegel ist der Schall der über die komplette Halbkugel verteilt abgestrahlt wird, der Schalldruckpegel wäre der Schallpegel an einem Punkt im Abstand x zur dieser Halbkugel. Diese Erklärung ist etwas vereinfacht, aber vielleicht wird die Problematik dadurch klar. Es kann also sein, dass die WP in Ausblasrichtung einen deutlich höheren Schallpegel erzeugt als im 90° Winkel dazu (an den Seiten).

    Sinnvoll wäre eine Messung des Schalldruckpegels an der Grenze des Grundstücks. Liegt dieser im grünen Bereich, dann kann man sich alle weiteren Messungen sparen. Ist der Schallpegel erhöht, dann würde man die Aufenthaltsbereiche des Nachbarn unter die Lupe nehmen und dort messen, wie oben schon geschrieben, mit Abstand vor dem Fenster. Werden dort die Grenzwerte nicht eingehalten, dann hat man als Betreiber ein Problem. Ob man dieses Problem weiterreichen kann, das hängt davon ab, wer mit was an Planung beauftragt war. Dem Nachbarn der belästigt wird, kann das egal sein, für ihn ist es eine Sache zwischen den Nachbarn, sprich dem Geschädigten und dem Betreiber der Anlage.

    Bei einem Schallleistungspegel von 60dB(A) würde ich bei einer Montage vor einer schallharten Wand an der Grenze (7m) einen Schalldruckpegel von etwa 40dB(A) bis max. 45dB(A) erwarten. Die gemessenen Übersichtswerte wären daher zumindest in der richtigen Größenordnung. In einem Abstand von 14m dürfte sich der Schalldruckpegel im Bereich 30dB(A) bis 35dB(A) bewegen. Man könnte damit also im grünen Bereich liegen.

    Manche Regler bieten eine Art "Nachtmodus" bei dem die Drehzahl des Lüfters reduziert wird, und wodurch sich auch die Schallemission reduzieren lässt.

    Die in meinen Augen entscheidende Frage ist, ob man sich dann auf Grenzwerte berufen möchte, oder ob man im Sinne guter Nachbarschaft, nicht doch versucht die Situation zu verbessern. Wie schon geschrieben, ist der Schall richtungsabhängig. Ein Drehen der WP kann den Schalldruckpegel bei den Nachbarn erheblich reduzieren. Wieviel hier möglich ist, das hängt von der umgebenden Bebauung ab, ob und wo Schall reflekiert wird, usw.
    Bei der Ermittlung des Schallleistungspegels sind Pegeldifferenzen von 2-4dB (zwischen den Ansichten Ausblasrichtung, Seitenrichtung) keine Seltenheit, und in 10m Abstand können daraus noch deutlich mehr werden (Schallverteilung).

    d.h. Mit etwas Glück könnte man durch Drehen der WP den Schalldruckpegel bei den Nachbarn so weit reduzieren, dass er bewusst kaum noch wahrnehmbar ist.

    Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit mit einer Art Schallschutzwand, doch hier müsste man genau überlegen, in welchem Abstand, denn man darf so eine Schallschutzwand nicht beliebig hoch machen. Ist sie dann zu weit entfernt, dann wirkt sie nicht mehr, ist sie zu nah an der WP, dann behindert sie deren Luftfdurchsatz. Ob dann eine 2m hohe und 4m breite (Maße jetzt beliebig gewählt) Schallschutzwand in 2-3m Abstand optisch der Brüller ist, darüber könne man auch noch streiten.

    Sollte der erzeugte Schalldruckpegel zu hoch sein, oder wenn man dem Nachbarn was Gutes tun möchte, kann man über mehrere Lösungen nachdenken.

    Zuerst würde ich schauen, ob man den Standort der LWP ändern kann, oder zumindest deren Ausrichtung. Wie oben schon angedeutet, ist der Lärm der WP richtungsabhängig. Evtl. könnte der Hersteller die Ergebnisse der Schallmessung liefern (laut Maschinenrichtlinie verpflichtend, also müsste es auch Messergebnisse geben), daraus müsste zu entnehmen sein, wie sich der Schall über die Abstrahfläche verteilt (zumindest grob). Dann könnte man schon einmal prüfen, ob es genügt, wenn man die WP einfach um 90° dreht.

    Der nächste Schritt wären Schallschutzhauben oder eine andere Art der Einhausung, oder zumindest eine Art "Schallschutzwand". Für manche WP gibt es Schallschutzhauben, die zusammen mit der WP geprüft sind, und deren Leistung nicht nennenswert beeinflussen. Steht so eine Schallschutzhaube nicht zur Verfügung, dann müsste man sich Gedanken über eine Einhausung machen. Das ist aber nicht so einfach, denn die WP muss weiterhin mit ausreichend Außenluft versorgt werden, da sie ansonsten Leistung verliert, bis hin zum Ausfall (Kurzschluss, wenn sie ihre eigene Abluft wieder ansaugt).

    Die Hersteller liefern dazu Informationen zu den Mindestabständen die einzuhalten sind. In Ausblasrichtung sind das bei den für ein EFH typischen WP (Leistung) irgendwas zwischen 1,5m und 3m. Auch das sollte in der Montage- oder Planungsanleitung stehen.

    Auch die Montage vor einer schallharten Wand ist nicht unbedingt die beste Idee, da die Wand auch den rückseitigen Lärm reflektiert.
     
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