Balkon- (Licht-)öffnung auf Grenze zu unserer Hauswand zugewandt so zulässig?

Diskutiere Balkon- (Licht-)öffnung auf Grenze zu unserer Hauswand zugewandt so zulässig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Markul: ]@Katze. wie sollte deiner Meinung nach eine Lösung aussehen? Vorschlag von SirSydom ..... vielleicht ist er dann bereit die...

  1. #41 Raubkatze, 10.03.2016
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    Vorschlag von SirSydom ..... vielleicht ist er dann bereit die minimalinvasive Lösung (z.B. Bastmatte mit 1,80m -> auf gar keinen Fall... hatten die ersten Mieter und wurde ständig durch Stürme zerstört und hat uns das Carportdach beschädigt!) oder besser noch Milchglasscheibe am Balkon anzubringen..... trifft voll meinen Wunsch.

    Gipser:
    Auch keine schlechte Idee. :mega_lol: Aber nur dann, wenn "Pernell Roberts" alias Adam Cartwhright dort in "jung" dort verweilen würde und "Victor Sen Yung" alias Hop Sing (zu seines Zeiten Koch auf der Ponderosa) mir ein gutes Steak braten würde. "Michael Landon" alias Little Joe war mit eh schon immer zu smart. Ich stehe auf richtige Männer!
    Und ich denke mal „Ray Teal“ alias Sheriff Roy Coffee hätte das bestimmt völlig unbürokratisch gelöst! Ansonsten bin ich schon mehrfach in den Staaten gewesen und immer wieder beeindruckt von den "Weiten" des Landes. Vor allem von Nevada, dort wo die Ponderosa Ranch stand. Sei es mit oder ohne Bebauung.

    Trotzdem lebe ich aber hier und das auch seeeeeh gerne. Trotz dichter Bebauung.

    Und selbst wenn einer sich nicht dran stört, dass wenn ein (Schlafzimmer-) Fenster straßenseitig liegt und man beim Vorbeigehen reinschauen kann, dann weiß derjenige das ja auch im Vornherein schon, wenn er baut. Anders verhält es sich jedoch, wenn man schon 1989 baut, die ganze Straße als "Einfamilienhaus"-Bebauung geplant wurde (auch parkplatztechnisch nur 6 öffentliche Stellplätze in einer verkehrsberuhigten Straße einplant! -> d.h. kein Parken auf dem Seitenstreifen etc.)........... und dann plötzlich unser großes Nachbargrundstück zweigeteilt wird mit Änderung des Bebauungsplanes in Grenzbebauung. Und dann auch noch den geringen Abstand von 3,5 m von der Grenze zu unserm Balkon. Toll. Die Nutzung des Balkons ist soweit ja nicht schlimm (bis jetzt waren die Nachbarn auch wirklich leise), aber ich hätte gerne einfach ein bisschen mehr Privatsphäre durch einen Sichtschutz.

    So das war's dann. Wollte ich einfach nur nochmal loswerden.
    Vielen Dank Euch allen...............und ein schönes Ostern :winken
     
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