Merwürdige Auffassung 2. Rettungsweg des Bauamts

Diskutiere Merwürdige Auffassung 2. Rettungsweg des Bauamts im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Frage an die Kolleginnen und Kollegen sowie die Rechtskundigen: Folgender Sachstand: Nutzungsänderungsantrag einer Nutzungseinheit im I OG in...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 08.03.2016
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    Frage an die Kolleginnen und Kollegen sowie die Rechtskundigen:

    Folgender Sachstand:
    Nutzungsänderungsantrag einer Nutzungseinheit im I OG in einem gemischt genutzten Gebäude. Nutzungseinheit ist komplett zur Rückseite orientiert.
    So Anfang der 80er genehmigt.
    Hinter dem Gebäude verläuft ein Fußweg, über den die Feuerwehr mit Steckleitern vordringen kann.

    Bauamt behauptet jetzt, der zweite Rettungsweg sei nicht sichergestellt. :yikes Wie gesagt, immer so genehmigt gewesen, 2009 noch eine Nutzungsänderung für die strassenseitige Einheit genehmigt, auf der die rückseitige Einheit genau dargestellt war.

    Argumente werden pauschal abgebügelt mit geht nicht!

    Wäre dann nicht die gesamte Genehmigung von 198? nichtig? (Mal ab davon, dass der Rettungsweg gesichert ist)
    Wenn dem so wäre, könnte man nämlich die WEG mit ins Boot zerren.
     
  2. #2 Skeptiker, 08.03.2016
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    welche alte Nutzung, welche neue?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.03.2016
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  4. #4 Skeptiker, 08.03.2016
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    Hmm, dann galten vorher die ASR, jetzt sehr wahrscheinlich nicht mehr. Damit verstehe ich die Forderung nach einem zweiten baulichen Rettungsweg nach der Änderung auch nicht.
     
  5. #5 Thomas B, 08.03.2016
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    Habe einen nicht unähnlichen Fall, an dem ich nun schon mehrere Monate herumdoktore. Hinterliegerwohnung geht bei mir in einem überbauten Innenhof = nicht sicherer Raum. Zu erreichen nur über eine "Feuerleiter" ohne (!!!) Schutzkorb. FW hat keinerlei Zugang. BH sagt nun: mir egal...Bestandsschutz. Fachplaner Brandschutz sagt: Nix da mit Bestandsschutz, wenn Gefahr für Leib und Leben.

    Er (Brandschützer) bezieht sich hierbei auf ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums. Ich darf mal zitieren:

    "...Ist eine bauliche Anlage bestandsgeschützt, können Anforderungen (nur) gestellt
    werden, wenn (und soweit) das zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben
    und Gesundheit notwendig ist (Art. 54 Abs. 4 BayBO). Für die Feststellung,
    dass eine erhebliche Gefahr vorliegt, wird es immer einer Beurteilung
    der konkreten Situation vor Ort bedürfen. Beispielhaft ist von einer erheblichen
    Gefahr in Bezug auf den Brandschutz unter anderem dann auszugehen,
    wenn die nach Art. 31 Abs. 1 BayBO für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen
    regelmäßig geforderten zwei unabhängigen Rettungswege überhaupt
    nicht vorhanden sind oder wenn nur ein Rettungsweg vorhanden und mit
    Mängeln behaftet ist, die im Brandfall mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit
    zur vorzeitigen Unbenutzbarkeit führen.
    Eine erhebliche Gefahr in diesem Sinn entsteht nicht bereits allein dadurch,
    dass sich gesetzliche Vorschriften im Laufe der Zeit ändern (vgl. auch
    HessVGH, Beschl. v. 18.10.1999 – 4 TG 3007/97). Ist eine bauliche Anlage
    bestandsgeschützt, so ist daher eine fortwährende Nachrüstung immer auf
    den Stand der aktuell geltenden Vorschriften bauordnungsrechtlich nicht veranlasst...."

    Vielleicht genügt die Steckleiter nicht oder die ist nicht mehr vorhanden oder entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen oder wwi.?
     
  6. Taipan

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    Damit hast du einen neuen BA und musst die Rettungswege nach jetzigen Regeln nachweisen. Lässt du alles so, dann hast du Bestandsschutz. Ob die Feuerwehr mit Handrettungsgerät da hinter geht, gilt es in einem neuen Brandschutzkonzept zu klären.

    Das Spiel habe ich grade in einer Beherbungsstätte in HH. Da kommt es allerdings nicht zu einer Nutzungsänderung. Dort will der Betreiber einfach nur eine feste Rettungstreppe AUSSEN an das Gebäude stellen, damit der 2. Rettungsweg unabhängig vom Gerät der Feuerwehr funktioniert. Ergebnis: Bauamt will die Änderung der Grundrisse, damit die Rettungswege den jetzigen Regeln entsprechen. Ich bin naturgemäß anderer Meinung. Wir streiten ;-).
     
  7. #7 Gast036816, 08.03.2016
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    mit dem feuerwehrhauptmann einen termin gemacht und gefragt geht oder geht nicht, das sollte zur klärung helfen.
     
  8. Baumal

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    hab einen ähnlichen fall.
    genehmigtes gebäude aus den 70ern.
    hinter dem haus ein feldweg.

    kein hahn schrie bisher danach, dass der
    rettungsweg nur fußläufig zu erreichen war.
    jetzt bei der nutzungsänderung, muß ein neues brandschutzkonzept her.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.03.2016
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    Das Problem dabei ist, das ich den wahren Grund rieche! Hier gibts die Vorschrift, 3 Monate nach Vollständigkeit des Antrags muss beschieden sein.
    Bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Dame (abends die Schnecken todtreten, die sie schon den ganzen Tag verfolgen) und der Arbeistbelastung sucht die einen um den anderen Grund, die Vollständigkeit zu negieren.

    Von daher wäre die Sache mit dem Feuerwehrhäuptling nur eine halbe Lösung! Nämlich eine, die Wasser auf ihre Schnarchmühle wäre!
     
  10. Taipan

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    Die Vollständigkeit der Unterlage muss sie dir trotzdem bestätigen. Nur weil die Unterlage nicht richtig ist, kann sie die Vollständigkeit nicht negieren. Sie müsste dir die Vollständigkeit attestieren und dann eine Nachforderung mit Hinweis auf Genehmigungsversagung bei Nichtlieferung um die Ohren hauen, deren Frist die 3 Monate dann hemmt. Es ist aber immer wieder schön, dass die Bauämter ihre eigenen Verfahrensweisen nicht kennen.
     
  11. #11 Villert, 08.03.2016
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    Kann ein Brandschutzgutachter die Sache nicht klären mit Gutachten?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.03.2016
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    Mag sein. Aber warum soll der Bauherr einen solchen bezahlen, wenn die Nutzungseinheit so genehmigt ist, zum Genehmigungszeitpunkt ein zweiter Rettungsweg erforderlich war und sich an der baulichen Situation nichts (ausser veränderter Nutzung) nichts geändert hat?

    Klar, das Bauamt muss das nicht bezahlen. Der Bürger schon. Und da erwarte ich vom Bauamt eine eindeutige Begründung, was sich seit damals so geändert hat, dass heute der 2. Rettungsweg plötzlich nicht mehr sichergestellt ist und warum man dann keine Nutzungsuntersagung resp. eine Sicherstellung des 2. Rettungswegs verlangt hat.
     
  13. #13 Thomas Traut, 08.03.2016
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    Warten tust Du ja schon.

    3 Möglichkeiten haste:
    1. warten auf die unwillige Dame mit den weichtierigen Verfolgern
    2. warten auf Godot
    3. Anruf bei der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle der Bauaufsicht.

    Ich würde 3. wählen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 08.03.2016
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    Ich arbeite an 4)
    Telefonat mit der Stellenleiterin

    :) :D :p
     
  15. #15 Thomas Traut, 08.03.2016
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    Gute Idee. Habe ich jetzt glatt vergessen, aber schon öfters gemacht.

    Eine Gastropodaphobie wegen ständiger Verfolgung würde ich den mir bekannten Sachbearbeitern keinesfalls unterstellen wollen. Allerdings gibt es welche, die schütteln so lange den Kopf, bis sie ein Haar in der Suppe gefunden haben. Die haben dann natürlich den Schreibtisch voll und kriegen keine Genehmigung raus, weil sie den vielen Schriftverkehr und das ganze ganze Hin und Her kaum noch verwalten können. Bei den mir bekannten passiert das aber eher aus Unsicherheit als aus Unwilligkeit. Da kann ein Gespräch mir dem Chef sogar hilfreich für beide Seiten sein.
     
  16. #16 bremser, 09.03.2016
    bremser

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    Wie lang bzw. wie weit von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt ist denn der Fußweg hinter dem Haus? Vorhaben in Niedersachsen?
     
  17. #17 Gast036816, 09.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wenn du die sachbearbeiterin mittags mal zum schneckenessen einlädst? die sie dann verputzt, verfolgen niemanden mehr.
     
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