Auf was muß ich bei der Wohnungsübergabe achten? Neubau Wohnung schlüsselfertig

Diskutiere Auf was muß ich bei der Wohnungsübergabe achten? Neubau Wohnung schlüsselfertig im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Schönen guten Tag zusammen. Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum. Würde um Tips von Experten bitten. Ich werde in 4 Wochen meine neue...

  1. #1 frauantje, 09.03.2016
    frauantje

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    Schönen guten Tag zusammen.
    Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum.
    Würde um Tips von Experten bitten.

    Ich werde in 4 Wochen meine neue schlüsselfertige Wohnung beziehen.
    Diese habe ich während der Bauphase vom Bauträger gekauft.
    Die Übergabe/Abnahme soll lt. Bauträger sp. Mitte April erfolgen.
    Der Bau (Wohnanlage mit 6 Eigentumswohnungen) wäre soweit fertig. Nur noch die Außenanlagen müssen
    fertiggestellt werden.
    Meine ETW liegt im Obergeschoss, und hat bei 3 Zimmer ca. 80qm.
    Zur Wohnung:
    Diese hat Fussbodenheitzung mittels Pelletsanlage im Keller.
    Bauweise lt. Prospekt KfW70 mittels Poroton Ziegel und Solarkollektoren am Dach.
    Wir haben keine Tiefgarage, sondern jeder eine eigene Garage.
    Im Keller hat jeder einen Kellerraum. Es gibt einen Gemeinschaftsraum (nur Stauraum).
    Im Bad hat jeder seine Waschmaschine.
    Die im EG haben einen kleinen Gartenanteil.

    Sonst normale Ausstattung.

    Nun meine Frage an Sie:
    -Wie muß ich mich bei der Abnahme verhalten? Ich werde meinen Vater mitnehmen. Dieser hat techn. Verständnis als ehem. Elektriker.
    -Wie läuft die Abnahme ab?
    Geht man von Raum zu Raum, und prüft ob die Wände schön geweiselt sind, die Fenster nicht verkratzt und dicht, die elektrischen Leitungen gehen?
    -Wie prüfe ich die Fussbodenheizung?
    -Wie prüfe ich, ob die Schalldämmung in Ordnung ist?

    Und:
    Wie muß ich reagieren, wenn etwas nicht passt?

    PS: Bitte keine Tips wie "Gutachter einschalten". Das ist mir klar. Ich möchte für mich vorab einfach diese Infos haben.

    Vielen lieben Dank!!!!
    antje
     
  2. #2 saarplaner, 09.03.2016
    saarplaner

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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Bei der Übergabe ist es eigentlich fast schon zu spät, da sind die allermeisten Mängel bereits überputzt und gestrichen...

    Der einzige Tipp wäre gewesen, Gutachter schon im Bauverlauf einschalten, aber das möchtest du ja nicht hören.

    Sonst bleibt ja nicht mehr viel als zu schauen, ob toll gemalert ist...
     
  3. #3 frauantje, 09.03.2016
    frauantje

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    Hallo.
    Ich konnte ja keinen Baugutachter einschalten, da ich die Wohnung ja erst vor kurzem gekauft hatte!
    Da was ja schon so gut wie alles fertig!
    Ich hätte mir schon eine konstruktivere Antwort gewünscht.
    Wie "notiere alle für dich auffälligen Mängel mit Datum und Zeugen auf dem Formular...." Oder fotografiere alle Mängel etc.
    Also, wie eine solche Abnahme abläuft!
     
  4. #4 Baufuchs, 09.03.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guck mal hier

    Im übrigen: Google mal nach "Abnahme Bauträger"
     
  5. #5 frauantje, 09.03.2016
    frauantje

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    Danke!
    Muß ich das Ganze während der Abnahme machen?
    Gemeinschaftsräume ausmessen, Gemeinschaftsgarten ausmessen, geht Heizung etc.????
    Oder kann ich das in Ruhe nach dem Einzug (also nach dem offiz. Abnahmetermin machen????
     
  6. Baumal

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    jep.
    wenn du einziehst, hast du sozusagen stillschweigend abgenommen.
    hinterher mängel zu rügen, ist mit erheblichem aufwand und stress verbunden.
     
  7. #7 Thomas B, 09.03.2016
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    Wird Gemeinschaftseigentum nicht mit oder sogar vom Verwalter abgenommen????
     
  8. #8 Peterhaus, 23.01.2017
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    Auf jeden Fall nicht alleine hingehen. Immer Zeugenmitbringen, am besten Gutachter!!
     
  9. #9 Medusabayern, 22.02.2017
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    Auswirkungen der Bauabnahme
    Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Fallen später noch Mängel auf, muss der Bauherr nachweisen, dass diese auf eine ungenügende Leistung des Bauunternehmers zurückzuführen sind. Kann er das nicht, muss die Baufirma auch nicht nachbessern. Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Unternehmen.

    "Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Sie müssen ihr Haus nun selbst versichern", erklärt der VPB. Bis zur Abnahme ist es die Aufgabe des Bauunternehmers, das Haus gegen Diebstahl und Beschädigungen wie zum Beispiel Sturmschäden zu sichern.

    Die Bauabnahme vorbereiten
    Experten empfehlen Bauherren, die Bauabnahme sorgfältig vorzubereiten und das Haus vorher gründlich auf Baumängel zu inspizieren. Damit man nichts übersieht, sollten Fachunkundige am besten einen Bausachverständigen hinzuziehen. "Allein mit dem Bauherrn misst der Sachverständige Türen nach, prüft Anschlüsse, schaut, ob Böden eben und Wände gerade sind", erklärt der VPB. "Alle gefundenen Mängel werden notiert und anschließend beim offiziellen Abnahmetermin ins Protokoll geschrieben."

    Ablauf der Bauabnahme
    Bei der Abnahme selbst sollte der Sachverständige ebenfalls dabei sein. Er achtet darauf, dass ein ordnungsgemäßes Abnahmeprotokoll erstellt wird. "Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ins Protokoll", so der VPB. "Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen." Auch bei dem Termin sollte der Profi zugegen sein, um zu kontrollieren, dass die Baufirma korrekt nachgebessert hat.

    "Die Qualität am Bau wird schlechter": Die häufigsten Baumängel und wie gepfuscht wird
    Bauherren oft selbst Schuld: Die häufigsten Probleme beim Hausbau vermeiden
    "Muskelhypothek": Eigenleistung beim Hausbau nicht überschätzen
    Zuhause.de: Hausbau - Alles zu Hausbau planen, Hausbau Kosten, Hausbau Tipps
    Wann man die Bauabnahme verweigern darf
    Er kann außerdem beurteilen, wann man die Bauabnahme verweigern darf. Das ist nur bei gravierenden Mängeln zulässig. "Oft fehlen die Außenanlagen, die Befestigung der Wege, die Einfriedung des Grundstücks, manchmal müssen noch Treppengeländer oder Vordächer montiert werden, gelegentlich sind auch die Installationen im Innern noch nicht benutzbar oder die Heizung funktioniert nicht", nennt der VPB einige Beispiele.

    Auch wenn der Bauunternehmer auf die Unterschrift drängt: Solche Häuser müssen laut VPB nicht abgenommen werden. "Wer beim Schneider eine neue Hose maßfertigen lässt, käme niemals auf den Gedanken, eine Hose, an der Knöpfe und Reißverschluss noch fehlen, zu bezahlen und sie unfertig mitzunehmen, um sie irgendwann einmal fertig nähen zu lassen." Dasselbe gelte auch für ein unfertiges Haus.

    Die häufigsten Baumängel im privaten Hausbau
    Die häufigsten Baumängel: Dach (Quelle: Symbolbild: Imago/Christina Roth) Die häufigsten Baumängel: Dach 1 (Quelle: VPB) Die häufigsten Baumängel: Dach 2 (Quelle: VPB) Die häufigsten Baumängel: Fenster 2 (Quelle: VPB) Die häufigsten Baumängel: Schimmel im Fensterbereich (Quelle: VPB) Die häufigsten Baumängel: Dampfbremse (Quelle: VPB)
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    Nur was im Bauvertrag steht, muss auch fertig sein
    Allerdings gibt es einen Haken: "Was alles zu einem fertigen Gebäude gehört, steht im Bauvertrag. Der ist aber nicht immer vollständig", warnt der VPB. Wenn die Außenanlagen im Vertrag gar nicht erwähnt sind, muss der Bauunternehmer diese Arbeiten auch nicht ausführen." Das Haus wäre also ohne Außenanlagen bereits fertig und müsste abgenommen werden.

    Sicherheitshalber sollte man also bereits den Bauvertrag vor Unterschrift von einem Profi prüfen lassen. Bausachverständige vermitteln unter anderem der VPB oder der Bauherren-Schutzbund. Dem Experten fallen fehlende Leistungen ebenso auf, wie überzogene Zahlungspläne oder ein allzu vage formulierter Fertigstellungstermin.

    Teilabnahmen sind nicht im Interesse des Bauherren
    Außerdem sehen manche Bauabnahmen sogenannte Teilabnahmen vor. Das ist aber nicht im Sinne des Bauherren. "Es dient dazu, die Haftung für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen", so der VPB. Verbraucherschützer raten davon ab, Verträge zu akzeptieren, die Teilabnahmen vorsehen. "Als Teil des Kleingedruckten sind solche Regelungen ohnehin oft unwirksam", so der VPB.

    Bezahlung gilt als Bauabnahme
    Bauherren können ein Gebäude auch versehentlich abnehmen. "Wer die Schlussrechnung akzeptiert und bezahlt, der hat damit in der Regel den Bau offiziell akzeptiert", warnt der VPB. Die meisten Gerichte würden dies als Abnahme bewerten – mit allen Rechtsfolgen, die dies für Haftungspflichten und Gewährleistungsansprüche hat. Deshalb sollte man die Schlussrate immer zurückhalten bis das Gebäude wirklich fertig und förmlich abgenommen ist.



    ich hoffe das hilft dir weiter!

    liebe grüße

    medusa.bayern
     
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