Brandschutzfenster

Diskutiere Brandschutzfenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo an Alle, ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen. Auf einer Seite wurde das...

  1. #1 alexbub, 09.03.2016
    alexbub

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    Hallo an Alle,
    ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen.
    Auf einer Seite wurde das Haus auf die Grundstücksgrenze gebaut. Der Abstand zum Haus des Nachbarn beträgt ca. 3m.

    Ich würde nun gerne in diese Wand im EG sowie im OG ein Fenster einbauen.
    Nachfolgend meine Fragen:

    1.) Muss der Nachbar, da Grenzbebauung vorhanden, den Fenstern zustimmen?
    2.) Müssen diese Fenster als Brandschutzfenster ausgeführt werden?
    3.) Dürfen Brandschutzfenster zu öffnen sein?

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß

    Alex
     
  2. #2 Gast943916, 09.03.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das sind Fragen, die dein Planer ganz genau beantworten kann und sollte
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.03.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Welchen brandschutz bietet ein geöffnetes Brandschutzfenster.

    An sonsten - Bauamt fragen! Die entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, unter welchen Bedingungen Fenster in der Grenzwand zulässig sind
     
  4. Baumal

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    nur zur vorsicht:

    mach das nicht in eigenregie, ohne das amt zu kontaktieren, auch wenn der nachbar zustimmt.
    du kommst in teufels küche!!!!

    öffnungen in brandwänden, deine grenzwand ist eine brandwand,
    werden nicht nur in hessen, ganz und gar nicht gerne gesehen.

    mach dir nicht zu viele, bzw. gar keine hoffnung, auf genehmigung.
     
  5. #5 Thomas B, 09.03.2016
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    Geht ja nicht nur um den Brandschutz (um den natürlich auch), sondern auch Auswirkungen auf die jeweilige Privatsphäre.

    Je nachdem welche Räume sich hinter diesen Fenstern befinden, könnte ein Nachbar, der direkt vor dem Fenster steht und zB seinen Grill anschmeißt/ seinen Hund badet/ seinen Komposthaufen umsetzt/ sich selbst badet ;) oder was auch immer schon Auswirkungen auf das Wohlbefinden innerhalb dieser Räume haben.
     
  6. #6 Gast036816, 09.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der nachbar vor dem geöffneten brandschutzfenster badet, ist die brandlast sehr gering!
     
  7. #7 Frau Maier, 09.03.2016
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    Wenn er aber grillt, wesentlich höher. :D
     
  8. #8 Gast036816, 09.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aber nach dem grillen wird immer gebadet!
     
  9. #9 Gast56083, 09.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Zwischenfrage: wieso ist diese Grenzwand sicher eine Brandwand? Evtl. steht das andere Haus nicht nur zufällig 3m entfernt sondern wg. Baulast...dann wärs doch keine Brandwand mehr, oder?
     
  10. Baumal

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    üblicherweise, in allen LBO´s die ich so kenne, ist eine gebäudeabschlusswand
    welche auf der grundstücksgrenze steht eine brandwand.

    für einen brandüberschlag sind 3.0m eine leichtigkeit.
     
  11. PeMu

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    Jupp, sonst kommen die 2x 2,50 m ins Spiel -> in Summe die berühmt berüchtigten 5.0 m!
    Die einzige realistische Lösung sind dann wieder mal "Glasbausteine", die aber eigentlich keiner will.
    Brandschutzfenster: nicht zu öffnen, oder in Spezialausführung: rauchdicht, selbstsschließend. :wow
    spätestens nach der preislichen Region inkl. aller Nebenthemen, kommen die Glasbausteine und dann das Weglassen der Öffnungen.

    Nachbarzustimmung: der würde dann ja zustimmen, dass er eine Baulast übernimmt und seine Wand abdichtet - :bau_1: ob der die Konsequenzen durchzieht?
     
  12. Baumal

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    wobei wir in BW mit 2.50m mindestabstand, noch recht gnädig sind...
    naja, unsere aufenthaltsräume müssen ja auch nur, in lichte höhe 2.30m betragen.:D
     
  13. #13 rechter Winkel, 09.03.2016
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    In Wänden von Grenzbebauungen dürfen (zumindest nach nrw-)lbo keine fassadenöffnungen angelegt werden. Ich glaube nicht, dass es für das o. g. Gebäude erlaubt sein wird.
     
  14. PeMu

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    Das ist der Passus mit den für die Nutzung unbedingt notwendigen Öffnungen.

    Aber nichtsdestotrotz - wenn Bauherr das unbedingt realisieren wollte, machbar ist es.
    Ich schätze nur, dass unser TE nicht zu der Klientel gehört. Die Tummeln sich nicht in so Foren, sondern setzen ihre Planer drauf an.
    Und die setzen dass dann letztendlich in den selteneren Fällen um. Oder wie in einem Fall die Überlegung mit Nachbargrundstück kaufen (das andere hat er schon gekauft), Vereinigungsbaulast und dann austoben.
    Alles ist machbar, nur die Frage des Aufwands. Falls mal wieder ein Schlauberger ankommt, da wurde aber.

    Unsereins (bzw. die Bauherren) agiert da in ganz anderen Preisregionen. npaar Tagessätze zur Klärung sind da gar kein Thema.....
     
  15. Baumal

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    "unbedingt notwendige öffnungen", ist natürchlich zäh wie ein kaugummi.
    was ist eine unbedingt notwendige öffnung in der brandschutzwand?

    mir fällt dazu nichts ein.
    um einen aufenthaltsraum, oder treppenraum zu belichten,
    ist ja wohl ein ganz schwaches argument.
    dann muß man halt den grundriss ändern.

    machbar ist einiges, aber nicht alles, allein am finanziellen aufwand
    wird es scheitern.
     
  16. #16 rainydays, 15.03.2016
    rainydays

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    Zumindest in Frankfurt mussten wir Öffnungen in einer Grenzwand durch den Nachbarn als Last eintragen lassen. Selbiges auch in Mannheim. Die Fenster mussten dabei nicht feuerhemmend ausgeführt werden, Lüftungsöffnungen ebenfalls nicht. Laut Architekt - sofern ich mich recht entsinne - ist die Grundlast des Nachbarn ausreichend, da diese eine Bebauung des Grenzstreifens damit ausschließt. In LU hätten wir mal Auflagen gehabt bei einer Sanierung die zum öffentlichen Raum angrenzenden Fenster feuerhemmend auszuführen - das war, soweit ich mich erinnere, eine Außenwand zu öffentlichen Parkanlagen.
     
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