Rechnung trotz Gewährleistung?

Diskutiere Rechnung trotz Gewährleistung? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Habt Ihr den thread überhaupt gelesen? Gar nichts ging kaputt, Fehlermeldung, das war´s. Sonst wäre das Thema ja nicht in so kurzer Zeit erledigt...

  1. R.B.

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    Habt Ihr den thread überhaupt gelesen? Gar nichts ging kaputt, Fehlermeldung, das war´s. Sonst wäre das Thema ja nicht in so kurzer Zeit erledigt gewesen.

    Alle Hersteller prüfen danach, und die Fehlermeldung ist auch zulässig, beispielsweise bei Spannungsunterbruch. Es passiert öfter, dass das Netz mal für eine oder mehrere Halb-/Vollwellen weg ist, und je nach Zeitdauer ist ein Rückfall in den Startzustand und/oder ein Zustand der einen manuellen Eingriff erforderlich macht (Bsp.: Fehlermeldung die zu quittieren wäre oder Schütz der zu aktivieren wäre o.ä.) zulässig.
     
  2. #22 plata81, 10.03.2016
    plata81

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    erst mal Danke an Alle dass Ihr euch dem Thema so annimmt. Also der Heizung fehlt ja lt. Aussage Werksmonteur nichts. Allerdings ist das Problem ja bereits 2014, also innerhalb der Garantie schon mal aufgetreten, nur dass dies für den Endverbraucher also mich nicht sichtbar ist. Der Fehler beruht auf einen Sanftanlauf (was auch immer das ist), und lt. Werksmonteur kann das bei einer Netzschwankung auftreten. Einen Tausch der Platine würde Er erst mal lassen, da es auch mit der neuen Platine wieder sein könnte, dass der Fehler wieder mal auftritt. Dass ich den Fehler bemerkt hatte lag einfach daran, dass ich während dem Fehler zufällig zuhause war und sich die Pumpe kurzzeitig ausgefallen bzw. auf Störung. Nach 3 versuche startete die Pumpe wieder und seit her kam es auch nie wieder zu diesem Fehler. Das Problem ist auch, dass ich als Endbenutzer keine Möglichkeit habe den Fehlerspeicher auszulesen, bzw. hatte ich nicht. jetzt weiss ich wie man in den Modus kommt. ist aber eigentlich nicht für den Endbenutzer.
     
  3. #23 Gast56083, 10.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    manchmal ist es besser, wenn man Sachen nicht weiß bzw. mitbekommt ;)

    Gasthermen werden mal ausgepustet und starten selbst neu oder die Ionisationselektrode "spinnt" mal und die Kiste braucht eine Bestätigung dass sie wieder starten darf, oder...
    Bei Wärmepumpen ist es der "Sanftanlauf" oder irgendwas anderes. Solange das nicht regelmäßig passiert und dadurch den Komfort einschränkt und es immer Dinge sind, die man nach Handbuch selbst lösen/quittieren kann (oder sich von selbst durch Neustart lösen), darf man auch mal auf den Kundendienst verzichten und "meldet" es bei der nächsten Wartung.

    Zahl die 150€ und verbuch es als Lehrgeld dass man bei sowas nicht sofort den Kundendienst ruft.
     
  4. #24 malgucken, 10.03.2016
    malgucken

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    Alle Hersteller prüfen danach. Meinetwegen, und wenns doch nicht reicht, kommt trotzdem in Fernost CE drauf und fertig...

    Wenn das Netz für mehrere Vollwellen weg ist, (selbst eine ist schon bei vielen Geräten kritisch) gehen die Geräte aus. D.h Industrieanlangen und sonstiges würden wohl Probleme bekommen... Und das würde man bei der Glühlampe auch sehen.

    Naja, wie dem auch sei.
    Dann bloß nicht den Stecker "ziehen" :D
     
  5. #25 blackraven, 10.03.2016
    blackraven

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    Garantie ist 2014 abgelaufen, ok, dann ist der Hersteller ja schon mal raus.

    Gewährleistung beim Neubau (ist es hier überhaupt einer?) sind 5 Jahre, aber nicht auf Zulieferteile, soweit mir bekannt. Da wären wir wohl wieder bei 2 Jahren, ist aber im Prinzip auch Wurst wie viele Jahre, denn die Beweislast kehrt nach 6 Monaten um. D.h. Du muss nachweisen, dass der Mangel schon vor Übergabe bzw. Installation vorhanden war. Und zwar nicht dem Hersteller, sondern deinem Vertragspartner dem Verkäufer/Installateur.

    Ich bezweifle das du die Beweise vorbringen kannst, somit ist die Rechnung doch i. O.


    Mal zur Bedienung der Heizung: Bei meiner ist ne Anleitung dabei, die darf ich lesen wenn ich will. Alles was darüber hinaus geht und nicht darin enthalten ist, hat wohl auch so seine Gründe. Entweder weil es nur durch Fachpersonal zu beheben sein darf/soll oder Betriebsgeheimnis ist. BMW gibt mir auch keine Anleitung, wie ich die Motorsoftware verändern kann um mehr Leistung zu bekommen. Die sagen auch nur, wenn das Symbol XY aufleuchtet, Fachwerkstatt anrufen. Beschwert sich auch niemand, warum die nicht die Lösung ins Handbuch schreiben.
     
  6. R.B.

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    Das kann tatsächlich bei vielen Geräten zu unangenehmen Effekten führen, aber sie dürfen halt niemals unsicher/gefährlich werden.

    Wenn Du Deinem PC für eine bestimmte Zeit die Netzspannungs kappst, dann wird er nach Netzwiederkehr auch zuerst das Betriebssystem booten und dann wartet er. Er wird nicht automatisch alle beim Spannungsausfall offenen Dateien/Programme öffnen. Deine geöffneten (Arbeits)Dateien sind sogar sehr wahrscheinlich Schrott. Es ist also ein manueller Eingriff erforderlich, und das kann bei einer WP ähnlich sein. je nach Sanftanlauf/Motorschütz kann dieser auslösen, genau so wie bei solchen Aktionen ein RCD auslösen kann.
     
  7. Dino15

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    Mag' ja sein, aber eine Wärmepumpe/Heizung, die nach einem Netzausfall nicht selbständig wieder loslegt, halte ich für broken by design.
     
  8. R.B.

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    Darüber könnte man nachdenken, es liegt aber nicht in meiner Macht, den Herstellern vorzuschreiben, wie sie entwickeln sollen. Es ist halt schwierig, alle möglichen Ausfallszenarien abzudecken. Der Regler hat auch nicht die Möglichkeit zu überprüfen, warum der Programmabbruch erfolgte, und somit wäre ein Neustart an der ursprünglichen Programmstelle etwas tricky.
    Aber im o.g. Fall hat ja der Sanftanlauf und/oder ein Motorschütz ausgelöst. Das passiert eher selten, dazu müssen schon ein paar ungünstige Bedingungen zusammenkommen. Ein Neustart ist aber kein Hexenwerk, vergleichbar mit einem LS der ausgelöst hat, und wäre an sich auch durch den Betreiber möglich. Spätestens der Heizungsbauer hätte das wissen müssen. Das ist kein Fall für einen Werks-KD.

    Was macht man wenn mal ein RCD auslöst? Man geht zur UV, drückt das Teil wieder rein, und beobachtet. Ist wieder alles in Ordnung, dann vergisst man das Thema. Löst er erneut aus, dann ruft man den Eli. Bei der WP ist es doch ähnlich. Löst mal der Sanftanlauf aus, dann geht man hin, schaltet ihn wieder ein, und beobachtet. Läuft die Kiste danach wieder ordnungsgemäß, dann Thema vergessen, ansonsten holt man den Heizungsbauer bzw. denjenigen der das Teil installiert hat (Klimatechniker oder wer auch immer).

    Es gibt doch viele vergleichbare Beispiele. Wenn nach einem Stromausfall mein PC nicht mehr startet, und ich lasse einen Servicetechniker des Hersteller kommen, nur damit der das Teil wieder einschaltet, glaubst Du das fällt noch unter Gewährleistung oder Garantie? Da kriege ich doch mit Sicherheit eine Rechnung für An-/Abfahrt und den Zeitwand.
     
  9. #29 plata81, 11.03.2016
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    der Fehler ist ja bereits kurz nach der Installation der WP aufgetreten, also innerhalb der garantie und auch so im Log gespeichert. würde das nicht als Beweis ausreichen?
     
  10. reezer

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    so wie du es beschrieben hast, war es doch gar kein Fehler der Wärmepumpe, sondern das Gerät hat wegen eines Fehlers von außen (Spannungsversorgung) eine Fehlermeldung erkannt oder gemeldet.
    Daß das im Log steht, ist doch höchstens ein Beweis dafür, daß schon im Jahr xy ein Fehler in der Spannungsversorgung / Netzfehler aufgetreten ist und daß die WP diesen erkannt hat.
    Wenn im Stromnetz Schwankungen auftreten, ist das doch kein Fehler der Wärmepumpe, bzw. dafür kann doch die Wärmepumpe nichts
     
  11. R.B.

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    Erstaunlich zu welchen Schlüssen man kommt, wenn man nur das liest was man hören möchte.

    Was hat der Fehler im Log mit einem Mangel zu tun? Wer hat damals den Sanftanlauf wieder gestartet?
    Im Log werden viele Fehler gespeichert, das sagt nichts aber auch gar nichts über einen Mangel an der Maschine aus. So werden auch Temperaturüberschreitungen, Hochdruckstörungen usw. im Fehlerlog erfasst. Diese können aber durch Fehlbedienung oder eine grenzwertige Installation erzeugt werden, und sind kein Mangel an der Maschine.
    Die Rechnungsstellung durch den Werks-KD ist daher gerechtfertigt.
     
  12. #32 stockstadt, 11.03.2016
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    Hier wird viel von Strom-/Spannungsnetzschwankungen geschrieben .... was meint ihr damit??
    In Deutschland gibt es doch keine nennenswerten "Schwankungen" ... das was mal messbar ist, wird (und muss) von den Netzgeräten der Geräte verarbeitet.

    Oder ist beim TE manchmal Stromausfall? (was ja auch eine Schwankung wäre :mega_lol:)
     
  13. R.B.

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    Das war keine Spannungsschwankung im üblichen Sinne sondern vermutlich ein Netzunterbruch, also "Netzausfall" für einen Zeitraum von xxx Millisekunden, und nein, Netzgeräte müssen das nicht abfangen. Siehe EN61000-4-11. Hier hat auch nicht der Regler versagt, der ja über ein Netzteil versorgt wird, sondern der Sanftanlauf oder ein Motorschütz hat ausgelöst. So genau kann das der TE ja nicht beschreiben.

    Bei einfachen Spannungsschwankungen passiert selten etwas, selbst wenn die Spannung kurzfristig deutlich über den üblichen Toleranzbereich hinaus geht. Wir testen beispielsweise mit 40% Netzspannung für 200ms und 70% Netzspannung für 500ms, sowieo 80% und 0% über jeweils 5 Sekunden, und das mit jeweils 10 Sekunden Abstand zueinander.

    Bsp.: 230V Netzspannung, dann Absenkung auf 161V für 500ms, dann 10 Sekunden wieder Netzspannung, dann wieder die Absenkung, usw. Üblicherweise wird dann 3 Mal mit jeweils 10 Sekunden Abstand abgesenkt.

    Ich teste meist mit 10 Absenkungen, und auf Wunsch auch mit Netzspannung an den Toleranzgrenzen (253V und 207V). Bisher ist mir noch kein Gerät untergekommen, das den Test bei 230V bestanden hat, dann aber bei 253V oder 207V durchgefallen wäre.

    Unter diesen Bedingungen darf ein Gerät in den Ursprungszustand zurückkehren, so dass ein manueller (Bedien)eingriff notwendig ist. Nur bei sehr kurzen Unterbrechungen (Halbwelle) muss das Gerät weiter in Betrieb bleiben und darf keine "Daten" /Einstellungen verlieren. Es darf zwar während der Absenkung "reagieren", beispielsweise wenn ein Display kurz reagiert oder eine andere Anzeige (LED) o.ä., aber nach der Störbeeinflussung muss das Gerät funktionieren wie zuvor.
     
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