Grundstücksüberbauung und Zaunverlauf anders als auf Flurkarte

Diskutiere Grundstücksüberbauung und Zaunverlauf anders als auf Flurkarte im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück gekauft. [ATTACH] Auf der Flurkarte (Flurstück 50)ist zu sehen, dass das Grundstück vom...

  1. #1 marellenberg, 10.03.2016
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    Hallo,

    wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück gekauft. FlurDetail.PNG


    Auf der Flurkarte (Flurstück 50)ist zu sehen, dass das Grundstück vom Nachbarn überbaut ist. Der grüne Strich, der eingezeichnet ist, der Zaun zum Nachbarn. Das was ich gelb markiert habe, ist dann ja laut Flurkarte auch unser Grundstück. Ich habe es damals beim Kauf dabei belassen, dass dies der Nachbar nutzt. Nun ist der Nachbar gestorben und das Grundstück soll verkauft werden.

    Da es sich bei der Überbaung um einen alten Schuppen handelt, gehe ich eigentlich davon aus, dass dieser vom neuen Besitzer weg gerissen wird. Besteht jetzt meinerseits die Möglichkeit, Anspruch darauf geltend zu machen? Ich gehe davon aus, dass das überbaute und auch das eingezäunte Grundstück schon seit Jahrzehnten vom Nachbarn genutzt wird.
     
  2. #2 Skeptiker, 10.03.2016
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    In der ehemaligen DDR ist das ein relativ häufig anzutreffender Zustand. Erstmal mit dem Nachbarn reden und auf dessen Einsicht setzen. Erst wenn dies nicht hilft, den Rechtsweg bestreiten.
     
  3. #3 marellenberg, 10.03.2016
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    Ok, danke für die Antwort.

    Also liege ich grundsätzlich richtig in der Annahme das dies unser Grundstück ist. Oder sollte ich mich nochmal beim Katasteramt befragen? Mein vorgehen wäre sonst, erstmal zu warten, bis es offiziel ist, dass er verkauft werden soll und dann auf die Erbengemeinschaft zu zugehen. Weil die müßten es dann ja auch beim Verkauf berücksichtigen.
     
  4. #4 SirSydom, 10.03.2016
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    Bei einem Überbau kannst du wahrscheinlich wenig tun, aber Überbaurente fordern (!).
    Wenn der Überbau aber entfernt (abgerissen) wird, erlischt dieses "Gewohnheitrecht".

    Ein Zaun ist kein Überbau in diesem Sinne - da kannst du gleich dagegen vorgehen und den Rückbau fordern.

    Wo genau dein Grundstück verläuft, kann eine amtliche Grenzfeststellung offen legen. Oder man sucht selbst die Grenzsteine - das hat aber seine Tücken.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 10.03.2016
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    Einiges hat ja SirSydom schon geschrieben.

    Zuerst muss überprüft werden, wo genau die Grenze verläuft. Wurde abgemarkt, liegen Grenzmarken? Falls nicht bekannt und nicht auffindbar, Termin beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Erfurt machen und dort erfragen, ob bezüglich des Grenzverlaufs eine öffentlich-rechtliche Grenzfeststellung erfolgte. Falls nicht, darüber nachdenken, eine solche kostenpflichtig zu beantragen.

    Wenn die markierte unbebaute Fläche nach diesen Feststellungen tatsächlich zu eurem Grundstück gehört, kannst du jederzeit die Räumung und Herausgabe verlangen, vermutlich einschließlich der Entfernung des entsprechenden Zaunabschnitts.

    Wenn die mit z.T. mit einem Schuppen überbaute Fläche bei Errichtung nicht vorsätzlich überbaut wurde, oder mit Zustimmung des damaligen Eigentümers und wenn euer Rechtsvorgängern dem Überbau nicht widersprochen hat, handelt es sich um einen so genannten berechtigten Überbau nach § 912 Absatz 1 BGB und du kannst die Beseitigung des Schuppens i.d.R. auch nicht bei einem Eigentumswechsel verlangen, sondern nur eine Überbaurente nach § 913 BGB. Eine solche Überbaurente ist gerade in Gebieten mit einem nur geringen Bodenrichtwert relativ gering und oft nicht die Mühe wert, sie einzufordern. In der Regel beträgt sie pro Jahr 7 % des Bodenrichtwerts der überbauten Fläche.

    Alles in Ruhe mit dem neuen Nachbarn besprechen. Kein Porzellan zerschlagen. Ihr müsst noch lange miteinander auskommen. Obwohl: wenn dieser von dem Überbau (sofern zutreffend) nichts wusste und beweisen kann, dass er annehmen durfte, die Fläche gehöre ihm, könnte er evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
     
  6. #6 SirSydom, 10.03.2016
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    Der neue Eigentümer ist (noch) fiktiv, oder?
    Derzeit Erbengemeinschaft, die es wahrscheilich verkaufen will?
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 10.03.2016
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    Stimmt. Du hast recht. Hatte ich überlesen. also nichts mit Rücktritt oder Minderung. Dann wäre jetzt eine gute Gelegenheit, mit den Erben zu sprechen, mit dem Argument, dass ein künftiger Käufer sicher geordnete Verhältnisse haben möchte, mit feststehenden, vermessenen Grenzen und einem Zaunverlauf, der der tatsächlichen Grenzsituation entspricht.
     
  8. #8 marellenberg, 11.03.2016
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    Ja, der neue Besitzer ist noch fiktiv. Der alte ist vor wenigen Wochen verstorben.

    Danke für euire Antworten. Genauso werde ich es machen.
     
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