Aufenthaltsräume Neben- oder Besondere Leistung?

Diskutiere Aufenthaltsräume Neben- oder Besondere Leistung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, die VOB/C gibt in DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) unter 4.1.4 die "Schutz- und...

  1. #1 Christian Wolz, 14.03.2016
    Christian Wolz

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    Hallo liebes Forum,

    die VOB/C gibt in DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) unter 4.1.4 die "Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz" als Nebenleistung an. Dazu gehören lt. meinem VOB/C-Kommentar auch die Sanitär- und Aufenthaltsräume für die Beschäftigten.

    In DIN 18381 (Gas-, Wasser- und..., hier nur beispielhaft ausgewählt) wird unter 4.2.3 das "Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt" als Besondere Leistung benannt.

    Hier widerspricht sich mein Kommentar selbst, indem er zu dieser Position einen Vergütungsanspruch des AN benennt.

    Kennt jemand zu diesem Sachverhalt Urteile oder Kommentare?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ist kein Widerspruch.

    Spezielle Regelungen der VOB/C gehen vor den allgemeinen Teil der DIN 18299. Bei obigen Beispiel macht es auch Sinn: Welche Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, soll der Auftraggeber dem Tiefbauer auf der grünen Wiese zur Verfügung stellen? Gleiches gilt für den Rohbauer, der diese ja erst herstellt.

    Gas-Wasser-usw. kommen fast immer in einen Rohbau, wo dies leicht möglich ist. Warum sollte dann dieses Gewerk grundsätzlich Containerkosten einrechnen? Bezahlen müsste dies dazu noch der Auftraggeber, der hat auch kein Interesse daran, wenn er doch einen Raum zur Verfügung stellen kann.

    Dixi wird meistens beim Rohbau angefragt mit Kosten für verlängerte Standzeit, diese Kosten werden, wie Baustrom auch, den anderen Gewerken oft mittels Umlagen abgezogen. Also eigentlich alles ok so.
     
  3. #3 Gast036816, 14.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du 0,33% umlagekosten in abzug bringst, das vertraglich so vereinabrt und ausgeschrieben wurde, dann kalkuliert der unternehmer den prozentsatz mit ein, der bauherr zahlt es am ende sowieso!
     
  4. #4 Christian Wolz, 15.03.2016
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    Bei uns geht es um die Sanierung einer Schule im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten. Zudem haben wir wenig Lager- und Aufstellfläche zur Verfügung. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass gegen Ende eines Bauabschnitts kein Platz zur Verfügung steht, weil sich alle Räume im Endausbau befinden.

    Die Fragestellung kam letztendlich nur von einem Bieter im Bietergespräch auf.

    Wie weit dürfen solche Aufenthaltsräume denn eurer Meinung nach von der eigentlichen Baustelle entfernt sein? Ist ein Fußweg von 100 m für das Pausenbrot zumutbar?
     
  5. #5 Skeptiker, 15.03.2016
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    Auf größeren bis großen Baustellen sind schon innerhalb des Gebäudeteils Wege von 200 m mitunter nicht zu vermeiden. Bei größeren Wegstrecken geht natürlich irgendwann die Produktivität in den Keller. Wichtiger sind meist Lagerräume nahe den tatsächlichen Arbeitsorten, weil sonst die tägliche Rüstzeit drastisch hoch geht.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. Baumal

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    der möchte vermutlich einen baustellencontainer.
    meines erachtens, kommt bei deinen aufenthaltsräumen (auch) die ASR
    zu tragen. da steht auch etwas über deinen 100m fußweg.

    https://www.vbg.de/apl/tr/asr_a4_2/4.htm#413
    https://www.vbg.de/apl/tr/asr_a4_2/7.htm
     
  7. #7 Skeptiker, 15.03.2016
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    Baumal , dein Link tut's nicht!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  8. Baumal

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  9. #9 Skeptiker, 15.03.2016
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    Also alle 200 m ein Pausenraum. Das ist jetzt aber nur die Antwort auf den arbeitsschutz-rechtlichen Teil der Frage.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  10. Baumal

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    100 m fußweg, habe ich gelesen.

    früher haben die bauarbeiter ihr pausenbrot im
    firmenfahrzeug zu sich genommen, dann konnten sie wenigstens
    noch die mucke hören, die sie wollten.
     
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