Bebauuungsplan: sind Zwerchgiebel Dachaufbauten?

Diskutiere Bebauuungsplan: sind Zwerchgiebel Dachaufbauten? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Wir haben gerade Probleme mit unserem Bauantrag. Wir wollen ein "Zwerchhaus" bauen, dessen Zwerchgiebel am Dachfirst ansetzt....

  1. O_Dost

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    Hallo!

    Wir haben gerade Probleme mit unserem Bauantrag.

    Wir wollen ein "Zwerchhaus" bauen, dessen Zwerchgiebel am Dachfirst ansetzt. (Beispiel: www.schwoerer.de, Trendhäuser, Haus "Plan 452.2").

    Im Bebauungsplan für "unser" Neubaugebiet steht, dass "Dachaufbauten" mindestens 1,5 Abstand zum Dachfirst haben müssen (und 1,5m Abstand zum Ortgang haben müssen und 50% der Dachbreite nicht überschreiten dürfen). Dacheinschnitte sind nicht zulässig.

    Da wir wg. der Formulierung der "Dacheinschnitte" irritiert waren, haben wir uns telefonisch erkundigt, ob wir einen Giebel bauen dürften. Auf telefonische "Voranfrage" teilte man uns mit, dass wir ja ein "Zwerchhaus" bauen wollten, das wäre grundsätzlich kein Problem.

    Jetzt haben wir nachträglich die Info von der Stadt bekommen, dass der Zwerchgiebel an sich zwar kein Problem wäre, aber er "mit einem Dachaufbau vergleichbar sei", und damit die Anforderungen an Dachaufbauten einzuhalten seien. Eine Befreiung sei nicht möglich. Wir müssten also unseren Giebel 1,5m vom First entfernt ansetzen (was die Architektur des Hauses ziemlich zerstört).

    Frage: Gibt es irgendwelche "Regelungen", ob ein Giebel ein Dachaufbau ist oder nicht? Gelten die Anforderungen an Dachaufbauten auch für Giebel? Ist das Auslegungssache der Stadt? Setzt der Giebel eines Zwerchhauses nicht i.d.R. am First an? Gibt es irgendwelche Chancen, bei einem solchen Bebauungsplan dennoch einen Giebel zu bauen? Wie sollte man vorgehen, um ggf. eine Genehmigung für ein solches Bauvorhaben zu bekommen ?

    Viele Grüße,
    Karsten
     
  2. #2 Ingo Nielson, 09.04.2006
    Ingo Nielson

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    da bin ich anderer meinung.
    zwerchhäuser setzt man aus architektonischen gründen eigentlich immer tiefer an. das haben sogar schon unsere altvorderen so gemacht.
    aber seit es firstziegel aus der spritzgussform gibt mag das anders geworden sein.. ;-)
     
  3. #3 Ingo Nielson, 09.04.2006
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    das "zerchhaus" bei schwörer übrigens auch. mal genau hingucken.
    soll das haus so aussehen? wenn ja, bitte bedenken sie: nicht umsonst steht das haus bei schwörer auf einer freien wiese.... :D
     
  4. O_Dost

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    Hallo!

    Ok, wenn das "Tiefersetzen" von Giebeln allgemein üblich ist, dann ist die Frage aber noch: wie tief?

    Wenn ein B-Plan sagt "1,5 Abstand vom Dachfirst" - sind das dann 1,5 m Dachfläche oder 1,5m tatsächliche Höhe (was bei 35 Grad Dachneigung mehr als 3 Meter Dachabstand machen)?

    Allerdings ist mir noch nicht klar: Ist ein Giebel ein Dachaufbau, ist er es nicht, oder ist das Auslegungssache???

    Viele Grüße,
    Karsten
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2006
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    Das muss doch Ihr Planer wissen!

    Ein Giebel ist ein Giebel ist ein Giebel. Das Dach hinter dem Giebel mag schon wie ein Dachaufbau zu werten sein.
    Aber auch hier ist wieder Ihr Planer gefragt.
    ****
    Josilika würde jetzt sagen, gehen Sie gegen den B-Plan vor, er ist wg ungenauer Formulierungen nichtig - tja, und so ganz unrecht hätte sie da wohl nicht.
    MfG
     
  6. #6 ruediger, 18.04.2006
    ruediger

    ruediger Gast

    der Abstand

    ...und wenn die Vorschrift lautet, "Parken ist erst zulässig ab 5meter Kreuzungsabstand"... Beginnt die Messung dann in der Mitte der Kreuzung, oder am ersten gerundeten Bordstein....?

    Also in dem Fall des Daches, wenn der Bebauungsplan keine Skizze oder sonstige Präzisierung enthält, dann wird zugunsten des Bauherren gemessen. Und notfalls rechtlich durchgesetzt.

    So würde ich das machen. gruß - rued.
     
  7. H.PF

    H.PF

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    Ab da, wo sich die Verlängerungen der Bordsteine Treffen, das ist genau definiert, lernt man normalerweise beim Führerschein :D :D :D



    Gruß Holger
     
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