Wie lange an beauftragtes Angebot gebunden?

Diskutiere Wie lange an beauftragtes Angebot gebunden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe vor gut einem Monat ein Angebot unterzeichnet und "in Auftrag" gegeben. Seit dem bin ich vertröstet worden und seit nun 2...

  1. OlliL

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    Hallo,

    ich habe vor gut einem Monat ein Angebot unterzeichnet und "in Auftrag" gegeben. Seit dem bin ich vertröstet worden und seit nun 2 Wochen gibt es gar keinen Kontakt mehr. Inzwischen habe ich auch "keine Lust" mehr darauf, dass der Aufrag erfüllt wird.

    Wie lange bin ich an die Beauftragung gebunden? Muss ich irgendwie aktiv werden? Kann ich einfach abwarten? Will vermeiden, dass ich mich nun anderweitig umschaue und dann nach 4 Monaten auf einmal der 1. Kollege auf der Matte steht. Oder - das ich nun sage "habe es mir anders überlegt" - und er wach wird und auf irgendwelchen Zahlungen besteht.....
     
  2. #2 Gast943916, 15.03.2016
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    wenn vertraglich kein Termin vereinbart wurde solltest du, schriftlich, eine Frist setzen
     
  3. OlliL

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    Nun - das könnte den Kollegen ja provozieren doch noch den Auftrag erfüllen zu wollen - inzwischen will ich aber halt nicht mehr ;)
    Pech für mich?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2016
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  5. #5 Ralf Wortmann, 15.03.2016
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    Schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, eine angemessene Frist zur Fertigstellung (nicht zum Beginn!) des Gewerkes setzen. Nach Ablauf dieser Frist wieder per Einschreiben eine Nachfrist setzen mit Kündigungsandrohung und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Vertrag wieder per Einschreiben aus wichtigem Grund wegen Leistungsverzugs kündigen.

    Einfach abwarten führt nicht zu einer Beendigung des Vertrags.

    Um welches Gewerk geht es denn?
     
  6. #6 Gast340953, 15.03.2016
    Gast340953

    Gast340953 Gast

    Was wären denn angemessene Fristen? Man kann ja nicht schreiben: Bitte bis nächste Woche ausführen, das wäre ja wahrscheinlich unrealistisch.
     
  7. #7 eltorito, 15.03.2016
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    Ja... Wenn keine frist/termin vereinbart gilt dass der auftrag alsbald begonnen werden muss und zügig zu ende gebracht werden muss, also angemessene frist setzen, oder direkt mit dem AN klären dass man nicht mehr möchte
     
  8. #8 Gast943916, 15.03.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    (Ksmodus an) sunt(Ksmodus aus)
     
  9. #9 Gast56083, 15.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    da drehts mir selbst als schlechten Lateiner die Nägel auf...sunt, bitte...
     
  10. OlliL

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    Geht um eine Reparatur am Dach. Wenn nun also ein Jahr verstreicht und der Kollege dann auf einmal den Auftrag findet und den erfüllen möchte muss ich das so akzeptieren? Interessante Geschichte..... Ich habe halt Angst, mit meinem Brief schlafende Hunde zu wecken wo mir der Schlaf inzw. gelegen kommt....
     
  11. #11 stockstadt, 15.03.2016
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    Was habt ihr für einen Termin vereinbart??

    Wenn gar nichts vereinbart war, kann man bei einer Reparatur eines Daches von "sofort" ausgehen .... umso kürzer kann man die Fristen bis zur Fertigstellung setzen.
    Kontakt wirst du schon aufnehmen müssen (vielleicht will er ja auch nicht mehr) ... "Kopf in den Sand" stecken kann Ärger und Streit produzieren
     
  12. #12 th_viper, 15.03.2016
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    Schon entschieden, willst du das Dach mittlerweile ganz anpacken?
     
  13. #13 dimitri, 15.03.2016
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    Nachfragen, ob noch Interesse daran besteht den Auftrag auszuführen falls nein, könnt ihr ja in beiderseitigem Einverständis den Vertrag lösen.
     
  14. OlliL

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    Es wurde kein Zieltermin vereinbart, ich hatte nur ein Datum angegeben ab dem die Arbeit frühstens starten kann (7.3.).
    Angebot habe ich am 18.02. beauftragt. Rückmeldung gab es von der Seite des Handwerkers zu keiner Zeit irgendeine. Die letzte Nachfrage meinerseits war am 29.02. was denn nun mal mit einem Termin sei.... da wurde mir nur gesagt, man melde sich in der Folgewoche. Hat man nicht.

    Es ist also in der Tat so, das wenn ich "den Kopf in den Sand stecke", und der Kollege dann in nem Jahr den alten Auftrag findet er bei mir auf der Matte stehen kann und sagt "ich will jetzt erfüllen!"? Klingt irgendwie komisch....
     
  15. #15 Gast943916, 15.03.2016
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    kein Vertrag unterschrieben?
     
  16. R.B.

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    18.02.2016 Beauftragung
    29.02.2016 Nachfrage
    07.03.2016 Ausführungstermin (Wunschtermin, frühestes Datum ab dem die Arbeiten starten können, informativ)
    15.03.2016 Heute, Wunsch nach Kündigung

    Dir ist aber schon klar, dass die Firmen nicht die ganze Zeit zuhause sitzen und darauf warten, dass DU mit einem Auftrag kommst? 4 Wochen Wartezeit wären bei uns in der Gegend ein Traum, 2 Wochen ein Wunder, 3-4 Monate eher üblich, es kann aber je nach Gewerk auch mal länger dauern. Bei Kleinigkeiten kriegt man schneller einen Termin, umfangreiche Arbeiten haben entsprechend Vorlaufzeit, das sollte man berücksichtigen.

    Nachdem kein verbindlicher Ausführungstermin vereinbart war, würde ich jetzt erst einmal nachhaken, wie der Zeitplan aussieht. Man könnte auch darüber reden, ob der Auftrag in beidseitigem Einverständnis aufgelöst wird, ob die Firma mitspielt, das wird man sehen. Ansonsten gilt, der Auftrag wurde erteilt, Ausführungstermin nicht vereinbart, also hat die Firma noch Zeit mit den Arbeiten zu beginnen. Es gibt sicherlich Möglichkeiten so einen Auftrag einseitig aufzulösen, aber momentan sehe ich nicht, wie das funktionieren sollte, zumindest nicht, ohne dass Geld über die Ladentheke wandert.
     
  17. OlliL

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    Ein Vertrag als solches wurde nicht unterschrieben - das Angebot mit Bitte um Ausführung jedoch schon.
    In 4 Wochen hätte ich zummindest mal ein "Alles klar - unterschriebenes Angebot ist angekommen, Termin so in Richtung XYZ möglich" wenn man schon kein Termin vergeben kann. - aber wie gesagt - es kam genau null Reaktion..... Wir reden hier von einem Tag Arbeit für 2 Leute.

    Bei uns haben sich in der Zwischenzeit halt familär andere Dinge ergeben, so das die vollumfängliche Dachsanierung viel näher rückt, da wir den Platz da oben brauchen. Ich möchte da ungerne jetzt noch 1.5k EUR investieren und in einem Jahr eh alles wieder runterreissen......
     
  18. #18 Bauliesl, 15.03.2016
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    Es besteht ein Vertrag - ich denke, das dürfte klar sein.
    Du hast als frühestmöglichen Termin den 07.03.2016 angegeben und möchtest nach weiteren 8 Tagen den Vertrag kündigen...?? Hast Du denn in den letzten Tagen mal nachgefragt, wann´s losgeht?
    Was meinst Du, wie oft Handwerker einen "Auftrag" erteilt bekommen und dann zu hören kriegen "och ne, sorry, wir haben es uns anders überlegt...".
    Insofern - wenn Du es nicht ausgeführt haben willst, dann ruf ihn an und erkläre ihm die Situation...... Das ist für mich in diesem Fall der bessere Weg als die Fristsetzerei.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 15.03.2016
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    Du kommst nicht darum herum, mit dem AN Kontakt aufzunehmen. Ohne wirksame Kündigung / Vertragsaufhebung könnte der AN auch nach einem Jahr oder länger noch kommen und verlangen, dass du ihm die Erfüllung des Vertrags gestattest.

    Deine geänderte Interessenlage ändert daran nichts. Mach es so, wie in #5 geraten, oder sprich mit dem AN, ob einer einer Vertragsaufhebung zustimmt (dies dann aber schriftlich vereinbaren, einschließlich der Erwähnung dass z.B. kein Werklohn zu zahlen ist). Der Anspruch auf Erfüllung ist fällig, § 271 Absatz 1 BGB. Du musst den AN nun, nach Fälligkeit, entsprechend in Verzug setzen.
     
  20. OlliL

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    Ja - wahrscheinlich ist ein Telefonat das einfachste. Ich hatte halt gehoft mit Füße stillhalten rauszukommen da irgendwann ein Zeitraum überschritten wurde. Aber wenn man natürlich auch noch in einem Jahr auf diesen Vertrag pochen kann... (finde ich zwar irgendwie fern jeder Realität, aber so what.... ist ja egal was ich finde).

    Ich frage mich jedoch immer wie die Leute da Ihren Laden führen. Wenn mir hier einer einen Auftrag gibt bekommt er von mir immer innerhalb von ein paar Tagen eine Rückmeldung "Danke, ist angekommen!" ist ja wohl das mindeste. Im Regelfall hat man auch Auftragsbücher in denen man einen Termin ausmachen kann zumal es um einen Tag für 2 Leute geht. Angenommene Aufträge zu sichten und Termine zu vereinbaren - was da mehr als 4 Wochen dauern soll erschließt sich mir überhaupt nicht.
    Ich rede hier nicht von Erledigung der Arbeit! Ja - die durfte erst ab 07.03. beginnen. Bis wann sie erledigt worden wäre, wäre mir egal gewesen.... bis zum nächsten Winter wäre nett gewesen - da kein Druck zur Erledigung herscht. Aber eine Terminvergabe innerhalb von 4 Wochen nicht möglich? hä?

    Ich kann mir immer nicht vorstellen wie Leute einen Monat lang so unter Druck stehen das sie nichtmal ihren Terminplaner öffnen können oder einfach nur anrufen können... Wir reden hier ja auch nicht von einem Einzelunternehmer.
     
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