Grundstücknutzungsvertrag für Telekommunikationsnetzbetreiber

Diskutiere Grundstücknutzungsvertrag für Telekommunikationsnetzbetreiber im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich wollte bei einem Telekommunikationsnetzbetreiber einen Hausanschluss beauftragen, beim Lesen des Kleingedruckten fällt mir auf, dass...

  1. #1 SirSydom, 16.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Hallo,

    ich wollte bei einem Telekommunikationsnetzbetreiber einen Hausanschluss beauftragen, beim Lesen des Kleingedruckten fällt mir auf, dass sich der Netzbetreiber hier auch großzügig das Recht einräumt:

    Treppenwitz? Was habe ich mit der Versorgung benachbarter Grundstück zu tun?

    Nachfrage bei der Hotline: Friss oder Stirb.

    Und wie es scheint, von der Gesetzgebung so gewollt??
    http://dejure.org/gesetze/TKG/Anlage.html

    Muss ich wirklich Fressen oder Sterben?? Scheint so..
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wo ist da ein Treppenwitz?

    Das war schon immer so geregelt (bereits zu Staatsmonopolzeiten) und ist auch sinnvoll.
    In Bezug auf Nachbargrundstücke wird es heute praktisch jedoch kaum mehr angewandt (weil inzwischen nahezu jedes Gebäude seinen eigenen Hausanschluß hat bzw. bekommt). Bedeutung hat es aber noch bezüglich der Versorgung von z.B. Mietern. Und natürlich der des Antragstellers selbst...

    Kann man ohne sonderliche Bedenken unterschreiben.
     
  3. #3 Bauneulingin, 16.03.2016
    Bauneulingin

    Bauneulingin

    Dabei seit:
    05.11.2013
    Beiträge:
    152
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Hannover
    Für uns als Hinterlieger war das schon wichtig, der Versorger hat eine Leitung schon vorsorglich über das Grundstück des Nachbarn gelegt an die wir angeschlossen haben.
    Hätte ich fragen müssen hätte jeder Nachbar Nein gesagt bin ich mir sehr sicher.
     
  4. #4 maniac103, 16.03.2016
    maniac103

    maniac103

    Dabei seit:
    07.12.2015
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur IT
    Ort:
    Zwickau
    Wie wird das eigentlich rechtlich geregelt? Grundbucheintrag usw. wird dafür ja scheinbar nicht gemacht.
    Ich frage, weil beim Erstellen unserer Einfahrt die Telefon-Zuleitung (in 20cm Tiefe, ohne Markierband) weggerissen wurde, nachdem das in keinem Plan stand (wir sind Zweitbesitzer und waren bei der Verlegung nicht dabei). Hätten wir das an der Stelle überhaupt in Erfahrung bringen können?

    Gesendet von meinem R7plusf mit Tapatalk
     
  5. #5 SirSydom, 17.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Ham' wir immer schon so gemacht ist ein guter Grund? Weiß ja nicht.

    Ich finds kackdreist, jemandem im Kleingedruckten solche Zusagen unterzuschieben..
    Und nicht alle Telekommunikationsnetzbetreiber fordern einen solchen GNV.

    als Hinterlieger hat man ja auch eine Zufahrt, die einem entweder gehört, oder auf der man entsprechenden Wege- und Leitungsrechte haben sollte - oder über öffentlichen Grund, Hier will der Netzbetreiber einfach nur Geld sparen, auf fremde Kosten.

    Die Vereinbarung ist rein zivilrechtlich und kann jederzeit gekündigt werden.
     
  6. #6 Gast56083, 17.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    wenn wir jetzt mal nur von denen reden, die Ihr Netz im Boden betreiben: welcher fordert das nicht?
     
  7. #7 SirSydom, 17.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    man darf hier doch keine Marken- Firmen- oder Produkte besprechen!

    Ich würde sagen der zweitgrößte in Bayern, der die letzte Meile meistens per Coax erschließt..
     
  8. #8 Gast56083, 17.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich komm immer noch nicht drauf...
    sowas darf man schon nennen, gibt sogar aktuelle Threadtitel mit Kabel Deutschland drin, dann darf man auch Telekom oder was auch immer sagen ;)
     
  9. #9 SirSydom, 17.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Treffer. Bei beiden.
     
  10. lego86

    lego86

    Dabei seit:
    09.03.2016
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Emden
    Bei uns ist es teilweise nötig, da hier im Industriegebiet einige Firmen sonst keinen TK anschluss hätten.
    Hier hat die Firma A einen Anschluss und für die Firma B die 20 Jahre später dazu kam, wurde ein Kabel von der Firma A zu Firma B gezogen. Da durch diverse Bauliche maßnahmen nicht mehr die möglichkeit bestand ein Direktes Kabel zu ziehen. Firma A hat keine Nachteile und Firma B hätte sonst kein Anschluss bekommen.
    Es kommen ja ein 36 Paaradigen Kabel bei Kunde an aber es werden nur 2 oder 4 Adern oder so genutzt.

    Interessant ist es auch wenn das Thema Erbpacht evtl kommt, und ein teil des Grundstückes verpachtet wird und dort jemand baut, die wollen ja auch einen Anschluss.
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein!
    Du kannst stattdessen auch einen drahtlosen Zugang ordern.
    Dafür ist keine solche Zustimmung nötig.
     
  12. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein!
    Du kannst stattdessen auch einen drahtlosen Zugang ordern.
    Dafür ist keine solche Zustimmung nötig.

    Ist es nicht. Hatte ich aber auch nicht so gesagt oder gemeint!
    Sollte nur klarstellen, daß diese Regelung seit Anbeginn solcher Netze existiert, also keine neue Erfindung einzelner Netzbetreiber ist.

    Unterschieben???
    Als diplomiertem Akademiker?
    Bist Du etwa nicht voll geschäftsfähig?
    Oder nur neue Brille nötig...?

    Welcher nicht?
    Bei KD z.B. muß man das zwar nicht vor der Erstellung des Hausanschlusses unterschreiben.
    Aber dann, wenn man nicht nur Fernsehen nutzen will,. sondern auch Telefon und/oder Internet! Nennt sich dann Multimediagestattung.

    Wieviel mehr würdest Du denn einmalig und monatlich bezahlen wollen, um den Netzbetreibern die Umstellung auf einen Hausanschluß pro Gebäude oder gar pro Nutzungseinheit zu ermöglichen...?

    Kann es sein, daß Du lediglich etwas sehr egoistisch denkst?

    Im Prinzip ja. Nur wird dann auch Dein Anschluß stillgelegt.
    Steht Dir natürlich jederzeit frei!
     
  13. #13 stockstadt, 17.03.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Anscheinend hast du zur heutigen Zeit sogar die Wahl, ob du einen Netzabschluss auf deinem Grundstück willst oder nicht.
    (Ich bin noch ein Kind der Fernmeldeordnung :mega_lol:)

    "Früher" war das schon gesetzlich geregelt, dass die Post in hoheitlicher Tätigkeit Verteiler bauen konnte wo sie wollte.
     
  14. #14 dimitri, 17.03.2016
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Du kannst den Passus ja einfach mal streichen und schauen, ob der Antrag dann durchgeht :-)
     
  15. #15 SirSydom, 17.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Irgendwer hat mal untersucht, wie lange es für den Durchschnittsdeutschen dauern würde, würde er jedes Kleingedruckte lesen, dass er unterschreibt oder aktzeptiert. Es waren Wochen! Beleg finde ich dazu nicht..
    Mir hat man es auch nicht untergeschoben, ich habs ja schließlich gelesen, als voll geschäftsfähiger, diplomierter Akademiker der tatsächlich eine neue Brille braucht..
    Trotzdem empfinde ich, so eine "Nicht-Nebensächlichkeit" im Kleingedruckten als Versuch mir etwas unterzuschieben.
    Und auf die territoriale Integrität meines Grundstückes & Hauses lege ich viel wert.
    Ein Grundstück mit Wege- Leitungs- oder sonstigen Lasten hätte ich nie gekauft.


    schau an, interessant. Ich hab bisher nur den Bau das AP in Auftrag gegeben, dafür war es nicht notwendig.
    Die MMG sieht aber nur Installationen vor, die der Versorgung von Wohnung des Grundstücks dient. Und das ist ok, denn das kann ich beeinflußen.

    Wenn es um mein Haus geht, ja. Da hat niemand was drin verloren. Punkt-Aus-Ende.

    Genau. So steht es im TKG..
     
  16. #16 Gast56083, 17.03.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Und Dein Strom- Gas- Wasser-Versorger darf auch nicht oder doch?
    Und wenn doch: wo ist der Unterschied zu Telekommunikationsversorgern?
     
  17. #17 Fraking, 17.03.2016
    Fraking

    Fraking

    Dabei seit:
    14.04.2015
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Dr. iur.
    Im Strom (§ 12 NAV), Gas (§ 12 NDAV) und Wasser (§ 18 AVBWasserV) ist die Grundstücksnutzung gesetzlich auch zum Zwecke der Versorgung von Drittgrundstücken ausdrücklich geregelt. Im TK-Recht gibt es den § 45a TKG in Verbindung mit der Grundstückseigentümererklärung, wobei das Gesetz ein unschönes Muster vorhält. Die Drittversorgung in besonderen Konstellationen macht Sinn und ist in weiten Teilen ausgeurteilt. Man profitiert von dem jeweiligen Netzanschluss also muss man gewisse Dinge auch erdulden.
     
  18. #18 SirSydom, 17.03.2016
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Die dürfen aber alle nicht IN das Gebäude zur Versorgung von Nachbargrundstücken..

    Interessant. AZ ?
     
Thema: Grundstücknutzungsvertrag für Telekommunikationsnetzbetreiber
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Grundstücknutzungsvertrag

    ,
  2. was ist ein grundstücknutzungsvertrag

    ,
  3. Grundstücknutzungsvertrag GNV vorlage