beschränkte persönliche Dienstbarkeit nie eingetragen?

Diskutiere beschränkte persönliche Dienstbarkeit nie eingetragen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin Miteigentümer von einem Grundstück (Weg zu allen Reihenhäusern, jeder "Anlieger" hat hier Miteigentumsanteile am Weg). Unter dem...

  1. OlliL

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    Hallo,

    ich bin Miteigentümer von einem Grundstück (Weg zu allen Reihenhäusern, jeder "Anlieger" hat hier Miteigentumsanteile am Weg). Unter dem Weg laufen die Zuleitungen zu den einzelnen Häusern, und ganz am Anfang der "Reihe" steht ein kleines Trafohäuschen.

    Nun ist es so, das '99 das Trafohäuschen mit dem Grund wo es drauf steht in das Eigentum des örtlichen Stromversorgers übergegangen ist. In diesem Zuge kam natürlich ein Notar zum Einsatz, der nun bei jedem Reihenhaus-Besitzer um eine Genehmigung gebeten hat (Die Formulierung war eher ".... muß ...") auf das Flurstück eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Dort geht es um Wegerechte für den Stromversorger und das Freihalten der Trasse von tiefwurzelndem Strauchwerk, Bäumen und jeder Bebauung.

    Zummindest von meiner Vorbesitzerin ist das so genehmigt worden.

    Im Grundbuch ist in Abteilung 2 jedoch nicht eingetragen. Mich stört das alles nicht, ich frage nur interessenhalber....

    - kann es sein, das '99 ein oder mehrere Miteigentümer die Eintragung verwehrt haben und es daher nie eingetragen werden konnte?
    - kann der Stromversorger die ganzen Genehmigungen einfach im Schubfach liegen haben und wenn es drauf ankommt lässt er es eintragen - um Kosten zu sparen? Macht wenig Sinn - dann dürfte er ja rein rechtlich den Weg gar nicht betreten um zu seinem Stromhäuschen zu kommen...... und ich könnte munter fleißig Bäume pflanzen...

    Kann es noch einen anderen Grund geben warum es nicht in AbtII auftaucht? AbtIII z.B. ist bei mir teilweise "geschwärzt" da dort halt auch Hypotheken anderer Miteigentümer drin stehen, die mich nichts angehen.... aber Abt II ist soweit ich das erkennen kann vollständig....
     
  2. OlliL

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    Irgendwer ne Idee? ;)
     
  3. #3 El Gundro, 23.03.2016
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    ohne jetzt in diesem Gebiet Fachmann zu sein: gibt es einen Unterschied zwischen Dienstbarkeit und Wegerecht?
     
  4. OlliL

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    Ein Wegerecht ist, soweit ich weiß eine der möglichen Grunddienstbarkeiten.... und müsste wenn halt im Grundbuch stehen.... Warum also damals so einen Aufriß machen wenn es nun nicht im Grundbuch steht. Kann mir das nur mit einem "Verweigerer" erklären.

    Die Häuser wurden damals alle von einer Wohnungsgesellschaft errichtet und verkauft. Das "Trafohäuschen" war noch im Besitz der Wohnungsgesellschaft und ging dann halt in den 90ern an den lokalen Stromversorger über der in diesem Zuge diese Dienstbarkeit eingetragen haben wollte.
     
  5. #5 ThomasMD, 23.03.2016
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    In Sachsen-Anhalt stehen Wegerechte Dritter nur im öffentlichen Baulastenverzeichnis und nicht im Grundbuch. Vielleicht ist das bei Euch auch so?

    Gruß
    Thomas
     
  6. OlliL

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    Könnte sein, ist aber in diesem Fall zumindest nicht so. Und: Mein Wegerecht an dem Wegegrundstück steht auch im Grundbuch.

    Ich habe von allen betroffenen Flurstücken vor dem Kauf für alle Flurstücke (u.a. auch dem Wegegrundstück) Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis angefordert. Bis auf "Garage darf nur mit Haus zusammen verkauft werden" (unterschiedliche Flurstück) ist das Baulastenverzeichnis aller Flurstücke leer.
     
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