Einmessung von geplantem Anbau

Diskutiere Einmessung von geplantem Anbau im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, wir wollen an unser EFH anbauen und haben heute Post von der Gemeinde bekommen, dass unser Anbau aufgrund Einhaltung des...

  1. #1 daniel5884, 17.03.2016
    daniel5884

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    Hallo miteinander,

    wir wollen an unser EFH anbauen und haben heute Post von der Gemeinde bekommen, dass unser Anbau aufgrund Einhaltung des Bebauungsplanes ein genehmigungsfreies Bauvorhaben ist und im Freistellungsverfahren läuft. Benötigt man bei Diesem auch die Einmessung des Anbau durch einen Vermesser oder darf man das in Eigenregie machen? Der zuständige Sachbearbeiter ist jetzt leider krank daher kann ich nicht fragen...

    Danke!
     
  2. BJ67

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    Wenn esfertig ist musst du es durch einen ÖbVi inmessen lassen. Ist eine hoheitliche Aufgabe, nix mit selber messen
     
  3. #3 daniel5884, 18.03.2016
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    sorry das wichtigste habe ich bei meiner Frage vergessen: es geht mir um das einmessen vor Baubeginn also Einmessung für Schnurgerüst...
     
  4. #4 Junibart, 18.03.2016
    Junibart

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    Hallo,

    dieses Missverständnis ist ein echter Klassiker... Das übertragen einer Planung in die Örtlichkeit bezeichnet der Vermesser als Absteckung, das Aufmaß einer (mehr oder weniger) fertiggestellten baulichen Anlage als Einmessung.

    In Vermessungsdingen lohnt immer ein Blick ins Landesrecht, besonders bei der Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Da gibt es mittlerweile Länder, die darauf verzichten (Thüringen) oder statt ÖbVI auch "sachkundige Personen" Gebäude einmessen lassen. (Hamburg). In Rheinland-Pfalz ist jedoch alles beim alten, siehe §18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen(LGVerm). Der TE muss den Antrag auf Einmessung binnen eines Monats nach Fertigstellung des Rohbaus stellen.

    Fälle, in denen die Absteckung vor Baubeginn durch einen Vermesser amtlich gefordert wird, sind mir nicht bekannt. Macht man es selbst, trägt man jedoch die volle Verantwortung für das, was anschließend errichtet wird. Das kann Probleme geben, wenn durch Fehler z.B. zu dicht an Grenzen gebaut wird oder der Anbau durch Überschreitung irgendwelcher Vorgaben doch nicht genehmigungsfrei ist.
    Um letzte Gewissheit zu erlangen, muss man nicht warten, bis der Sachbearbeiter (der Gemeinde?) wieder fit ist- auch ein Katasteramt kann diese Frage sicher beantworten.

    Grüße,
    der Junibart
     
  5. #5 daniel5884, 19.03.2016
    daniel5884

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    Das Katasteramt hat mir die Variante bestätigt, also absteckung muss nicht von einem vermessen durchgeführt werden. Weiß den jemand wie groß die Toleranzen hierbei sind? Ist da 1-2cm zulässig? Grenzbebauung haben wir nicht, sind knappe 3,2mtr weg..
     
Thema: Einmessung von geplantem Anbau
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