Wegerecht...löschen?

Diskutiere Wegerecht...löschen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo Forum, folgender Sachverhalt, vor ein paar Jahren hat meine Frau von unsern Nachbarn ein Streifen (4m breit 20m lang) Grundstück gekauft,um...

  1. #1 peterisselburg, 17.03.2016
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    hallo Forum,
    folgender Sachverhalt, vor ein paar Jahren hat meine Frau von unsern Nachbarn ein Streifen (4m breit 20m lang) Grundstück gekauft,um unser Grundstück zu vergrößern.Das Grundstück des Nachbarn ist nicht bebaut,er selber wohnt auf einem Grundstück was direkt hinter dem nicht bebauten Grundstück liegt.An der andern Seite des nicht bebauten Grundstückes wurde vor 12 Jahren eine Reihe Reihenhäuser gebaut und unser Nachbar hat ein Wegerecht eintragen lassen damit die Neuen Nachbarn Mit Fahrrad oder zu fuss hinten an Ihre Gärten können.Danah hat er das nicht bebaute Grundstück teilen lassen ,ein teil der auch als zufahrt für Ihn dient und direkt an den reihenhäusern grenzt und ein Teil der Rest ,da hat der Notar einen riesen Bock geschossen und das wegerecht war danach auf den Beiden Teilen ,nun hat meine Frau wie erwähnt danach einen Streifen von dem Grundstück gekauft . Der Streifen liegt auf der andern Seite des Grundstücks genau gegenüber von den Reihehhäusern ,diese haben also garkeinen direkten Zugang .Nur ist durch den kauf auch das Wegerecht von dem gekauften Streifen auf diesen Streifen übergegangen . Wir wollen nun bauen natürlich auch auf den besagten Streifen ,dieser wird komplett bebaut.
    Wie bekommen wir das Wegerecht ausgetragen ???Brauchen wir die Zustimmung der begünstigten Nachbarn?
    Oder können wir auch ohne Austragung bauen ??
    Eigentlich ist diese wegerecht doch nichtig da die begünstigten Nachbarn garkeinen Zugang haben????????
     
  2. #2 SirSydom, 17.03.2016
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    Beim Notar, Ja, Ja (und im Zweifel wieder abreißen), Nein
     
  3. reezer

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    und nein, der Notar hat keinen Bock geschossen.
    Das ist schon richtig so.
    Löschung geht mit Zustimmung aller Begünstigten.
     
  4. #4 peterisselburg, 18.03.2016
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    Hat der Notar wohl da Ihm der Nachbar (Eigentümer des leerstehenden Grundstücks) vorher gesagt hat er solle das Grundstück teilen ,das die Baulast nicht auf das ganze Grundstück eingetragen wird sondern nur auf dessen Zufahrt .Ist aber jetzt egal ...............
     
  5. #5 SirSydom, 18.03.2016
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    beweißen wirds sich das schwer lassen..
    Ohne Zustimmung (und Anwesenheit beim Notartermin!) wirds nicht gehen, aber in einem normalen Nachbarschaftsverhältnis sollte das doch machbar sein?
    Kosten für Notar+Grundbuch werden natürlich fällig...

    Ggf. würde ich mit einem Schweinchen auf dem Grill locken oder so ^^
     
  6. #6 peterisselburg, 18.03.2016
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    Haste natürlich recht ,nur wissen wir von diesem Grundbucheintrag erst seit zwei Tagen . Und der Bauantrag läuft ,wir dachten eigentlich das es sehr schnell gehen könnte mit dem Bauantrag da wir im Mai anfangen wollen(und müssen) zu bauen.Wenn sich das jetzt sehr verspätet wird es nix mit bauen :-(
     
  7. OlliL

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    Hinterher hat man immer klug reden, aber habt Ihr bzw. deine Frau das Grundbuch nicht im Rahmen des Kaufes eingesehen?
     
  8. #8 peterisselburg, 18.03.2016
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    Das hat mein schwiegervader im Auftrag meiner frau geregelt. War vor meiner zeit. Ist jetzt halt so und wie müssen sehen das wir das irgendwie regeln .
    Als ich vorgestern den Auszug aus dem Grundbuch gelesen hatte , hätte ich erstmal laut schreien können ........
    Ist halt ärgerlich , aber nicht mehr zu ändern.
    Wie ich das sehe , wenn nur ein Nachbar sich quer stellt War es das mit unserem anbau. ........
     
  9. reezer

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    eine etwas seltsam dargestellte Geschichte:
    wenn ein belastetes Grundstück geteilt wird, dann ist es normal daß alle daraus hervorgehenden Teile die Belastung behalten.
    Wenn ein belastetes (kleines) Grundstück mit einem großen Grundstück verschmolzen wird, dann ist die Belastung sogar auf dem ganzen neuen großen Grundstück drauf.
    Wenn man will daß nur eines der Teilgrundstücke belastet wird, geht das nur mit Zustimmung der Begünstigten.
    Wenn deine Frau ein Grundstück kauft, dann steht eine Belastung im doch sogar Notarvertrag, So kenne ich das jedenfalls.
    Der Vertrag wird vom Notar vorgelesen. Da kann doch nachher keiner sagen daß er das nicht mitgekriegt hat.

    Und, natürlich musst du jetzt zusehen daß du von jedem Begünstigten diese Zustimmung zur Lösung bekommst. Oder du lässt es so wie es ist.
     
  10. #10 peterisselburg, 20.03.2016
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    Es wird noch viel seltsamer ,ich habe jetzt den vertrag vom Nachbar vorliegen in dem er das Wegerecht zusagt .Ist einfach zu viel und kompliziert ,werden den Vertag unserer Anwätin/Notarin vorlegen und es mir ganz genau erklären lassen.Danach berichte ich .

    Unser Nachbar meinte nur das im Nachhinein der Bürovorsteher des Notares meinte das dieser da wohl Mist gebaut hat mit diesem Wegerecht.

    Und was damals ,als meine Frau das Grundstück gekauft hat, bei der Vertragsunterzeichnung gesagt oder nicht gesagt worden ist weiss ich nicht ....ist auch jetzt im nachhinein egal !!
     
  11. #11 SirSydom, 21.03.2016
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    Klar, aber der TE beschreibt doch, dass das Grundstück geteilt wurde und eine Wegerecht eingetragen wurde.
    Hätte man ERST die Teilung, vorgenommen und dann das Wegerecht auf eines der Teilgrundstücke eingetragen, wäre alles gut.
    Erst das Wegerecht und dann die Teilung ist natürlich Mist - erst Recht wenn die Teilung nur dafür da war, das Wegerecht nocht überall drauf zu haben..
     
  12. reezer

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    der TS schreibt ganz oben, daß zuerst das Wegerecht eingetragen wurde, und dann das Grundstück geteilt wurde.
    Wie lange diese beiden Sachen auseinanderliegen, oder ob das unmittelbar nacheinander war, dazu gibt es keine Angabe, ist aber, wenn die Reihenfolge so stimmt, auch egal.
    Insoweit ist das Vorgehen des Notars doch nicht zu beanstanden, bzw. welchen Grund gäbe es zu einer Beanstandung?
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 21.03.2016
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    Du solltest keine Zeit verlieren und gleich heute alle betroffene Nachbarn anschreiben, ihnen eure Situation mit dem Bauantrag beschreiben, es als eigenen Fehler kommunizieren, nicht schon vorher um die Bewilligung der Löschung der Grunddienstbarkeit gegeben zu haben und alle höflich bitten, im Rahmen eines Notartermins der Löschung zuzustimmen. Schlagt einen Notar vor, der örtlich von den Nachbarn am besten zu erreichen ist, schreibt, dass sie natürlich auch jeden anderen Notar einschalten dürfen und dass ihr die Notarkosten übernehmen werdet. Bittet sie höflich, die Löschungsbewilligung so schnell wie möglich zu erteilen, da euer Bauantrag sonst nicht bewilligt wird. Hilfreich wäre auch eine vom Notar vorformulierte Bewilligung beizufügen (oder nachzureichen), sodass sie diese nur noch beurkunden lassen müssen.
     
  14. PeterB

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    Ich verstehe das Problem nicht. Das sollte doch fast ein Selbstläufer sein, mit der Austragung. Das belastete Grundstück wurde geteilt . Der verkaufte Streifen hat keine Relevanz für das Wegerecht, da keinerlei Anbindung an die begünstigten Grundstücke, also sollte auch keiner was dagegen haben dieses auszutragen.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 21.03.2016
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    Ich verstehe das Problem durchaus. Der TE fragte "Wie bekommen wir das Wegerecht ausgetragen ???Brauchen wir die Zustimmung der begünstigten Nachbarn?". Er musste sich also erstmal klar werden, wie er das Wegerecht los wird. Jetzt weiß er, dass er mit den betroffenen Eigentümern der Nachbargrundstücke in Kontakt treten muss und dass diese die Löschung der Grunddienstbarkeit bewilligen müssen.

    Wenn dir dies vielleicht von Anfang an klar war, scheint die Sache aus deiner Sicht natürlich sehr einfach und banal zu sein. Es ist immer eine Frage der Sichtweise und des Kenntnisstands.
     
  16. OlliL

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    Dein Wort in Gottes Ohr.... es gibt schon so griesgrämige Gesellen auf der Welt...
     
  17. PeterB

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    Ich habe von mir und meinen Nachbarn auf andere geschlossen. Sorry ich vergas, daß es auch ganz andere Zeitgenossen gibt.
    Was immer einer der Begünstigten mit diesem Recht auf diesem Grundstück auch anfangen könnte.
     
  18. #18 Anda2012, 21.03.2016
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Nachbarn ärgern aus Prinzip, Geld rausholen (ich lass es löschen für XY Euro), Nase gefällt nicht,... gibt leider einige unverträgliche Zeitgenossen
     
  19. juwido

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    Nun ja, eine kleine Aufwandsentschädigung... Schließlich muß man ja zum Notar... und schlau machen erstmal auch noch, oder wissen alle genau über das Wegerecht bescheid???...
     
  20. #20 peterisselburg, 21.03.2016
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    Heute war Termin beim Bauamt ,da meinte man nur " Das ist Privatrecht,und uns intressiert das nicht......."
    somit wäre das fürs erste erledigt .
    Sehr wahrscheinlich wissen die NAchbarn nicht einmal das diese Wegerecht auf unseren Grundstück besteht ,da Sie ja einen Weg über das angrenzende Grundstück nutzen . Dieser Weg ist auch im Grundbuch Rot gekenzeichnet ,und vermerkt das SIe diesen Weg nutzen dürfen,und das Wegerecht auf unseren Grundstück und unseres NAchbarn ist zusätzlich vermerkt .
    Werde Morgen Unsere Notarin fragen was Sie dazu meint
     
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