Bauantrag für Büro in Eigenheim?

Diskutiere Bauantrag für Büro in Eigenheim? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen in unserem eigenen, vor ein paar Jahren gekauften Haus eine Einliegerwohnung ein. Von der Gemeinde war der Baubeauftragte da und wir...

  1. #1 Fliesenfuzzi, 21.03.2016
    Fliesenfuzzi

    Fliesenfuzzi

    Dabei seit:
    20.02.2013
    Beiträge:
    463
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Bayern, ein Steinwurf von Tirol weg
    Benutzertitelzusatz:
    Sanierer
    Wir bauen in unserem eigenen, vor ein paar Jahren gekauften Haus eine Einliegerwohnung ein. Von der Gemeinde war der Baubeauftragte da und wir haben kurz besprochen wie das mit Stellplätzen etc. funktioniert und wie wir das in den Bauantrag packen.
    So beim netten unterhalten mit ihm über das Haus haben wir über die Vorbesitzer geredet und was so deren Jungs machen (Am Land eben...) Der eine Sohn wohnte z.B. im (dilettantisch ausgebauten) Dachgeschoß.

    Jetzt kommt ein Schreiben, wir hätten widerrechtlich eine Wohnung im Dachgeschoß ausgebaut und im OG ein Büro "errichtet"!? Und wir sollten den Bauantrag dafür nachholen.

    Fragen:
    Büro, oder Arbeitszimmer im eigenen Haus - brauchts da wirklich einen Bauantrag wegen gewerblicher Umnutzung? Hab dazu nichts gefunden. Wo steht sowas?

    Ausgebautes Dachgeschoß - wurde 1998 ausgebaut. Dämmung zwischen die Dachsparren geklemmt, irgendeine Folie drunter, Nut-und Feder Bretter druntergenagelt. Kniestöcke mit Trockenbau... dahinter nix.
    Kann verlangt werden das die heutige EnEV eingehalten wird?
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    guck in deinen bebauungsplan - da steht die zul. nutzung.

    wer verlangt im bestand die einhaltung der akt. enev?
    naja .. verlangen .. ja gerne :D
     
  3. #3 Gast036816, 22.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - der dachausbau ist ein schwarzbau. das muss jetzt korrigiert werden. es gelten die bestimmungen zum zeitpunkt der antragsstellung.

    du hast gekauft wie gesehen und einen schlafenden hund geweckt.
     
  4. #4 Fliesenfuzzi, 22.03.2016
    Fliesenfuzzi

    Fliesenfuzzi

    Dabei seit:
    20.02.2013
    Beiträge:
    463
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Bayern, ein Steinwurf von Tirol weg
    Benutzertitelzusatz:
    Sanierer
    Eigentlich wurden meine Fragen nicht beantwortet.
    Das der Dachausbau vom Vorbesitzer schwarz gemacht wurde ist mir selber klar.

    Nochmal:
    - Büro, oder Arbeitszimmer im eigenen Haus - brauchts da wirklich einen Bauantrag wegen gewerblicher Umnutzung? Im Umkehrschluß auch wenn man aus dem Büro wieder mal ein Schlafzimmer machen will?
    Da dürften wahrscheinlich Millionen Arbeitszimmer drunter fallen und das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

    - Ausgebautes Dachgeschoß - wurde 1998 ausgebaut. Kann verlangt werden das die heutige EnEV eingehalten wird? Ich meine mal gelesen zu haben das die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Ausbau gelten wenn es denn damals genehmigungsfähig gewesen wäre!?
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vorsicht, das häusliche Arbeitszimmer nicht mit einem Büro für gewerbliche Nutzung verwechseln. Wenn der Lehrer zuhause ein Zimmer als "Büro" (häusliches Arbeitszimmer) nutzt ist das was anderes als wenn dort ein Gewerbe seinen Sitz hat. Im zweiten Fall würde erst einmal geprüft, ob das Gewerbe in besagtem Gebäude überhaupt zulässig wäre. Das gestaltet sich in einem reinen Wohngebiet schwieriger als in einem Mischgebiet.

    Bei einer Nutzungsänderung ohne dass baulich etwas verändert wird, greift m.W. die EnEV nicht. Nachdem der Ausbau aber noch nie genehmigt war, habe ich so meine Zweifel.
     
  6. #6 Thomas Traut, 22.03.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Ist den der Dachausbau überhaupt genehmigungspflichtig? Das ist ja eigentlich nur so, wenn da eine ganze Wohnung entsteht. Oder wird § 57, 11.c) anders gehandhabt?
     
  7. #7 Gast340953, 22.03.2016
    Gast340953

    Gast340953 Gast

    Ich glaube es ist eine einfache Frage, Du hast das aber vermischt mit Einliegerwohnung und Kindern vom Vorbesitzer...das verwirrt irgendwie.
    Was hat denn der Ausbau des Dachgeschoss mit dem Büro im 1. OG zu tun? Oder ist das Dachgeschoss das 1. OG? Ich dachte Ihr hattet nur über den Sohn im Dachgeschoss geredet, wie kommt das Amt nun auf ein Büro im 1. OG?
    Gibt es Publikums/Kundenverkehr?
    Hat das Ganze irgendwas mit der Einliegerwohnung zu tun?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bauunternehmen = Gewerbe Also nur bei Mischgebiet oder Gewerbe-/Industriegebiet zulässig ode r§34 bei entsprechender anderer Nutzung umzu.

    Nur dann aber beim FiA ansetzbar. Ein häusliches Arbeitszimmer , um abends nur noch mal 2 mails zu schreiben, wird das FiA nicht anerkennen, da es ja ein Büro am Firmensitz geben muss.
     
  9. #9 Fliesenfuzzi, 22.03.2016
    Fliesenfuzzi

    Fliesenfuzzi

    Dabei seit:
    20.02.2013
    Beiträge:
    463
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Bayern, ein Steinwurf von Tirol weg
    Benutzertitelzusatz:
    Sanierer
    Danke, genau das sind die beiden Ansatzpunkte um die es geht.

    Das DG ist nach wie vor privat genutzt, es wurde nichts am Dach, der Statik oder der Außenansicht etwas geändert. Da kann ich mir mit Hinweis auf o.g. Stelle in der BayBO den ganzen Schreibkram sparen.

    Danke, genau das ist der Knackpunkt- da werd ich wohl nicht drumrumkommen. Ist Mischgebiet, sollt also kein Problem sein.

    Nein, der Ausbau war nur der Aufhänger warum der Herr von der Baubehörde vorbeikam... Er wollt halt sehen ob und wie die Stellplätze nachgewiesen werden können.
     
  10. #10 Villert, 23.03.2016
    Villert

    Villert

    Dabei seit:
    15.11.2014
    Beiträge:
    246
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Duisburg
    Ist deine Firma auch unter deiner Wohnadresse dort gemeldet?
    Wenn nein brauchst du dort ja baurechtlich gesehen kein Büro.
    Und ob ein zusätzliches Arbeitszimmer vom FA anerkannt wird, sollte dann der StB noch klären.
    Glaube dein lockerer Plausch hat eher zu Missverständnissen geführt. Lockere Plauschs sind generell übrigens zu vermeiden, außer mit Freunden
     
Thema: Bauantrag für Büro in Eigenheim?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauantrag büros

Die Seite wird geladen...

Bauantrag für Büro in Eigenheim? - Ähnliche Themen

  1. Bauantrag: Garage mit Dachterrasse an Waldgrundstück angrenzend

    Bauantrag: Garage mit Dachterrasse an Waldgrundstück angrenzend: Hallo in die Expertenrunde! Ich benötige bitte euren Rat: Ich saniere im SL ein Bestandsgebäude und will in diesem Zuge einige bauliche...
  2. Änderungen während des Bauantrags

    Änderungen während des Bauantrags: Hallo, ich habe einen Bauantrag zum Bau einer Garage gestellt. Dieser liegt seit circa 6 Wochen beim Bauamt des Landkreises. Nun haben sich meine...
  3. Wird bei einer Änderung des Fluchtwegsystems ein Bauantrag fällig?

    Wird bei einer Änderung des Fluchtwegsystems ein Bauantrag fällig?: Hallo, wird bei einem Anpassen des Fluchtwegsystems ein neuer Bauantrag (Genehmigung) fällig? Anstatt eines Feststellmagneten von je 1 Tür pro...
  4. Bauantrag für Dach-PV-Anlage in Brandenburg

    Bauantrag für Dach-PV-Anlage in Brandenburg: Liebes Forum, ich bin neu hier - mit einer Frage die mich seit einigen Tagen umhertreibt: Ich plane seit 2 Jahren eine relativ große...
  5. Dachgeschoss neues Bad - Bauantrag notwendig?

    Dachgeschoss neues Bad - Bauantrag notwendig?: Hallo zusammen, ich bin seit kurzem Eigentümer eines doch etwas in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhauses (Baujahr ~1905). Das Haus selbst...