Fensterbank unter Holzdeck?

Diskutiere Fensterbank unter Holzdeck? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hmmm... Da ist also ein Gefälle zwischen ca 20 und 50 cm Höhe. Zu wenig. Wenn Du also etwas abgräbst und Fundamente für die Terrasse anlegst und...

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  1. #61 Frau Maier, 23.03.2016
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    Hmmm... Da ist also ein Gefälle zwischen ca 20 und 50 cm Höhe. Zu wenig. Wenn Du also etwas abgräbst und Fundamente für die Terrasse anlegst und darauf dann die Holzterrasse baust, dann geht es auch mit einheimischen Hölzer. Ich mag keine tropischen Hölzer verwenden, die man auch nahe dem Boden verwenden kann. Du brauchst ja Höhe für die Fundamente (30cm über Boden sollten es schon sein), Höhe für die Balken und die Latten darüber. Aber am Rand zum Haus würde ich einen Streifen mit besagter Drainrinne machen. Der Rost verhindert einigermaßen Spritzwasser. Details für solche Terrassen gibt es ja zuhauf im Netz. Solche Terrassen gibt es hier in Vorarlberg seit Jahrzehnten und das funktioniert ganz gut, ohne Feuchtigkeitsschäden, trotz Schnee im Winter. Schneeverwehungen kann es an allen möglichen Ecken am Haus geben, mit all den Konsequenzen. Darauf muss man sowieso reagieren, ob mit oder ohne Terrasse. Bedenkenträger gibt es zuhauf. Mach dein Ding und freue dich daran. Aber bedenke, dass eine solche Terrasse der Pflege bedarf, sonst hast Du keine lange Freude daran.
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2016
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    Ja. In in X von Y Fällen gehts auch gut. Über Jahrzehnte ohne jeden Schaden.
    Beim Rest gehts in die Hose. Irgenwann!

    Welche Fähigkeiten hast Du, die uns allen abgehen, dass Du dem TE sicher versprechen kannst, dass er zu denen gehört, die keine Schäden bekommen?
    Kann man die irgendwie erwerben (die Fähigkeiten!)

    Wenn das nicht kannst, finde ich es gelinde gesagt mehr als sportlich, den TE auf solches dünnes Eis zu geleiten!
     
  3. #63 Kalle88, 23.03.2016
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    Vom Schnee? Ich behaupte mal dass da wesentlich mehr verkehrt lief und im Dachbereich macht das ja auch Sinn, die 15 cm einzuhalten. Warum? Weil ich die Attikahöhe im Verhältnis sehen muss. Bei einem Flachdach < 5° Grad haben wir ja für den Wandanschluss 15cm, für die Attika 10cm. Heißt eine Notreserve von 5 cm. Grundprinzip, lieber die Attika fluten als es in das Haus zu lassen. Baue ich da jetzt eine Terrasse rauf, dann messe ich die Maße logischerweise von der Wasser führenden Schicht.

    Nun stelle man sich vor was passiert, wenn man an der Tür bis auf 5cm runter geht? Die Attikahöhe aber bei 10 cm bleibt? Finde den Fehler. Im falle eines Versagen von Gully und Notablauf läuft die Suppe in das Haus. Problemkoordination, wer die Abdichtung am Fenster übernimmt noch gar nicht angesprochen.

    Im Erdreich hat man eher selten eine wasserdichte Abdichtung oder? Klar gefrorener Boden aber so wirklich eine Anstauhöhe habe ich nicht. Wer das Detail ohne Rinne/ Rost und Begleitheizung macht muss im Zweifel auch mit dem Schaden rechnen. Dass sich die 15 cm aber im Schneeaufkommen begründen mag ich mal bezweifeln, siehe oben.

    Und mal ehrlich, welche Regeln muss ich denn bei der Sonderkonstruktion einhalten? Heißt es nicht, dass dies zwischen Fensterbauer, Planer und Bauherr abzustimmen ist?
     
  4. #64 Frau Maier, 23.03.2016
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    Kann ich nicht. Das ist nun mal Lebensrisiko.

    Mit viel LSD könnte es vielleicht klappen... :mega_lol:
     
  5. #65 Giovanni, 23.03.2016
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    Hm, hab hier mitgelesen, da mich das Thema persönlich interessiert. Wir habe ein Terasse geplant: EG, Holzbelag behindertengerecht, eben mit so einer Drainrinne. Wasserführende Schicht ist 20 cm darunter.
    Die Verknüpfung von Eis durch Tauwasser und mäßig starkem bis monsunartigem Regen würde demnach auch diese Konstruktion (und vermutlich auch viele andere) zum Versagen bringen. D.h. ohne "Rinnenbegleitheizung" Schicht im Schacht? Irgendwann, ist dann, um im Jargon zu bleiben, der "Stollen abgesoffen"?

    Das Szenario ist zwar vorstellbar (wir hatten in einer Mietwohnung mal ein eingefrorenes Abwasserrohr, mit allen Konsequenzen...), die Konsequenzen (Heizung im Aussenbereich, oder eben nicht Behindertengerecht) daraus klingen für unsere Breiten aber irgendwie absurd.
     
  6. #66 Diego11, 23.03.2016
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    Richtig, das war bei uns in der Region 2010 oder 2012 kurz vor Weihnachten so. Hat allerdings mit den besagten 15 cm null zu tun...Das wird auf einer Dachterasse nicht passieren.
     
  7. #67 Kalle88, 23.03.2016
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    Nein. Die Wasser führende Schicht ist das was angeregnet wird. Wenn es eine Dachterrasse ist die Abdichtung die Entwässerungsebene. Im EG wäre es eben der Unterbau, wo das Wasser dann versickert.

    Es bleibt halt ein schadhaftes Detail das bei ungünstigen Witterungsverhältnissen leicht kippen kann. Ob nun die Rinne zufriert, weil die Heizung fehlt oder die Ablauföffnungen im Türrahmen zufrieren. Im Falle des Falles braucht es neben dem Gürtel halt auch den Hosenträger um garantiert sicherzustellen das nichts passiert. Deshalb der Planungsansatz. Ob man das Risiko tragen möchte muss jeder selber entscheiden.

    Da man bei dem barrierefreien Austritt eh in einer Sonderkonstruktion landet muss man es selber entscheiden nach anständiger Beratung seiner Fachleute. Hier geht es nicht darum die Anschlusshöhen als Quatsch darzustellen. Nur ob die gängige Argumentation, gerade im EG-Bereich, des Weisheit letzter Schluss ist.
     
  8. Baumal

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    meine güte, wie handwerker jeden mist, schön reden können.:bounce:
    das "detail" ist unter aller kanone.
     
  9. #69 Kalle88, 23.03.2016
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    Mehr fällt dir nicht ein? Ist ja langweilig. Aber wenn du eh nach Satz 7 aufhörst zu lesen kann dir der Sinn auch nicht bewusst werden. Vermutlich darf man die Götter und ihre Aussage nur nicht hinterfragen, dann wird gleich polemisch um sich gehauen. :sleeping
     
  10. #70 Skeptiker, 23.03.2016
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Ja.

    Ein als Bauherrenvertreter angestellter Architekt hat mir genau dies vor einigen Jahren zu einem "barrierefrei" bestellten neuen Bürogebäude so geschrieben - weil für die (ansonsten) unstreitig nach den a.R.d.T. geplanten Rinnen vor den Terrassentüren keine elektrische Begleitheizungen vorgesehen waren. Er hat weiter damit gedroht, eine ausdrückliche Haftungserklärung des Haftpflichtversicherers des planenden Büros zu verlangen, wenn der TGA-Planer keine Begleitheizung vorsehen würde.

    Es klingt vielleicht für manche Laien absurd, aber jener Bauherrenvertreter hatte unaufgefordert die Berechtigung seiner Forderung damit belegt, dass es an zwei der Bürogebäude seines Arbeitgebers (größter deutscher Rückversicherer) nahezu zeitgleich im selben Jahr zu erheblichen Schäden gekommen sei - weil ich es ja vermutlich nicht glauben würde. Und damit lag er völlig richtig. Inzwischen hatte ich aber mit den beiden anderen geschilderten Fällen zu tun. Ganz so absurd ist das Problem also doch nicht. Und die a.R.d.T. sehen dafür bestimmte Maßnahmen vor. Denen muss man nicht folgen - ist dann aber selbst voll haftend.

    In allen von mir geschilderten Fällen ging es um Dachterrassen oder andere umschlossene Flächen über Räumen. Bei ebenerdigen Terrassen mag das anders aussehen, keine Ahnung. Aber auch da ist mir vor ein paar Wochen auf einer Baustelle Niederschlagswasser durch eine Tür in einen fertig getrockneten Heizestrich gesuppt - weil der Außenanlagenbauer "versehentlich" ein provisorisches Fallrohr abgefahren hat und die Brühe dann in die frisch von ihm angelegte Senke vor der Fassade gelaufen ist. Bei ausreichender Anstauhöhe kam es dann durch die Terrassentür und über den Lichtschacht auch in den Keller. "So blöd kann man ... " - "eben doch sein".

    (Vieles, von dem, was man sich für sich selbst als Laie nicht vorstellen kann, ist trotzdem erschreckend wahrscheinlich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, selbst an Krebs zu sterben, aber die Wahrscheinlichkeit liegt leider einfach bei 1 zu 3 - und für eine Herz- Kreislauferkrankung noch höher.)
     
  11. #71 Gast036816, 23.03.2016
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    Gast036816 Gast

    wo er recht hat, hat er recht. wurde aber auch gleich am anfang gestgestellt.
     
  12. #72 mls, 23.03.2016
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2016
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    gut ... zwischen "allgemeinem lebensrisiko" (nette verharmlos für
    trottelplanung) und "rinnenbegleitheizung" (1/2m ü gok) ist noch luft.
     
  13. #73 wuselklaus, 24.03.2016
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  14. #74 SirSydom, 24.03.2016
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    Mir ist klar, dass es hier um eine Frage der Wahrscheinlichkeiten von Schäden gibt.
    Ich kenne dutzende Terassen, die in Missachtung der 15cm und irgendwelcher Rinnen angelegt wurden. Wenn ich genau überlege, dann kenn ich aus dem näheren Freundes- und Verwandtenkreis nur solche!
    Es geht halt meistens gut. Meistens ist für eine DIN halt nicht genug, da sollens dann - 99,9% sein?!
    Aber - auch bei Einhaltung aller Normen und Richtlinien kann mir keiner versprechen, dass am Ende nicht doch mal was passiert. Verlangt auch keiner.
    Und nun versuche ich das Risiko in meiner baulichen Situation einzuschätzen. Dabei habt ihr mir schon sehr geholfen. Danke schonmal!

    [​IMG]

    So sieht es aktuell aus - damit man sich mal de Höhen vorstellen kann. Vor diesen 4 bodentiefen Elementen, 2 davon sind Festverglasungen, soll das Holzdeck hin.
    Das Gelände hätte ich gar nicht mehr anfüllen lassen, sondern direkt passenden Pfeiler/Fundamente erstellen lassen.

    Und: es kommt noch ein Glasdach (4x7m) drüber! Nur das ganz linke Element ist "frei bewittert".

    Frage:
    Gilt die "15cm" Regel auf für Festverglasungen oder nur für Türen? Resultiert die Gefahr des eindrigenden Wassers aus der Abdichtung Mauer/Rahmen oder Rahmen/Flügel?
     
  15. #75 Kalle88, 24.03.2016
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    Die Regel gillt für die Abdichtung. Wenn ein Hinterlaufen ausgeschlossen werden kann halte ich es persönlich für vertretbar dort auch tiefer runter zu gehen als der Normwert - sogar ohne Rinne bei der Festverglasung.
     
  16. #76 Gast036816, 24.03.2016
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    Gast036816 Gast

    Kalle - wenn du etwas schreibst, was gegen die regeln ist, dann solltest du kompensationsmaßnahmen nicht vergessen und darauf hinweisen, die das ganze korrigieren können.
     
  17. #77 Kalle88, 24.03.2016
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    Was ist denn gegen die Regel? Und die Maßnahme ist doch klar erkenntlich. " Wenn ein Hinterlaufen ausgeschlossen ist" Der Abdichtung ist die Belastung egal, wenn Sie dicht ist also als fachgerechte Wanne ausgebildet worden ist.
     
  18. #78 stockstadt, 24.03.2016
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    Aber es gab mal wieder die übliche 15cm-Diskussion ...
    Jeder Architekt, BT, GÜ weiss genau darüber bescheid, aber gebaut wird sowas (so gut wie) nie
     
  19. #79 Gast036816, 24.03.2016
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    Gast036816 Gast

    vergleich doch einmal foto und detailzeichnung. da kommt doch sofort der verdacht auf, dass das detail entweder aus einem katalog ist oder für eine andere baustelle gilt.

    wasserdicht konstruieren kannst du nur bis zu den entlüüftungsschlitzen im fensterrahmen, nach dem detail liegen die jedoch tiefer als oberkante terrassenbelag.
     
  20. #80 Giovanni, 24.03.2016
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    @Skeptiker:
    Danke fuer die ausfuehrliche Schilderung, genau dafuer schaetze ich das BEF!

    Es gibt halt nix was es nich' gibt. Und als Laie, ist eben die Vorstellungskraft diesbezueglich manchmal ein wenig begrenzter...
     
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