Zaun zu hoch installiert

Diskutiere Zaun zu hoch installiert im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Falls senkrecht zum Tor kein Gefälle nach hinten ist, kann zumindest der linke Flügel unten nur waagerecht sein, weil er sonst nicht mehr aufgeht....

  1. #21 Thomas Traut, 23.03.2016
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    Falls senkrecht zum Tor kein Gefälle nach hinten ist, kann zumindest der linke Flügel unten nur waagerecht sein, weil er sonst nicht mehr aufgeht. Der rechte könnte unten parallel zum Gefälle verlaufen, aber das sieht so Sch.... aus, das will keiner haben.

    Mit diesem Tor und diesem Gefälle geht es m.E. nicht anders als dargestellt.
     
  2. #22 Gast036816, 23.03.2016
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    Gast036816 Gast

    I can't keep from crying - sometimes!

    zaun und gelände, beides zusammen sieht verboten aus!
     
    K a t j a gefällt das.
  3. #23 SteveMartok, 23.03.2016
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    SteveMartok Gast

    Aber selbst als blutiger Laie muss man doch sehen, dass das vorhandene Gefälle nur mit abgestuften Standard-Zaunelementen / und / oder -Torflügeln funktioniert, ohne da riesige sichtbare Lücken zu haben. Auch ein Zaunbauer kann keine Wunder vollbringen.
    Ich würde folgende Lösungen hier anstreben, um ein optisch befriedigendes Ergebnis zu erzielen:
    [​IMG]
    Sowohl die Torflügel als auch die Elemente werden hier dem Geländeverlauf angepasst, also quasi als Parallelogramme gefertigt. Bild 1 mit Drehtorflügeln, aber entsprechend des Geländes müssen die Beschläge ausgeführt werden, damit die Tore vernünftig öffnen. Bild 2 mit Schiebetor, das wäre mein Favorit, dazu sollte aber das Gefälle einigermaßen gleichmäßig sein, zumindest auf Länge des Tores und des Einschubraumes!
    Das ist natürlich von den Kosten her nicht mit den Standard-Elementen vergleichbar, da alles extra angefertigt werden muss. Aber es wäre wohl die beste Lösung und ich hätte diesen Zaun, so wie oben auf dem Lösungsvorschlag von Alwine nicht angeboten!

    Übrigens, ich kann immer nur raten, misstrauisch zu sein, wenn Leute, die etwas für einen tun sollen, sagen:, Ja, ja, das geht schon, alles kein Problem`!
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    45 cm Lücke. Da kann jeder Einbrecher darunterherkriechen, und jeder freilaufende Hund sowieso.
     
  5. #25 Gunnar1, 23.03.2016
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    Alternativ hüpft er über die 1,2m drüber. Das ist doch eh kein Zaun um Einbrecher abzuhalten.
     
  6. Alwine

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    mein reden ;) deswegen sehe ich ja auch nicht ein das etwas von der Rechnung einbehalten wird, da es anders abgesprochen war. Die zwei weiteren Lösungsvorschläge erspare ich allen besser.
     
  7. Alwine

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    Steve Martok, so wie auf deinem ersten Bild sollte es auch aussehen, dann haben die ja festgestellt ( nach dem setzten der Pfosten) das es so gar nicht geht. Das Problem ist das wie das Gefälle an der Front haben und zum Haus hin ( da wo die Tore aufgehen) wieder ein ansteigendes Gefälle. Schiebetor geht hier nicht da die Grundstücksgrenze im Bogen läuft. Und wenn das Schiebetor gerade gesetzt werden würde , müsste Garage und Carport weg, weil sonst kein Platz dafür wäre.
    Und das Gefälle da für auch nicht geeignet ist.
    Meine Frage war ja auch ob sie jetzt für das setzten der Pfosten Geld einbehalten können, oder nicht?
    Da die Anlage ja nicht so installiert werden kann wie abgesprochen.
     
  8. #28 SteveMartok, 23.03.2016
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Wat? Nee..zeig mal her....

    Ich behaupte mal, nein, es kann kein Geld einbehalten werden! Es war ein Zaun vereinbart, der nicht ausgeführt werden kann! Das die Fa. erst Pfosten setzte und dann feststellte, dass es nicht funktioniert, kann nicht das Problem des Kunden sein! Müssen die ihre Pfosten eben wieder ausbuddeln und mitnehmen!
    Ich würde mir aber im Zweifel anwaltlichen Rat einholen!

    PS: Die Torflügel-Schaniere könenn so ausgeführt werden, dass sie Gefälle aus unterschiedliche Richtungen ausgleichen!
     
  9. Alwine

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    IMG_0305.jpg
    Lösung 2und 3 IMG_0306.jpg
     
  10. #30 SteveMartok, 23.03.2016
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Bähhh...hattest Recht, kann man fast nicht zeigen!
    Das kann kein Zaunbauer resp. Schlosser mit Liebe zu seiner Arbeit ernsthaft anbieten!
     
  11. Alwine

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    Es war aber eine Schlosserei für Zaunanlagen...
    Nun überlege ich mir mal wie ich das der Firma mitteilen das sie mir das komplette Geld zurückerstatten.
    Denn ehrlich, das doch alles nicht schön wie das gelöst werden soll.
     
  12. #32 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    Aber irgendeine Lösung muss doch her. Könntet ihr die Zaunanlage im Torbereich nicht ein wenig (also rund 1,5 m) weiter in das Grundstück hineinrücken und die Torflügel dann elektrisch nach außen aufgehen lassen? Oder wie wäre es mit einer Falttoranlage?

    Solange es noch eine technische Lösung gibt, die infolge einer beiden Parteien zumutbaren Änderung des Vertragsinhalts verwirklicht werden könnte, gibt es noch keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrags. Hierzu gelten die Regeln der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Absatz II BGB. Die Norm lautet:

    -----------------------------------------------------------------------
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
    ------------------------------------------------------------------------
     
  13. Alwine

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    Hallo Ralf, die Firma bietet nur die 3 Lösungen an und die gehen aufgrund der überschrittenen Zaunhöhe schon nicht. Zaun weiter aufs Grundstück geht nicht, dann muss ich u.a mit dem Auto vor dem Grundstück parken, das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
    Da ich den Zaun komplett ( leider oder blöderweise) im Vorraus bezahlt habe kommen wohl auch keine Lösungen in frage die Aufpreis kosten, dann hätte ich den Auftrag nicht erteilt, wenn es teurer gewesen wäre als es jetzt ist. Und die Firma war vor Ort, hat sich Grundstück usw alles angesehen und versichert Zaun geht wie gewünscht. Wenn die dann im nach hinein feststellen können sie doch nicht so auffbauen ist das doch nicht mein Problem??? Ich wüsste jetzt auch nicht wie hier eine technische andere Lösung gefunden werden soll.
    Ausser komplette Einfahrt hochnehmen, Boden begradigen und Stadt fragen ob ich statt des gebogenen Grundtsücks den Bürgersteig dazu nehmen kann um eine gerade Front zu haben? Vorallem sind die Flügel 3m breit die nach aussen öffnen ist die halbe Strasse blockiert, elektrisch geht auch nicht da sie 180° geöffnet werden müssen.
     
  14. #34 Ralf Wortmann, 23.03.2016
    Ralf Wortmann

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    Dann eben eine Falttoranlage.

    Dein Argument, du hättest den Auftrag nicht erteilt, wenn es teurer gewesen wäre, zieht nicht. Ihr habt beide etwas vereinbart, was nicht funktionieren wird und euch beide falsche Vorstellungen darüber gemacht. Jetzt müsst ihr euch zusammenraufen, so will es das Gesetz gem. § 313 BGB.

    Da wirst du, wenn es nun teurer wird, im Rahmen des Zumutbaren auch Mehrkosten in Kauf nehmen müssen; tut mir leid.
     
  15. #35 SteveMartok, 23.03.2016
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es mit den gezeigten Elementen noch eine halbwegs vernünftige Lösung gibt.
    Wie wäre es, wenn Du den Zaunbauer mal die von mir dargestellte 1. Lösung aus #23 zeigst und ihn um ein Angebot bittest, die Elemente als auch die Torflügel entsprechend anzufertigen und einzubauen, wenn Dir das so zusagt? Die bereits gesetzten Pfosten könnten so benutzt werden und es wäre eine optisch wie auch funktional gute Lösung. Wird vielleicht etwas teurer, aber so könntet ihr euch einigen, er hat sein Geld, Du zahlst evtl. noch etwas dazu, aber hast dann auch was vernünftiges und alle sind zufrieden!
    Wie bereits geschrieben, die Torflügel kann man so ausführen, dass sie ganz normal aussehen im geschlossenen Zustand, aber beim Öffnen entsprechend den vorhandenen Gefällen dann verschwenken.
    Und auch für 180° gibt es übrigens elektrische Toröffner!
     
  16. Alwine

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    Hallo,
    ich habe mit der Firma zusammen besprochen wie das mit dem Zaun sein, soll die Firma hat mir das schriftlich bestätigt und stellt dann bei montage fest das sie das doch nicht so bauen können wie vertraglich vereinbart. Und ich soll dann einen neuen oder teureren Zaun kaufen damit die ihren Auftrag erledigen können? Was das denn für eine Rechtssprechung??? Es ist doch wohl das Problem der FACH Firma wenn sie etwas zusagen was die dann nicht halten können und nicht meins? Wozu beauftrage ich denn eine FACH Firma? Und die Lösungen die sie unterbreiten gehen ja nicht weil der Zaun dann die zulässige Höhe überschreitet und dafür bekommt man hier keine Baugenehmigung. Also wie soll ich mich da bitte mit denen "zusammenraufen"??? Davon abgesehen weiss ich nicht wie eine Falttoranlage aussieht, vermute aber nicht wie der restliche Zaun , was ja bedeuten würde der komplette Zaun müsste neu.
     
  17. Alwine

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    Steve Martok, die Pfosten können nicht bleiben da sie die Zulässige Höhe überschreiten. Also müsste die komplette Anlage neu überdacht werden.
    Ausserdem bieten sie nur die 3 Lösungen an, wir haben schon nach anderen Lösungen gefragt die wurden abgelehnt da angeblich nicht umsetzbar.
     
  18. Alwine

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  19. #39 SteveMartok, 23.03.2016
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Nun ja, das hört sich nach Verbitterung bei Dir an, aber nun mit dem Fuß aufstampfen bringt ja auch nichts. Wie ich schon geschrieben habe, auch ein Zaunbauer kann keine Wunder vollbringen. Ich würds trotzdem mit der Alternative von mir mal probieren! Zeig denen mal den Vorschlag und schau, was die sagen!
    Ein Streit um das bisher gezahlte Geld bringt Dir ja auch keinen Zaun!
    Wenn der Zaunbauer gleich anfangs gesagt hätte, dass es mit den Standard-Elementen dort nicht funktioniert und hätte eine angepasste Lösung angeboten, wäre die ja auch teurer gewesen!

    Es ist ja nun leider so, wie es ist, da würde ich schauen, dass ich mich einige mit dem!
     
  20. Alwine

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    Ich bin einfach enttäuscht nicht verbittert. Und diese "Baumängel" ziehen sich durchs ganze Haus.
    Ich möchte auch gar keinen Zaun mehr haben. Weder mit noch ohne Aufpreis. Die haben einfach etwa zugesichert was sie nicht halten können. Die Anlage sollte im Oktober bzw Anfang November stehen, seit dem zieht sich das alles. Und jetzt ist ja auch nur die Frage dürfen sie Geld einbehalten oder eben nicht?
     
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