Extra Zähler Wärempumpe oder nicht?

Diskutiere Extra Zähler Wärempumpe oder nicht? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich überlege gerade mit meinem Elektriker, ob ich unsere Wärmepumpe (3,6 kW Pe max, + 9kW Heizstab) über einen separaten Zähler...

  1. #1 SirSydom, 22.03.2016
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    Hallo zusammen,

    ich überlege gerade mit meinem Elektriker, ob ich unsere Wärmepumpe (3,6 kW Pe max, + 9kW Heizstab) über einen separaten Zähler und Wärmepumpentarif anschließen soll oder über den normalen, sowieso vorhandenen Haushaltszähler laufen lasse.
    Geschätzter Verbrauch 3-4 MWh p.a. Heizstrom und ungefähr genausoviel Haushaltsstrom.

    Elektriker hat schon mit dem Netzbetreiber geklärt, beides ist in der Leistungsklasse möglich.

    Eine PV habe ich nicht, das Argument Eigenverbrauch erhöhen spricht also nicht für die 1-Zähler Variante.

    Ein Vergleich bei einschlägigen Portalen ergibt kaum Vorteile für die Variante mit 2 Zähler.
    Haushaltstrom liegt bei ca. 19,5 Cent/kWh, WP bei 19. Dafür fällt keine Grundgebühr an.

    Wir sprechen hier also von max +-50€/Jahr, die auch schwanken, je nachdem welcher Anbieter gerade wieder was anbietet.

    Als Vorteile sehe ich, dass bei der 1-Zähler Variante der Einbau des Zählers, Zählerfeld, Rundsteuerempfänger etc. wegfällt und ich keine Sperrzeiten habe.

    Aber vielleicht bringt die Zukunft besonders günstige "SmartGrid" Tarife für WP mit Lastmanagement?

    Übersehe ich noch Argumente?
    Was meint ihr?
     
  2. #2 DerMarc, 22.03.2016
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    Lohnt sich bei dem Verbrauch schon eines der neuen Mini AKWs?!
     
  3. Dino15

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    Wie meinen?
     
  4. #4 toxicmolotow, 23.03.2016
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    Vergiss nicht, dass du immer die Grundgebühr für den zweiten Zähler gegenrechnen musst.
     
  5. kennys

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    ... und du nicht so einfach den anbieter über ein vergleichportal wechseln kannst, die bieten diese tarife nicht an
     
  6. #6 SirSydom, 23.03.2016
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    Im konkreten Fall, ich hab es auch geschrieben, fällt bei 19Cent/kWh keine Grundgebühr / Zählergebühr an im WP-Tarif. Aber du hast natürlich recht, ich vergleiche grundsätzlich auf Basis jährlicher Kosten.

    Quatsch. Was glaubst du denn womit ich die Tarife verglichen habe? Praktisch alle Strompreisvergleichsportale bieten auch spezielle Vergleiche für WP.
     
  7. R.B.

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    Ich würde den Zählerschrank trotzdem etwas größer wählen, so dass man später noch weitere Zähler nachrüsten kann. Die WP würde ich auf den Allgemeinstrom klemmen, wobei mir die von Dir genannten Preise für den Strom etwas niedrig vorkommen, aber wer weiß welche Grundgebühr enthalten ist (oder auch nicht).

    Ein zweiter Zählen oder ein Zweitarifmodell für die WP lohnen kaum noch, da bei den heutzutage gut gedämmten Häusern sowohl Leistung also auch jährlicher Stromverbrauch der WP relativ gering sind. Wenn der Anbieter diese Nutzung am Allgmeinstrom nicht ausschließt, wäre das in meinen Augen eine sinnvolle Strategie.
     
  8. #8 dimitri, 23.03.2016
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    Ist doch ganz ordentlich :D
     
  9. R.B.

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    Was ist daran "ordentlich"? Das sind lächerliche 3.000-4.000kWh. Der übliche Jahresverbrauch in einem EFH.
     
  10. Boergi

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    Guten Morgen,

    ich habe etwa die selben Verbrauchswerte wie du (jeweils ca. 3.500 kWh für Haushaltsstrom und Wärmepumpe), ich habe auf einen separaten Zähler verzichtet weil eben die Ersparnis kaum bzw. gar nicht gegeben gewesen wäre. Außerdem wollte ich das mit den Sperrzeiten nicht antun.
    Der Zählerschrank ist allerdings groß genug um noch zwei zusätzliche Zähler aufzunehmen.
     
  11. R.B.

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    Man muss halt aufpassen, ob der gewählte Versorger einen Anschluss/Betrieb einer WP am Allgemeinstrom zulässt. Ein Relikt aus vergangenen Zeiten das sich noch in vielen Versorgungsverträgen findet.
    Ist die Nutzung des Allgemeinstroms als Wärmestrom nicht zulässig, dann wäre der Vertrag ungültig, inkl. dem vereinbarten Tarif. Das könnte dann zu entsprechenden Nachzahlungen führen (Grundversorgung).
    Deswegen sollte man sich als Betreiber der Anlage absichern.

    Nebenbei bemerkt, es spielt dann keine Rolle ob solche Formulierungen in den Verträgen sinnvoll sind oder nicht, Fakt ist, dass nur das zählt was schriftlich vereinbart war. Eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung hat dann entsprechende Konsequenzen. Deswegen vorher die Vertragsbedingungen studieren, und bei Bedarf nachfragen.

    Bitte auch daran denken, dass die WP vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber "angemeldet" wird. Bei einem Neubau geschieht das üblicherweise mit Meldung der kompletten Anlage.
     
  12. #12 Bughandle, 23.03.2016
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    Als ich mich für Geothermie in 2008 entschied wurde der HT/NT-Tarif noch als großer Vorteil gehandelt...inzwischen bieten tatsächlich einige Versorger dafür keinen vergünstigten Tarif an. Und die Sperrzeiten besonders im "Abend-Fenster" sind nervig, wenn abends der WW-Vorratsspeicher leer- und die Badewanne nicht voll läuft, dann rotiert der Zähler.
    Würde daher inzwischen auch auf Normaltarif aufsetzen.
     
  13. #13 Lexmaul, 23.03.2016
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    Und wie will der NB das herausfinden, dass man eine WP hat? Bei uns wurde da gar nix angemeldet...

    Ich hab drei Zähler: Einmal den echten Zähler vom NB und daneben noch ein freies Zählerfeld. Dann ein Zähler für den Heizstab und noch einen Zähler nur für die Wärmepumpe inkl. Steuerung. Hat den Vorteil, dass man den Heizstab hart abstellen kann und auch sieht, was der so frisst.

    Bin auch bei einem Billiganbieter, der die WP in seinem Tarifwerk aussschließt. Aber wo kein Kläger...

    In den 2-Zähler-Tarifen sehe ich außer Medhrkosten keine Vorteile - alleine die Möglichkeiten mit den Sperrzeiten finde ich schon ne Frechheit bei den geringen Lasten, die die heutigen WP so erzeugen...
     
  14. #14 SirSydom, 23.03.2016
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    Ja, die Reserve würde ich vorsehen, Zähler & Verteiler werden bei mir dank KNX sowieso separate Schränke (Verteiler als Standschrank) und da ergibt sich der Platz für einen 3-feldigen Zählerschrank..

    Laut meinem Elektriker muss man dann aber auch für die WP einen separten (kleinen) Verteiler vorsehen, extra Zähler und dann die LSS im normalen Verteiler geht wohl nicht.

    Gerade nochmal nachgeschaut:

     
  15. R.B.

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    Ich bin gestern Abend auch mit 80km/h durch eine Ortschaft gefahren. Wurde nicht dabei erwischt. Also kann zukünftig jeder mit 80km/h durch Ortschaften fahren? Sollte ich also jedem empfehlen zukünftig zu rasen, denn wo kein Kläger....

    Wie der NB das herausfinden könnte? Na ja, dafür genügt doch ein Abgleich mit den typischen Daten. Ein Stromverbrauch von beispielsweise 8.000kWh ist nicht typisch für ein EFH und könnte Anlass zu einer Überprüfung des Zählers und der angeschlossenen Anlage geben.

    Mir ist es völlig egal was jemand bei sich zuhause macht, ich kann hier aber keine Empfehlung zu vertragswidrigem Verhalten geben.
     
  16. #16 Skeptiker, 23.03.2016
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    Wie schon mehrfach geschrieben, bieten mittlerweile einige Stromhändler vergünstigte WP-Tarife ohne jegliche Zählergebühr an. Diese liegen, egal ob Öko oder nicht, preislich unter dem Grundtarif des VNB, teilweise deutlich.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. R.B.

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    Eben. Es gibt genügend Anbieter für Wärmestrom oder Anbieter die kein Problem damit haben, wenn Wärmeerzeuger am Allgemeinstrom betrieben werden. Deswegen in die Vertragsbedingungen schauen und alles wird gut.
     
  18. #18 Lexmaul, 23.03.2016
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    Brauchst auch nicht, habe ich nicht verlangt, ist auch nur meine Meinung. Der Anbieter wollte vorher ungefähre kWh-Verbräuche wissen - die hab ich ihm gegeben, was soll ihn das noch weiter jucken?

    Und ich bezweifel trotzdem, dass ein Billiganbieter da eine Überprüfung beauftragt - das Netz gehört hier ja immer noch Westnetz.
     
  19. R.B.

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    Das ist Deine Meinung, die steht Dir zu. Es ändert aber nichts daran, dass Du ein vertragswidriges Verhalten empfiehlst.

    Bei mir so geschehen, vor etwa 4-5 Jahren. Hintergrund war, dass ich mehrere Bereiche die früher getrennt gezählt wurden, zusammengefasst habe. Der Verbrauch hat sich schlagartig verdoppelt. Irgendwann stand einer vom VNB vor der Tür zur Zählerüberprüfung. Die Abmeldungen lagen zwar beim VNB vor, doch da hat keiner rein geschaut, und als der Provider nachgehakt hat, haben die kurzerhand jemanden raus geschickt.
    Hat 10 Minuten gedauert, alles erklärt, er hat sein Häkchen gemacht, und weiter geht´s.

    Es ist schwer vorherzusagen ob der VNB jemanden raus schickt. Meist dann wenn der (gemeldete/abgelesene) Zählerstand innerhalb kurzer Zeit stark variiert, oder wenn man halt zu sehr vom "Standardverbrauch" abweicht.

    Aber wie gesagt, es gibt ja genügend Tarife mit denen man eine WP versorgen kann, und bei Bedarf kann man sich beim Versorger absichern. Alles gar kein Problem.
     
  20. #20 Skeptiker, 23.03.2016
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    Ich habe das auch schon erlebt. In einem Objekt wurde nach einem Wasserschaden elektrisch getrocknet. Wenige Wochen später folgte die korrekte Jahresablesung (als Eigenablesung) und auf dem Fusse die Kontrolle und bitte um Erklärung und Belegvorlage. Nichts wirklich dramatisches also, aber dass es niemand merken wird, lässt sich wirklich nicht sagen.

    Und darauf sollte im BEF ausdrücklich hingewiesen werden! :bau_1:
     
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