Extra Zähler Wärempumpe oder nicht?

Diskutiere Extra Zähler Wärempumpe oder nicht? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Und hier kam es wegen einer falsche Eigenablesung zu einer Viertelung des Verbrauchs. Es wurden mehrere hundert Euro zu viel gezahlter Abschläge...

  1. #21 mastehr, 23.03.2016
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    Und hier kam es wegen einer falsche Eigenablesung zu einer Viertelung des Verbrauchs. Es wurden mehrere hundert Euro zu viel gezahlter Abschläge zurückgezahlt. Nur weil ich als ehrlicher Verbraucher den Irrtum gemeldet habe, wurde anschließend korrekt abgerechnet.
     
  2. R.B.

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    Na ja, das hätte sich spätestens im Folgejahr wieder ausgeglichen, dann eine Menge Nachzahlung und hohe Abschläge. Die kWh verschwinden ja nicht vom Zähler.
    Ist mir auch schon mal passiert, war aber nur ein Zahlendreher zwischen 10er und 100er Stelle, ging also im Rauschen unter.

    Was mir bei uns aufgefallen ist, hier im Betrieb mache ich schon seit Ewigkeiten nur Eigenablesung, während zuhause spätestens alle 2 Jahre jemand vorbei schaut und den Zählerstand aufnimmt (trotz Eigenablesung). In einem anderen Haus war seit 10 Jahren niemand mehr da um den Zähler abzulesen, anscheinend sind meine Ablesungen immer plausibel. ;)
     
  3. #23 toxicmolotow, 23.03.2016
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    Ein solcher Vertrag bezüglich Ausschluss von Wärmepumpen ist aber sehr kontraproduktiv, wenn man gleichzeitig neben der WP auch eine PV sein eigen nennt und sowohl Haushaltsstrom, als auch WP-Strom mit der PV nutzen möchte. Da bleibt keine alternative Möglichkeit zu einem gemeinsamen Zähler, es sei denn ich will den Strom zu 12ct verkaufen und dann vergünstigt über dem WP-Zähler zu 19ct wieder einkaufen. Das ist ja Schwachsinn hoch 10.

    Aber den Rest wird der Markt irgendwanm regulieren.
     
  4. #24 Lexmaul, 23.03.2016
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    Doch, das ist schon ein Problem, denn nur die teuren Grundversorger erlauben offiziell Wärmepumpen am Haushaltsstrom. Explizit wird das übrigens nie gesagt, sondern es steht schön kleingedruckt in den AGB, die wohl die wenigsten lesen.

    Bei meinem Anbieter steht nur, dass dann sofort gekündigt wird, wenn ich dagegen verstoße - nix Strafe o.ä. ;). Und wenn man so die Erfahrungen in der "Wärmepumpen-Szene" liest, wird das aufgrund der Alternativlosigkeit auch von serh vielen so gemacht...
     
  5. R.B.

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    Klar doch, Du glaubst gar nicht wieviele Autofahrer regelmäßig zu schnell unterwegs sind. Das rechtfertigt dieses Verhalten trotzdem nicht.

    Mir sind die Probleme schon bekannt, aber es ist nicht meine Aufgabe Versorgungsbedingungen für die Provider zu schreiben. Wenn man einen Vertrag unterschreibt, dann sollte man voraussetzen, dass man diesen auch einhalten wird. Was würden wohl die WP Betreiber sagen, wenn die Versorger plötzlich auf die Idee kämen nachträglich den Vertrag zu ihren Gunsten zu gestalten? Da ginge ein Aufschrei durch die Landschaft.

    Wurde der Anschluss der WP nicht einmal dem VNB gemeldet, dann hat der Betreiber und auch der Elektriker ein Problem (Verstoß gegen die TAB).
     
  6. #26 SirSydom, 23.03.2016
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    Dann muss man mit einem elektrischen Badheizkörper, angeschlossen am Haushaltszähler, auch in die Grundversorgung?

    Ich hab mir jetzt ein paar AGB duchgelesen, tatsächlich verbieten die meisten die "Nutzung als Heizstrom"..
     
  7. #27 toxicmolotow, 23.03.2016
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    hmmm... elektrischer Heizlüfter oder Ölradiator wird dann auch problematisch.
     
  8. R.B.

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    Nein, genau so wenig wie man einen "mobilen" Heizkörper melden muss. Heiz-Klimageräte war urspünglich als zentraler Wärme-/Kälteerzeuger definiert, zusätzlich gibt´s noch eine Klausel für Verbraucher mit einer max. Anschlussleistung > 12kW. Dazu kommen dann noch so Sache wie max. Anzahl der Einschaltungen pro Stunde usw. Da gibt es Abweichungen zwischen den verschiedenen VNB.

    Die Macher der TAB bzw. Versorgungsbedingungen haben halt einfach geschlafen, sonst hätte man das schon längst aktualisieren können. Dann kopiert einer vom anderen, und schon haben alle diesen Passus in ihren Bedingungen. Wie gesagt, ein Relik aus vergangener Zeit, aber immer noch gültig.
     
  9. #29 mastehr, 23.03.2016
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    Dann wären die Zahlungen aber an einen anderen Anbieter geflossen. Für mich hätte sich unterm Strich nicht viel geändert, das stimmt.
     
  10. #30 Lexmaul, 23.03.2016
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    Ne, nenn es halt bürgerlichen Ungehorsam, der keinem wirklich schadet ;)

    Natürlich hast Du faktisch damit recht, trotzdem lesen sich die allermeisten keine AGBs durch und ich find es schon ne Sauerei, dass die Anbieter das nicht explizit beschreiben, dass Wärmepumpen halt nicht erlaubt seien. Gerade in der heutigen zeit, wo das immer mehr wird...

    Ja, und welches? Ich hab nicht mal verplompte Anschlüsse :D:D:D
     
  11. R.B.

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    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ein Eli der gegen die TAB verstößt setzt seine Konzession auf´s Spiel, und da die meisten Elis von dieser Konzession abhängig sind, hätte er dann ein echtes Problem.
    Wie streng das gehandhabt wird, das ist von VNB zu VNB verschieden. Wir haben hier im Umkreis beispielsweise Stadtwerke die interessiert das alles gar nicht, 30km entfernt ist ein VNB, der haut Dir schon auf die Finger wenn die Unterschrift unter dem Antrag nicht exakt so sitzt wie er es haben möchte.
    Mitarbeiter hat vor 3 Jahren eine WP von seinem Eli anschließen lassen, ein Tag später hat ein Mitarbeiter des VNB die WP wieder außer Betrieb genommen, weil nach seiner Meinung der Anlaufstrom zu hoch war. Der Eli musste einen Sanftanlauf nachrüsten, danach wurde wieder überprüft, und dann gab´s den Segen.

    Nur weil irgendwo ein VNB pennt, kann ich nicht zu vertragswidrigem Verhalten aufrufen, denn es kann in der Praxis auch ganz anders laufen. Ein Mitleser hier im Forum der diesen thread sieht, sollte wissen auf was er sich einlässt.
     
  12. #32 Lexmaul, 23.03.2016
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    Hat er ja durch Dich nun mehrfach gesagt bekommen - mir ist es auch wurscht, ich hab das, was ich wollte.
     
  13. #33 toxicmolotow, 23.03.2016
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    Ein Glück, dass wir beim Betrieb von Wärmepumpen, in einem EFH mit einer Leistung irgendwo zwischen Staubsauger, Fön, Pyrolysebackofen und Kochfeld, noch nicht im Strafrecht angelangt sind.

    Spinnem wir doch mal weiter.... okay, Vertragsrecht und Verstoß gegen den Vertrag. Neben der Kündigung des Vertrages steht dem Vertragspartner Schadenersatz zu. Das könnte man im allgemeinen Sprachjargon wohl als Strafe ansehen. Datu muss aber erstmal ein Schaden entstehen. Diesen nachzuweisen wird sogar für einen Stromverkäufer interessant werden.

    Darüber hinaus wird es in Zeiten der VBZ wohl nur nich eine Frage der Zeit sein, dass diese Klausel für den Kunden "überraschend" ist und daher in den AGBs nichts mehr zu suchen hat.
     
  14. R.B.

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    Dazu müsste man die Verträge zwischen Stromverkäufer und Stromlieferant kennen. Kann ich also nicht beurteilen.

    Eine Klausel die es schon seit Jahrzehnten gibt? Überraschend?
    Wenn der Kunde keine Lust hat einen Vertrag zu lesen, und lieber blind unterschreibt, dann ist das erst einmal sein Problem.

    Ich verstehe zwar auch nicht, warum weder TAB noch die Vertragsbedingungen von den Versorgern angepasst werden, aber letztendlich ist das nicht meine Entscheidung.
    Diese Anforderungen ergaben noch einen Sinn bei Anschlussleistungen von 30 oder 40kW, und sie waren auch sinnvoll zur Steuerung des Stromverbrauchs, aber im Jahr 2016 sieht die Sache halt anders aus.

    Wie wär´s, wenn Ihr einfach mal Beschwerden an den Regulierer schickt?
     
  15. #35 Lexmaul, 23.03.2016
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    Gerade der Stromwechsel wird als so einfach propagiert, der Kunde muss sich um nix kümmern....

    Natürlich kann man immer darauf pochen, dass man die AGBs lesen muss. Aber nochmal: Es macht bei sowas eben kaum einer.

    Das soll auch keinen Freibrief sein, soll einfach heißen, dass es beschissen geregelt ist.
     
  16. #36 toxicmolotow, 23.03.2016
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    Oh ja, vgl. Diskussionen/Urteile bzgl. AGB bei Banken. Nicht ohne Grund gibts da mittlerweile alle paar Monate Änderungen darin. Meißtens läuft das sogar relativ unbemerkt ab, weil alle über Bearbeitungsgebühren, Ratensparverträge und Widerrufsbelehrungen reden.
     
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