Altes Haus -neues Dach - ist das so korrekt ausgeführt???

Diskutiere Altes Haus -neues Dach - ist das so korrekt ausgeführt??? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mir ein altes Haus gekauft und jetzt da Dach komplett neu eindecken und auch mit Aufsparrendämmung versehen lassen, gestern...

  1. #1 Final1981, 23.03.2016
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    Hallo,

    ich habe mir ein altes Haus gekauft und jetzt da Dach komplett neu eindecken und auch mit Aufsparrendämmung versehen lassen, gestern wurde dann die erste Etage der Rüstung abgebaut und ich musste feststellen das meine Dachrinne im Hofbereich sehr schräg hängt- laut Dachdecker wegen dem gegenläufigen Gefälle des Hauses.
    Ich bin der Meinung hier hätte die Fachfirma ihrer Beratungspflicht nachkommen müssen und mir die Lage vorher mal erläutern sollen... angeblich habe ich ja darauf bestanden den alten Entwässerungsendpunkt am Boden wieder zu benutzen.

    Zitat Dachdecker: "Hätte wie das Fallrohr auf der anderen Seite montiert wäre die Dachrinne gerade geworden..."

    Nächste Frage wie weit darf die Dachrinne unterhalb der Dachziegelkante hängen und muss die theorethische Verlängerung der Dachfläche mindestens noch den äußeren Wulst der Dachrinne treffen - bei mir würde diese 9,5 cm darüber hinweg gehen?
    Ist es normal das Traufblech zu knicken und dann mit Absatz zu verbauen und die Lücken dann mit Silikon auszuschmieren? ich sehe auch aus 10m noch die entstandene Kante/Absatz zwischen den Traufblechen

    Ist es normal das einzelne Dachziegel hervor stehen und auch über Eck kippeln?

    Reicht ein Fallrohr 100mm Durchmesser für 135m² Dachfläche auf eine Länge von 18m?

    Zustand_neu.jpg Traufblech.jpg Abstand_Dach_Dachrinne.jpg Zustand_alt.jpg

    Ich hoffe hier kann mir jemand eine fachkundige Antwort geben. Danke
     
  2. #2 Elopant, 23.03.2016
    Elopant

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    Hallo,

    ich tippe mal, dass die alte Dachrinne den Hochpunkt in der Mitte des Gebäudes hatte, d.h. Gefälle von der Mitte des Hauses zu beiden Aussenecken des Hauses, Entwässerung links durch das Fallrohr, rechts auf den Anbau? Bei der neuen Dachrinne ist vermutlich das Gefälle komplett nach links geführt. Wenn ein Ausgleichen der Unterkonstruktion nicht beauftragt war, kann das dabei rauskommen, wobei ich das nicht als Mangel ansehe. Klar hätte man das ansprechen können und einen Teil der Hauptdachfläche wieder auf den Anbau entwässert, um im linken Bereich die Dachrinne etwas höher anzubringen, jedoch hätte dann auch nachgerechnet werden müssen, um die Dachrinne und Fallrohr vom Anbau das zusätzliche Wasser vom Hausdach aufnehmen kann. Im schlimmsten Fall kann es passieren, das bei Starkregen im Bereich der ersten 2 - 3 m ein Teil des Niederschlages über die Dachrinne tritt. Die Traufbleche sind nicht ganz so gelungen:mega_lol:, waren bestimmt die fertigen aus dem Handel, die meistens nur in 2 vorderen Abkantgrößen auf dem Lager sind. Die Traufbleche kann man sich auch selbst passend kanten, zum einen von der Höhe, passend zum Gefälle der Dachrinne, zum anderen lotrecht ( vordere Kantung ) ( die meisten Händler haben eine Kantbank und Schlagschere auf dem Lager stehen, für die Betriebe, die keine Kantbank haben ), dann brauch auch die Überdeckung der Traufbleche nicht mit Silikon zugeschmiert werden ( entweder gelötet oder mehr überdeckt und angereift )
    Zu den Ziegeln: Es kann zum einen durch Unebenheiten in der Unterkonstruktion zum ´´kippeln´´ kommen, oder das sich die Tonziegel Herstellerbedingt verzogen haben ( diese sollten dann aussortiert werden, wenn sie ein gewisses Maß überschreiten )
    Zum Fallrohr: Ich habe es nicht nachgerechnet, kann aber ausreichend sein. Der Ausführende kann Ihnen aber bestimmt die Berechnung für die Dimensionierung der Dachrinne und Fallrohr vorlegen.
    Welche Neigung hat denn das Vordach, bzw. sind dort die selben Ziegel wie auf dem Hausdach verlegt? Kommt mir ziemlich flach vor, kann aber auch täuschen.
     
  3. #3 Andreas21, 23.03.2016
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    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Anzahl der Abläufe und deren Lage normgerecht ist. Wer hat die Rinne und Abläufe berechnet?
    Der Versatz am Einlaufblech ist handwerklich schrecklich; ob es ein Mangel ist? Hier müßte die Überdeckung der Rinne und der Vertrag untersucht werden.
    Es gibt mMn keine Vorgabe wie hoch die Rinne am Dach hängen muß.
     
  4. #4 Final1981, 23.03.2016
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    Hallo Elopant, Andreas21

    danke für die Antworten, ja korrekt es wurde ursprünglich nach links und rechts das Wasser abgeleitet. Ja das mit dem Ausgleichen... ist auch so eine Sache... hier kommt dauerhaft das Argument: "das ist ein alter Dachstuhl, wenn das der Gutachter sieht was wir hier geleistet haben, dann sagt der WAS sind das für Künstler..."

    Es wurde weder ein Ausgleichen angeboten noch gesagt es wäre sinnvoll oder ähnliches... meine Erwartungshaltung habe ich klar forumuliert ich möchte ein "optisch ebenes Dach"...

    Das Vordach (über dem Treppenaufgang) hat keine Ziegel erhalten und wird wohl auch entfernt Neigung höchstens 10°, der Vorbau (mit Fenster) hat heute die gleichen Ziegel erhalten die Neigung würde ich mal mit 15-20° schätzen.

    Eine Berechnung zu dem Abflussverhalten gibt es nicht... "das ist Alles nach Fachregel gemacht und in Ordnung...berechnen muss ich da gar nichts oder bezahlen sie mir das..."

    Das Traufblech ist mein persönliches Highlight, frei nach dem Motto: " Hmmm passt nicht, Blechschere haben wir nicht, schmieren mer Silikon rein..." Die Verwendung von Silikon hatte ich auch hinterfragt... die Antwort: "Wenn man Ahnung hätte wüsste man die Bleche sind aus Aluminium die kann man nicht löten und vernieten auch nicht wegen der Spannung die Entstehen können..."

    Um ehrlich zu sein, bin ich nicht sonderlich zu frieden immerhin wurden hier für ca 270m² Dach 50.000€ versenkt. Mir fehlt auch die Umsicht des Handwerkers, es wurde vergessen rechtzeitig zu informieren das die Freiluftstromleitung nicht mehr am Dach vorbeipassen... es mussten spontan die Schornsteine erhöht werden, da diese durch die Aufsparrendämmung nicht mehr die ausreichende Höhe hatten (40cm über dem Dachfirst) hatten.

    Alles in Allem ganz großes Kino... ich will ja auch nur dem armen Handwerker den "Schwarzen Peter" zu spielen...

    Anbei eins der harmlosen Beispiel zu den Ziegeln die kippeln...
    Ziegel.jpg e
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2016
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    Aha.

    Da wird ein Dach mit einer wohl nicht ganz dünnen Aufsparrendämmung aufgedoppelt (Einen Bauantrag wirds wohl nicht gegeben haben) und der Dachdecker soll so en passant die gesamte Planung mit übernehmen.
    Wenn das dann in die Hose geht, wird das Geld, dass der Bauherr bei Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung eingespart hat, ins Gemeckere über den Handwerker und anschliessende Rechtsstreitigkeiten investiert.

    :mauer
     
  6. #6 Elopant, 23.03.2016
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    Da wurde ja ein besonders Kundenfreundlicher erwischt:yikes. Das optisch ebene Dach ist aber hier nicht ausgeführt worden??? Das mit dem Künstler kann auch nach hinten losgehen, wenn ein ö.b.u.V. Sachverständiger kommt und sich das Gesamtwerk ansieht... ( gerade im Bezug auf Aufdachdämmung mit Anschluß der Dampfsperre usw. ). Zu den Fachregeln und Entwässerung: Mag sein, das es nach den Fachregeln passt, aber dann müsste auch die Berechnung vorliegen, damit man auch weiß dass es passt. :mauer. Wenn die Traufbleche aus Aluminium sind, kann man sie nicht löten, das stimmt, ist aber auch keine Entschuldigung für das Silikongeschmiere. ( Auch Alutraufbleche kann man mehr überdecken und anreifen )
    Die Freiluftstromleitung hätte ihm eigentlich spätestens bei der Gefährdungsbeurteilung auffallen müssen aber naja und das bei einer Aufdachdämmung die Kamine aufgemauert oder erhöht werden müssen ist eigentlich auch schon vor der Ausführung klar, wenn sie im Bestand gerade so die 40 cm über First haben.
    Mit dem Ziegel auf dem Bild: Da kann man nur raten, entweder er liegt nur nicht richtig, oder das Lattmaß ist zu eng oder, oder, oder... Besonders verformt oder krumm sieht er mir auf jeden Fall nicht aus.
    Vielleicht macht ein Gutachter hier Sinn zur Abnahme oder vorab, die Kontaktdaten gibt es auf der Homepage der Handwerkskammer.
    Ich persönlich mache immer wieder die Erfahrung, dass zufriedene Kunden schneller zahlen:shades, und man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone, wenn man die Kunden vernünftig berät, bei einer Auftragssumme von 50 t€ kann man ruhig mal 1 Std in die Beratung investieren, gerade in Bezug auf ausgleichen einer Dachfläche, wenn es der Kunde dann trotzdem nicht möchte ok, seine Entscheidung, aber wenigstens wurde es angeboten, zumal es auch Ihrerseits angesprochen wurde und offensichtlich ist/war das das mit Sicherheit sinnvoll investierte Mehrkosten sind.
     
  7. #7 Kalle88, 23.03.2016
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    Ich schließe mich Elopant an, hol dir n öbuv SV im Dachbereich. Findest du auf der Internetseite der Handwerkskammer, dort in der Sachverständigen Datenbank. Ist ja gruselig..... Der SV wird dann die richtigen Fragen stellen, bez. die Mängel aufdecken. Vermutlich wirst du dort aber finanziell in Vorleistung treten müssen....

    Zum Fallrohr und Rinnenlänge: Kann schon hinkommen aber ich sehe nirgends einen Dehnungsausgleich. Entscheidender ist das Fassungsvermögen der Rinne, die Rinnenlänge und der Ablauf (trichterförmig oder Lötstutzen). Der DN 100 Querschnitt des Fallrohres sollte das packen, wenn er unten nicht verschrenkt wurde.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    Unterschreib keine Abnahme und gebe auch sonst mündlich keine Erklärung ab, die als Abnahme missverstanden werden könnte, bevor sich das ein ö.b.u.v. SV für das Dachdeckerhandwerk angesehen hat. Dann solltest du, falls du abnimmst, sämtliche Mängel, die der SV gefunden hat, im Abnahmeprotokoll ausdrücklich vorbehalten. Wenn Mängel bestehen sollten, kannst du das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten bis zur Behebung durch den AN vom Werklohn zurückbehalten. Die Höhe der Kosten sollte der SV gleich mit beziffern.

    Wenn Kalle und Elopant zur Einschaltung eines SV raten, wird es seine Gründe haben.
     
  9. #9 Final1981, 23.03.2016
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    Naja ganz so sieht die Sache nicht aus... der Dachdecker hat gesagt "Das ist Tagesgeschäft, wir brauchen da keine weitere Unterstützung oder Zuarbeit weder vom Zimmermann(wegen Dachstuhl) und schon gar nicht vom Architekten (das verwendete Wort dafür war: "Paragraphenreiter") das machen wir seit 30 Jahren... ", den Zimmermann habe ich trotzdem einbestellt um den Dachstuhl zu begutachten.
    Einen Handwerkervertrag mit entsprechenden Staffelung der Zahlungen nach Fortschritt wurde kategorisch auf Grund des Sicherungsbehalts von 10% abgelehnt - jetzt habe ich ca 20% noch nicht gezahlt, da die Abschlussrechnung noch fehlt.

    Ich werde dann dem allgemeinen Rat folgen und vor Abnahme definitiv einen Sachverständigen beauftragen, der das Gesamtwerk absegnet bzw. die Mängel darstellt - mir schwant Übles....

    Danke für eure Antworten.
     
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