Zahlungsplan für Bauvertrag mit Architekt als GÜ für LPH 5-9

Diskutiere Zahlungsplan für Bauvertrag mit Architekt als GÜ für LPH 5-9 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, wir beabsichtigen ein Gebäude zu bauen mit einem Architekten als GÜ für die Leistungsphasen 5-9, daher nicht mit...

  1. #1 clownfish, 23.03.2016
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    Hallo liebe Experten,

    wir beabsichtigen ein Gebäude zu bauen mit einem Architekten als GÜ für die Leistungsphasen 5-9, daher nicht mit Ausschreibung.
    Die Baugenehmigung ist eingereicht.
    Grundstück ist in unserem Besitz.


    Folgender Zahlungsplan ist uns angeboten worden:


    1. Nach Auftragsvergabe, Beginn der Planung 8,3 %

    2. Beginn der Erdarbeiten 10,4 %

    3. Beginn der Rohbauarbeiten KG 9,4 %

    4. Beginn der Rohbauarbeiten EG 9,4 %

    5. Beginn der Rohbauarbeiten OG 8,3 %

    6. Beginn der Zimmerarbeiten 5,2 %

    7. Beginn Rohinstallation H/S/E 10,4 %

    8 Beginn Einbau Fenster 8,3 %

    9. Beginn Innenputz 6,2 %

    10. Beginn Aussendämmung und Aussenputz 6,2 %

    11. Beginn Fliesenarbeiten und Bodenbeläge 9,4 %

    12. Beginn Feininstallation und Malerarbeiten 6,2 %

    13. nach Abnahme 3,1 %

    Möglicherweise kommt man bei Addition aller Werte nicht auf genau 100 % da ich absolute Werte in % umgerechnet und gerunded habe.
    Der Hauspreis liegt im oberen sechstelligen Bereich.

    Eine Erfüllungsbürgschaft vom Architekten (bzw. dessen Bank) wäre zu bekommen.

    Was haltet Ihr davon?
    Was wären Zahlungsmodalitäten die für beide Seiten passend wären wenn man ansonsten mit dem Architekten zufrieden ist?

    Ich bin dankbar um jede Anregung.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Thomas B, 23.03.2016
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    Bei Beendigung der Maurerarbeiten (=Beginn der Zimmererarbeiten, ohne Dachdeckung ...ja...nicht mal ein Dach selber drauf) hättet Ihr bereits 51% bezahlt.

    Oder anders: Mit Beginn der Erdarbeiten, also mit dem Eintreffen des Baggers auf der Baustelle, wären bereits 18,7% des Gesamtpreises fällig.

    Muss man das jetzt noch weiter untersuchen....?
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ist denn wenigstens ein Leistungsprogramm vorgesehen?

    Zudem Architekt als GÜ, dann lieber gleich von GÜ reden und den Architekten mal hintenanstellen.
    Wie vor: alles mit Vorauskasse nach dem Zahlungsplan. Wenn da stünde "nach" statt vor, könnte man ja mal drüber nachdenken.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2016
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    Ob der Pizzabäcker, Schlachter Arzt oder Architekt als erlernten Beruf hat, ist irrelevant.
    Das ist ein GÜ. Punkt. Mit allen Vor- und Nachteilen.

    @Thomas:
    Es ist noch schlimmer.
    Mit Verlegen der Sohlplattenbewehrung sind über 1/4 der Gesamtbaukosten fällig! Der TE hat aber nur ein Planum, ggf, ein paar Meter Rohr im Boden und einen Haufen Erde auf dem Grund. Und Bewehrungsstahl im EK-Wert von 2 - 3 k€!!!

    :yikes
     
  5. #5 clownfish, 23.03.2016
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    Hallo,

    danke für Eure Antworten, die ich genauso erwartet hatte.

    Daher nochmal gerne die Frage an Euch:
    "Was wären Zahlungsmodalitäten die für beide Seiten passend wären wenn man ansonsten mit dem Architekten zufrieden ist?"

    Mir ist daran gelegen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

    Würde dies Eurer Meinung nach reichen? Zitat von PeMu: "Wenn da stünde "nach" statt vor, könnte man ja mal drüber nachdenken. "?

    Viele Grüße
     
  6. #6 vollmond, 23.03.2016
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    Wenn ein hoher 6stelliger Bereich 600.000€ sind wären das zum Beginn des Rohbaus 170.000€.......

    Und das bei einem GÜ.......

    Nur mit eigenem Baurechtsanwalt und Sachverständigem den Du selbst auswählst und bezahlst (wenn überhaupt)....
     
  7. #7 Baufuchs, 23.03.2016
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    Baufuchs Gast

    Zahlungsplan verstösst klar gegen BGB 632a.

    Abschläge nur nach vertragsmäßer Erbringung der Teilleistung und Höhe des Abschlags nur in Höhe des erlangten Wertzuwachses.

    Abschläge weiter aufgliedern:

    - Dacheindeckung
    - Einbau Estrich
    - Treppen/Treppenbeläge/Geländer
    - Fußbodenheizungsverlegung
    - Montage Wärmeerzeuger
    - Feininstallation Sanitär (Objekte/Armaturen)
    - Wand-/Bodenfliesen

    usw.
     
  8. #8 SirSydom, 23.03.2016
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    der Bursche will Vorkasse! Würd ich nicht machen...

    Zum Vergleich, bei "Fertigstellung BoPla" hatte ich 7% zu überweisen..
     
  9. #9 Thomas B, 23.03.2016
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    siehe #7
     
  10. #10 clownfish, 23.03.2016
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    Danke Euch allen sehr für Eure konstruktiven Beträge.


    Erfüllt folgender Vorschlag grundsätzlich diese Bedingungen (auch wenn die einzelnen Gewerke ggf. noch weiter aufgegliedert werden sollten wie Baufuchs emfahl)?

    - 5 % nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen

    - 10 % nach Fundamenterstellung

    - 10 % nach Herstellung der Kellergeschossdecke

    - 12 % nach Herstellung des Erdgeschosses

    - 5 % nach Richtfertigstellung

    - 10 % nach Dacheindeckung

    - 10 % nach Sanitär-Rohinstallation

    - 8 % nach Fenstereinbau

    - 5 % nach Erstellung des Innenputzes

    - 10 % nach Verlegung des Estrichs / Fassadenarbeiten

    - 10 % nach Fliesenarbeiten

    - 3 % nach Schlüsselübergabe / Abnahme

    - 2 % nach Restarbeiten und Mängelbeseitigung

    Ich würde mich sehr freuen Eure Meinung dazu zu bekommen.
    Vielen Dank.

    Viele Grüße
     
  11. #11 Thomas B, 23.03.2016
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    Nein.

    Ein Architekt, der nach HOAI entlohnt wird, hat nach Bauantragsgenehmigung (= LP 1 - 4) Anspruch auf 27% seines Gesamthonorars, welches wiederum ca. 12-14% der Bausumme ausmacht. In Deinem Falle also ca. 1,62%

    Der Rohbau (also inkl. Dach) kostet ca. 40 - 45% der Gesamtsumme. Ist natürlich fallabhängig und kann auch mehr oder weniger ausmachen.
    Du hast hier schon 52% abgedrückt.

    Wieso wird Sani + Heizung vor den Fenstern ausgeführt? Das dürfte die Handwerker und ihr dann ungesichertes Werk kaum erfreuen.

    Sieht irgendwie aus, als wenn es woanders rauskopiert worden wäre. Stimmt's?
     
  12. #12 clownfish, 23.03.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.03.2016
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    Hallo Thomas,

    danke dafür dass Du Dich hier einbringst.
    Evtl. liegt ein Mißverständnis vor: es gibt einen separaten Architektenvertrag in dem PLH 1-4 entlohnt wird, diese Zahlungsmodalitäten beziehen sich auschliesslich auf die möglichen LPH 5-9.

    Leider kann ich Dir die Frage zum Thema Sani + Heizung nicht beantworten, ich erhielt diesen Vorschlag als Möglichkeit für unser Bauvorhaben eben vom XXX per Mail (dem Berater liegen unsere Bauunterlagen vor), werde diesbezüglich nachfragen - aber wohl erst nach den Feiertagen Antwort bekommen können.

    Zum Thema Rohbau kann ich beitragen dass wir vollunterkellert bauen, dieser WU Keller wird etwas aufwendiger weil ein relativ großer Raum mit ca 50 qm 1 Meter tiefer liegt als der restliche Keller, daher ein Meter mehr Raumhöhe hat.


    Viele Grüße
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2016
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    Ah, ein Kellerkino. :D
     
  14. #14 clownfish, 23.03.2016
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    Hast Du meinen Post zum Thema Raummodenrechner im Hinterkopf :D?
    Oder war dies so leicht zu erraten;)?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2016
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    Nö, aber 1,0 m tiefer also 3,x m = steigendes Gestühl, 50 m² - das passt scho :p
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    @clownfisch:
    Ich sehe jede Woche mehrere Bauverträge, aber bei einem Zahlungsplan, der so formuliert ist, wie bei dir, gehen bei mir alle Alarmglocken an. Der Zahlungsplan ist ziemlich extrem.

    Was mir dieser Zahlungsplan „erzählt“? Dass da ein Bauunternehmer ausschließlich auf den eigenen finanziellen Vorteil bedacht ist. Deine Interessen als Bauherr scheinen ihm sch… egal zu sein. Interessenausgleich? – Fehlanzeige. Her mit der Kohle und zwar so viel und so schnell wie möglich. Zahlungen nach dem Wert des Baufortschritts? Rechtsprechung? Rechte der Verbraucher? – Interessiert ihn alles nicht.

    Wenn so schon dein Zahlungsplan aussieht, werden mit Sicherheit an vielen anderen Stellen des Vertrags weitere Klausel (oder Auslassungen) zu deinem Ungunsten vorhanden sein, die du gar nicht erkennst. Da liegt mit Sicherheit auch so manches andere im Argen.

    Lass den Vertragsentwurf von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (m/w) in der Nähe deines Wohnortes prüfen und lasse dir dort Änderungsklausel entwerfen, die du sodann als Basis für weitergehende Vertragsverhandlungen nimmst.
     
  17. #17 clownfish, 23.03.2016
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    @ Ralf: Bingo:28:
    Mit einer der Gründe warum wir bauen, solche Raumabmessungen sind bei gebrauchten Immobilien doch relativ schwer zu finden ;).
    Obwohl es erstaunlich viele gebrauchte Immobilien mit nicht mehr benötigen Schwimmbecken gibt ... aber wir schweifen ab..

    Viele Grüße
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    Nachtrag: ich lese gerade den Verein mit den drei drei Buchstaben. Die haben auch Anwälte. Der "Berater" ist nur für technische Fragen zuständig. Nimm dort eine juristische Vertragsprüfung in Anspruch.
     
  19. #19 clownfish, 23.03.2016
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    @ Ralf Wortmann:

    Danke Dir auch sehr für Dein Engagement in meiner Sache.
    Wir sind mit unserem Entwurf und dem Architekt bisher wirklich sehr zufrieden (LPH 1-4) und ich hatte den Zahlungsplan bereits in einem ersten "Angebot" bemängelt und angesprochen das wir dort Gesprächsbedarf haben.
    Leider gabe es bisher keine Änderung, aber nun auf ein erneutes Ansprechen meinerseits den Hinweis das wir dafür mal einen Vorschlag machen sollten wir wir uns das vorstellen.
    Immerhin ist Kompromissbereitschaft da, allerdings bin ich nicht sicher wie ich damit umgehe....

    Ja wir bauen mit Keller, s.o.

    Viele Grüße
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 23.03.2016
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    Okay, wenn du es bei der ausschließlichen Betrachtung des Zahlungsplans belassen willst - viel Glück.
     
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