Rückstauklappe verrostet

Diskutiere Rückstauklappe verrostet im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen! Ich habe im Keller (Haus Baujahr 1979) eine Rückstauklappe aus massiven Metall, welche völlig verrostet uns absolut unbeweglich...

  1. Dude3

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    Hallo zusammen!

    Ich habe im Keller (Haus Baujahr 1979) eine Rückstauklappe aus massiven Metall, welche völlig verrostet uns absolut unbeweglich ist. Die Rückstauklappe befindet sich im Boden eines Bades, welches ich nun sanieren möchte. Bei der Sanierung wollte ich jedoch lediglich die vorhanden Fliesen und vorhanden Sanitärobjekte tauschen und keine wesentlichen Umbauarbeiten vornehmen.

    Es stellt sich nun die Frage, ob ich die Rückstauklappe tauschen lasse. Laut einem örtlichen Sanitärfachmann ist Ihm kein Rückstau im Ort seit über 20 Jahren bekannt. Die Austausch wäre sehr aufwendig und kostspielig und somit verzichtbar.

    Nun die Frage: Kann man auf einen Tausch der Rückstauklappe verzichten und das ganze zumauern?

    Falls nein, welches System wäre empfehlenswert? Reicht eine einfache Variante aus Kunststoff aus? Mit welchem Aufwand / Kosten müsste ich rechnen.

    PS:Die Kellerräume werden nicht dauerhaft als Schlafzimmer o.ä. bewohnt, sollen aber in Zukunft aufgrund Nachwuchs als Hobbyraum / Arbeitszimmer genutzt werden.

    Danke für das Feedback.

    Gruß
    Der Dude
     
  2. LaSc

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    Ich würde erstmal prüfen in welcher Höhe sich die Rückstauebene befindet. Wenn deine Anschlüsse tiefer liegen würde ich eine neue Klappe nachrüsten. Auch wenn es 30 Jahre keinen Rückstau gab, kann es trotzdem auch 2 Tage nach Fertigstellung des Bades zu einem Rückstau kommen. Und dann? Denk daran eine Rückstauklappe für fäkalienhaltiges Abwasser zu verwenden. Sind aber etwas teurer.
     
  3. #3 Thomas B, 24.03.2016
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    Diese Info kam vom Sanitärfachbetrieb? Weil es 20 Jahre keinen Rückstau gegeben haben soll?

    Ich werde jetzt, beim nächsten Service erstmal den Sicherheitsgurt in meinem Auto entfernen lassen. Hatte 20 Jahre keinen Unfall. Ist somit verzichtbar....
     
  4. #4 Manfred Abt, 24.03.2016
    Manfred Abt

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  5. #5 reezer, 24.03.2016
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    1. Rückstauebene prüfen
    was unter der Rückstauebene liegt, ist gegen Rückstau zu sichern.
    Auch wenn jemand meint daß das nicht notwendig wäre
    Auch wenn das aufwändig wird

    2. prüfen wie das was über der Rückstauebene liegt entwässert wird.
    was über der Rückstauebene liegt, darf nicht an die Rückstausicherung angeschlossen sein!
    das wurde früher gerne gemacht, daß man auch die Leitungen vom EG, OG, DG... an die Rückstauklappe angeschlossen hat.
    wenn das der Fall ist, dann wirds noch aufwändiger, weil die Leitungen getrennt werden müssen

    3. prüfen wie wichtig es ist daß das Bad im KG auch bei Rückstau benutzt werden kann
    danach richtet sich welche Sicherung für das Bad notwendig ist
    Bad bei Rückstau nicht benutzbar -> Rückstausicherung (Ergänzung M.A.:soweit die anderen Voraussetzungen zum Einbau eines RSV vorliegen)
    Bad bei Rückstau benutzbar -> Hebeanlage

    4. Rückstausicherung regelmäßig nach Herstellervorschrift warten
    dann kann es nicht passieren daß sie festrostet
     
  6. #6 Manfred Abt, 24.03.2016
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    dass war jetzt aber sehr verkürzt

    Auch wenn ich der Rückstau"abt" bin: Der Schutz gegen Rückstau ist keine gesetzliche Pflicht, letztendlich liegt es im Ermessen des Eigentümers, ob er das Risiko einer Flutung hinnimmt / selbst trägt.
     
  7. #7 Thomas B, 24.03.2016
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    Irritierend ist für mich vor allem der Rat des Sanitärfachmenschen aus #1.....

    Sollte das Ganze am Ende oberhalb der Rückstauebene liegen, so kann man natürlich anders verfahren. Aber unterhalb sehe ich keinen wirklichen Ermessensspielraum.
     
  8. #8 Bauking, 25.03.2016
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    Zahlt die Versicherung einen Schaden durch einen Rückstau, wenn ja, würde ich auf die Umrüstung verzichten. ;)
     
  9. OlliL

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    Und dann hoffe ich, dass die Versicherung direkt von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht und der Inanspruchnehmer Schwierigkeiten hat in eine neue Wohngebäudevers. reinzukommen.
     
  10. #10 Bauking, 25.03.2016
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    Wo ist dein Problem, für das Risiko zahlt man schließlich die Prämien - Wenn nichts passiert zahlt die Versicherung das Geld ja auch nicht zurück.
     
  11. OlliL

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    Und da immer mehr Leute so denken machen immer mehr Versicherer in der Tat von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch (selbst und auch gerade bei Bagatellmeldungen) bzw. versichern Objekte ab einem bestimmten Alter einfach gar nicht mehr oder mit hohen Aufschlägen.

    Aber - ich kann mir zum Glück kaum vorstellen das es Verträge gibt wo für Rückstauschaden eine Zahlung geleistet werden muss ohne gleichzeitig eine Schutzeinrichtung dagegen zu fordern....
     
  12. #12 postler1972, 25.03.2016
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    Die Versicherung könnte auch nach einem nachweis verlangen das die RSK regelmäßig gewartet wurde. Dann zahlt sie nämlich auch nichts weil in diesem Fall hier das nicht gemacht wurde
     
  13. Dude3

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    Verstehe. Ich mach es einfach neu, dann habe ich Ruhe. Danke für die Ausführungen.
     
  14. reezer

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    daß das nicht so ist, hab ich doch oben geschrieben.
    (wenn auch "verkürzt")
     
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