Fenster "Notausstieg" - 2ter Rettungsweg ?!

Diskutiere Fenster "Notausstieg" - 2ter Rettungsweg ?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi Leute, ich wußte nicht in welchem Teil des Forums ich die Frage posten sollte. "Sonstiges" passt aber immer :D Ich wollte mir jetzt ein...

  1. #1 Manfred, 10.04.2006
    Manfred

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    Hi Leute,

    ich wußte nicht in welchem Teil des Forums ich die Frage posten sollte. "Sonstiges" passt aber immer :D

    Ich wollte mir jetzt ein paar Dachfenster bestellen. Aus der Nachbarschaft hörte ich jetzt das die Neueigentümer plötzlich alle angemahnt wurden dass Sie ein Fenster für den Ausstieg über das Dach haben müssen. Es handelt sich in dem Fall alles um Einfamilienhäuser.

    Wie sieht das bei meinem kürzlich erworbenen Haus aus. Es ist ein Mehrfamilienhaus (zur Zeit 6 Familien - nach Umbau 3 Familien). Ich wollte den Dachboden dämmen (und beheizen) und dann eine Hälfte als Hobbyraum und die andere Hälfte als "Spielzimmer" für meinen Neffen haben.

    Dabei soll das ganze in etwas so aussehen wie auf dem Bild welches ich angehangen habe. Die "doppelte" Wand aussenrum ist eine Holzkonstruktion um den Drempel vorzuziehen. Das Treppenhaus hat 24er Wände (links und rechts) und die Stirnseite ist eine 12er Wand. Zur Zeit ist eine Tür in der Stirnseite. Die wird geschlossen und dafür die beiden Türen links und rechts eingebaut. Die Trennwand zwischen den Hälften soll auch nur eine Holzkonstruktion mit Rigips sein. Die Fenster seht ihr ja selbst.

    Was sollte ich "wie" berücksichtigen ?

    Falls noch Fragen sind......... immer los.

    Gruß
    Manfred

    p.s.: Land NRW
     
  2. #2 numerobis1, 11.04.2006
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    jeder "Aufenthaltsraum" braucht 2 voneinander unabhängige Rettungswege.

    der 1. ist im Normalfall durch die Tür und über die Treppe....
    der 2. übers Fenster (sofern "anleiterbar") mit gewissen Mindestgrößen (in BW 90/90 lichte, geöffnete Weite bei max. 90 cm Brüstung.

    aaaaaber: ein "Hobbyraum" ist kein Aufenthaltrraum (lt. Definition), darf dann aber auch kein Schlafsofa oder sowas drinstehen, sondern wirklich nur die Eisenbahn :D , beim Spielzimmer ist das schon wieder nicht so eindeutig.....

    Jedenfalls kannst du den 2. Rettungsweg auch über ein DFF herstell, das muss aber gewisse Anforderungen erfüllen! In BW ist z.B. das DFF zulässig. Manchmal wird noch ein Panikverschluss gefordert.

    Auf jeden Fall sind für den Ausstieg noch entsprechende Dachtritte vorzusehen, meistens bis zur Traufe...

    Das was du vorhast ist im Übrigen eine Nutzungsänderung!
    das Bedarf einer Genehmigung!
    In diesem Zuge werden die obigen Dinge geprüft....

    Also auf zum Planer.... :winken
     
  3. #3 Manfred, 11.04.2006
    Manfred

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    Also der Hobbyraum wird tatsächlich für eine Eisenbahn (für Vater) sein. Klar, es stehen ein paar Werkbänke usw. drin zum basteln. Allerdings wird auch ein Fernseher drin stehen damit man bei den Bastelpausen auch mal etwas entspannen kann.

    Der Neffe hat ein Kinderzimmer im Haus. Das Zimmer unterm Dach ist wird zumindest nicht zum Schlafen genutzt aber ein Fernseher mit ein oder zwei Spielkonsolen + haufenweise Spielzeug wird dort oben vorhanden sein.

    Ich selbst wollte auf der Spielzimmerseite das Fenster nach vorne raus als Klapp- Schwingfenster ausführen (134*140). Den Rest als normale Schwingfenster da die Klappfenster doch deutlich teurer sind.

    Die Zeit jetzt noch lange Planungen zu machen habe ich eigentlich nicht. Der Dachbodenausbau läuft schon. Die Fenster müssen bestellt werden da ich die natürlich noch vor der Dämmung einsetzen möchte.

    Für die Änderung von 6 auf 3-Familienhaus wollte ich mich auch noch informieren. Von wegen Genehmigung usw. Das Dach sollte zumindest ofiziell kein Wohnraum sein - was beim Spielzimmer vielleicht wirklich etwas schwieriger sein könnte.

    Vielleicht sollte ich mal meinen Gebäudeenergieberater fragen was ich brauch und ob er für mich alles notwendige machen kann. Ist ja ein Architekt.
     
  4. #4 Ingo Nielson, 11.04.2006
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    @numerobis:
    das ist ja das neueste, dass für efh jetzt ein zweiter rettungsweg gefordert wird...
    @manfred: wer mahnt denn die nachbarn an?
     
  5. OK

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  6. #6 Fenster, 21.07.2008
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    Na, na, LBO nicht richtig gelesen oder interpretiert?
    Also nicht jeder Raum, dass ist Quatsch! Quelle:http://www.duisburg.de/micro/feuerwehr/service/102010100000182384.php

    Uwe
     
  7. #7 Olaf (†), 21.07.2008
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    nicht weiter Leichen schänden (siehe Beitragsdatum):), auch wenns Spaß macht, sein Wissen einzubringen.
     
  8. #8 Fenster, 21.07.2008
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