Fehlende Abdichtung auf Bodenplatte

Diskutiere Fehlende Abdichtung auf Bodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten morgen, ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Mein Name ist Egon und ich habe letztes Jahr mit meiner Frau und meinen beiden...

  1. #1 egonbaut, 29.03.2016
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    Guten morgen,

    ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Mein Name ist Egon und ich habe letztes Jahr mit meiner Frau und meinen beiden Kindern gebaut.
    Mein Problem ist folgendes. Wir haben ein EFH ohne Keller gebaut. Kurz vor der Abnahme wurde uns von ausscheidenden Bauleiter mitgeteilt, dass auf der Bodenplatte entgegen der Vereinbarung nicht abgedichtet wurde. Wir waren leider zu dem Zeitpunkt nicht anwesend.
    Wir haben daraufhin die Abnahme auch wegen noch anderer bestehender Mängel verweigert. Wir haben auch ein Privatgutachten über diesen und die anderen Mängel machenlassen, wo uns der Gutachter unsere Bedenken natürlich bescheinigt.
    Nun nach ca. 1 Jahr klagt der Bauunternehmer auf den ausstehenden Werklohn.
    Ein Termin zur Güteverhandlung ist durch das Gericht schon angesetzt.
    Nun meine Frage, sofern man sich nicht gütlich einigt, ist die fehlende Abdichtung auch ein Mangel, bei der die meisten von Gericht bestellten Gutachter mitgehen oder gibt es da viele verschiedene Meinungen. In der DIN 18195-4 steht ja drin, dass die Bodenplatte abzudichten ist.
    Welchen Schäden können dabei entstehen?


    Danke im Voraus.


    VG Egon
     
  2. #2 Siddy74, 29.03.2016
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    Schäden? Na das beim Tatort gucken plötzlich die Füße nass werden ...

    Spaß beiseite, natürlich gehört die abgedichtet. Das ist ja schon fast grob fahrlässig und wie kann man die Abdichtung auf der BoPla denn "vergessen"? Ich bin nun nicht Profi genug um zu beurteilen ob es eventuell einen Fall gibt wo man auf die Abdichtung verzichten könnte. Eventuell wenn man die Bodenplatte bereits Wasserundurchlässig ist? Keine Ahnung, da sollen und werden sich die Profis hier noch melden. Vom Gefühl her würdet ihr vor jedem Gericht recht bekommen. Was mich wundert ist, das der Bauunternehmer Klagt wenn so ein Mangel - wenns denn auch einer ist wovon ich ausgehe - vorliegt? Was steht im Vertrag und was wurde geschuldet? Steht da drin das sie auf die Abdichtung verzichten weil es bei euch wenig regnet und kaum mit Wasser zu rechnen ist oder ähnliches? Der Bauunternehmer muss doch da irgendeinen Joker haben denn so doof kann man ja nicht sein
     
  3. #3 Siddy74, 29.03.2016
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    achja, und was sagt der Bauunternehmer zum Privatgutachten? Alles mumpids?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2016
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    Ich habe einen Fall als SV gehabt, bei dem das OL-Gericht dem Gerichtsgutachten folgend (der Gutachter hat hier einen gewissen "Ruf") statt des nachträglichen Einbaus der Abdichtung ersatzweise eine Ringdrainage ausgeurteilt hat.

    War aber auch Fehler des Anwalts, der nicht auf mich gehört hatte und die DIN 18195 nicht so in den Prozess eingeführt hatte, dass der Gutachter nicht mehr dran vorbei kam. Da war dann halt kruden Ideen Tür+Tor geöffnet!

    Folgen der fehlenden Dampfsperre dort - Heben und Senken der Bodenflächen im Rhytmus der Jahreszeiten.
     
  5. #5 Siddy74, 29.03.2016
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    Eine Drainanlage bauen könnte funktionieren. Jedoch müsste diese auch erlaubt sein. Alternativ kann man über einen Graben ums Haus nachdenken, den man schön bepflanzt und das Wasser zum Nachbarhaus abführt ,-). Ich glaube nicht das das Forum in diesem recht vorgeschrittenen Fall noch viel "helfen" kann, denn das Kind liegt bereits seit nem Jahr und länger im Brunnen. Euer Anwalt sollte das nun entsprechend regeln und es ruft nach Beweissicherungsverfahren. Kostet c.a. 10-15k je nach Aufwand, 2jahre und länger ... und viel Nerven. Denn wie Herr Dühlmeyer bereits geschrieben hat kann man auch eindeutige Fälle schnell mal "verbocken" oder Äpfel werden zu Birnen.
     
  6. #6 Kalle88, 29.03.2016
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    Klar DIN 18195-4 ist a.R.d.T und damit wohl erstmal vertraglich geschuldetes Soll. Bei Fehlen also insofern ein Mangel.

    Persönlich: Kommt drauf an was da am Ende als Endbelag kommt, welche Betonklasse die BoPla hat und welcher Lastfall im Bodengutachten vermerkt ist. Anhand dieser "könnte" man abschätzen ob ein Schaden potenziell möglich wäre. Ich weiß die ewige Streitdiskussion unter den Fachleuten aber in wie vielen Fällen wird die DIN 18195-4 richtig auf der Baustelle angewandt? Mir sind etliche Fälle bekannt, da ist ein Abdichten gegen Wasserdampf witzlos. Weil Maurer zu schmale Sperrstreifen benutzt haben, der Elektriker/ Gas-Wasser-Scheiße-Mann seine Leitungen rein geschmissen hat oder nachträgliche Geschichten im Sanierungsbereich.
     
  7. rodopp

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    rein theorethisch ist alles ein Mangel, was nicht so wie vereinbart ausgeführt ist. In der Praxis entscheidet das der Richter, was ein Mangel ist. Ob man sagen kann, was "die meisten" Gutachter machen, weiß ich nicht, ich habe noch nie eine Statistik über die Arbeit der gerichtlich bestellten Sachverständigen gesehen, ist angeblich alles streng geheim.
     
  8. #8 Siddy74, 30.03.2016
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    Es kommt beim Gutachter auch immer auf den Kaffe an den man ihm anbietet! Als ich den einmal zu stark gemacht hatte und er etwas zu heiß war, so war die Laune des Mannes auch im Keller ;-)). Also bei der Bewirtung aufpassen und immer schön freundlich sein, dann sind DIN Normen plötzlich verpflichtend und ein Mangel könnte dann in der Tat ein Mangel sein - verrückte Welt!
     
  9. #9 Gast036816, 30.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den bauleiter bzw. dessen büro solltest du gleich da mit reinziehen, der hat doch länger gewusst, dass ein mangel vorliegt und das nicht erst kurz vor abnahme erkannt. er hätte gleich nach erkennen der mangelhaften leistung dich darauf aufmerksam machen müssen und eine mängelanzeige zur behebung veranlassen können. der aufwand wäre zu dem zeitpunkt sicher geringer gewesen.

    der bauleiter muss bei abdichtungsleistungen intensiv vor ort sein und die ausführung überwachen!!!
     
  10. #10 egonbaut, 30.03.2016
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    Danke für all die Antworten.

    Der Bauleiter war Bauleiter Nummer 1 am Bau. Der hat auch nur versucht zu be...... . Im Endeffekt habe ich mitbekommen, das auf seine Anweisung die Abdichtung weggelassen wurde.Erst als dieser gekündigt wurde ist er mit der Sprache rausgerückt. BL Nr. 2 hat ebenfalls nur versucht zu be....... . Dieser hat auch das Unternehmen verlassen.
    BL Nummer 2 sagte mir, ich solle mich nicht so haben wegen der Abdichtung. Ist alles korrekt. "Am besten Sie lessen mal den Oswald und dann sehen wir uns vor Gericht". Originalzitat
    Ich habe noch mehr solcher Themen.
    Ganz schlimm wurde die Kommunikation mit dem Bauunternehmer auch dann, als dann das Privatgutachten kam.
    Was schuldet der Bauunternehmer eigentlich, dass was vertraglich vereinbart ist, oder eine Leistung die der DIN und/oder den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wenn die vertragliche Regelung dies nicht tut.

    Danke im Voraus.


    VG Egon
     
  11. #11 egonbaut, 30.03.2016
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    Ergänzung dazu: im Vertrag nach VOB steht, dass der Bauunternehmer eine Einhaltung aller anerkannten Regeln der Technik, der aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften und der DIN Normen zusichert.

    VG Egon
     
  12. #12 Siddy74, 30.03.2016
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    Ja hast Du denn einen VOB Vertrag oder einen BGB?

    Aber egal wie ist das die Ausführungen DIN gerecht und nach den aRdT ausgeführt werden müssen. Meistens ist das auch im Vertrag so verankert oder sollte es zumindest. Bei uns gab es im Vertrag eine Abweichung der DIN4095 und zwar wurden nur zwei Kontrollrohre dort "verkauft". DIN4095 sagt aber 2Kontrollrohre und 2Spühlschächte und zwar an jeder Richtungsänderung. Im Beweisverfahren war dies ein Thema und nun haben wir eine DIN gerechte Drainung bekommen obwohl im Vertrag dies explizit angegeben war. Eigentlich ein Wiederspruch wenn im Vertrag gesagt wird das DIN gerecht und nach den aRdT gebaut wird aber dann Abweichungen der DIN dort eingebaut werden. Genutzt hatten die Abweichungen nun nix da der Gutachter uns gefolgt ist und die zwei Rohre als "Mangel" gesehen hat. Also ist nicht alles in Stein gemeiselt was im Vertrag steht.

    Wenn das mit den Bauleitern schon so komisch angefangen hat ei dann Porst Mahlzeit, dann will ich nicht wissen was da sonst noch alles nicht stimmt. Eventuell hättet ihr euch das private Gutachten auch sparen können und direkt ins Beweisverfahren gehen sollen. Habt ihr nen Anwalt an Board? Wenn Nein wird's Zeit, aber höchste!
     
  13. #13 Siddy74, 30.03.2016
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    Achja, und ihr habt Hoffentlich noch genug Munition in Geldform in der Hinterhand und noch nicht alles bezahlt!?!?

    Als unser Unternehmer damals mit dem Spruch kam, das wir nicht einziehen dürfen bevor wir nicht die Abnahme unterschreiben wurden alle Zahlungen sofort eingestellt. Dann sehen wir uns eben vor Gericht aber ich hatte noch 60k in der Hinterhand. Mittlerweile schnurrt der wie ein Kätzschen ;-)
     
  14. #14 Achim Kaiser, 30.03.2016
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    Das ist mir ein wenig zu salopp formuliert ... es gibt vieles was a.R.d.T. ist *wenn* es tatsächlich notwendig ist.
    *Wenn* eine Dampfsperre notwendig ist dann wird man wohl eine Leistung nach DIN vereinbaren und beauftragen.
    Bei Gebäuden ohne Keller streiten sich des öfteren die Geister um die zwingende Notwendigkeit ....

    Ich hab hier eher den Eindruck der ausgeschiedene Bauleiter hat seinem Ex-Brötchengeber noch ein Ei zum Abschied ins Nest gelegt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 Kalle88, 30.03.2016
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    @ Achim Kaiser: Am Ende entscheidet wat im LV-Text drin steht. Wenn da die Abdichtung nach Teil 4 inbegriffen ist, dann ist es ein Mangel. Ich bin aber bei Dir, wenn es darum geht ob es "nötig" sein muss.
     
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