Frage(n) zu BG BAu

Diskutiere Frage(n) zu BG BAu im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei der suche konnte ich keine Antwort auf meine Problemstellung finden obwohl das Thema hier schon öfter behandelt wurde. Eventuell...

  1. #1 loewe501, 29.03.2016
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    Hallo, bei der suche konnte ich keine Antwort auf meine Problemstellung finden obwohl das Thema hier schon öfter behandelt wurde.

    Eventuell gibt es ja neue Erkenntnisse :-)
    Es steht eine Prüfung der BG Bau an.

    Frage 1. Muss ich den Prüfer ins Haus lassen und einen Rundgang machen? Ich persönlich empfinde mein Heim als Privats- und Intimsphäre und habe
    einfach etwas dagegen für mich fremde Menschen einzulassen und dann auch noch eine "Museumsführung" anzubieten da ganze natürlich kostenfrei.

    Frage 2. Rechnungen muss ich 3 Jahre aufheben das ist klar. Muss ich aber auch alle Hauspläne, Massenberechnungen, LV usw. aufheben und vorlegen.
    Mein Architektenbüro würde das ja übernehmen, allerdings nicht kostenfrei für BG Bau :-)

    Frage 3. Ich habe einen Termin innerhalb meiner Arbeitszeit 13:30 bekommen und dieser darf nur in besonderen Ausnahmefällen verlegt werden.
    Mein Urlaub ist im November geplant und abgesegnet. Muss ich jetzt wirklich zusehen wie ich jetzt einen Tag unbezahlten Zusatzurlaub ergatter?

    Danke
     
  2. #2 dimitri, 29.03.2016
    dimitri

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    So wie Du das schreibst, hört es sich an, als ob das Haus bereits fertig ist? Falls dem so ist, was will der bei dir? Deine Mitwirkungspflichten hast Du ja mit den Zurücksenden der Fragebögen erfüllt.

    Falls dem nicht so ist, kann ihn doch auch jemand, der auf der Baustelle grade arbeitet rein lassen bzw. die Tür ist eh offen.
     
  3. #3 loewe501, 29.03.2016
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    Das Haus ist fertig und bewohnt bzw. die Fertigstellungsanzeige ist raus und bewohnt. So ein paar Sachen habe ich innen noch zu tun.
    Das Anliegen der BG Bau ist Geld für den Fall das Helfer tätig waren, ich hatte aber viele Einzelfirmen/Gerwerke durch Architekten ausgeschrieben.

    Ja ich glaube in der Bauzeit dürfen die einfach alles betreten, aber das ist wie geschrieben in meinem Fall nicht so.
     
  4. R.B.

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    Dann ist der Nachweis ja einfach.

    §192 SGB VII, dort steht nichts, dass man die Prüfer in´s Haus lassen müsste. Du kannst Dich mit ihm auch in der Kneipe um die Ecke, oder am nächsten Imbissstand treffen, oder darauf hinweisen, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Dann wird nach Aktenlage entschieden.

    Das Problem dabei ist, dass so eine "Schätzung" eher zu Ungunsten des (ehemaligen) Bauherren ausfallen kann, dann muss man Widerspruch einlegen, und spätestens dann braucht man sowieso Nachweise. Deswegen kann es schon sinnvoll sein, wenn man Rechnungen über die übliche Frist hinaus auch aufbewahrt. Die "Rechnung" ist aber trotz Widerspruch fällig, und der Rechnungsbetrag kann zur Not auch betrieben werden, das sollte man nicht vergessen.

    Sind die Zahlen in den Fragebögen plausibel, dann wird das Thema abgehakt. Sind sie nicht plausibel, dann kann sich das in die Länge ziehen, und man tut gut daran, Nachweise zu liefern.

    Die Frage ist also, ob man es hier auf eine Konfrontation ankommen lässt, das sollte man sich im Vorfeld gut überlegen. Wenn sowieso die meiste Arbeit durch Firmen erledigt wurde, und das auch so angegeben wurde, dann bleibt ja nur noch Kleinkram als Eigenleistung übrig. Da sind Angaben zur Eigenleistung meist plausibel, denn man behauptet ja nicht, dass man eine 500m² Villa alleine innerhalb von 4 Wochen hochgezogen hat.
     
  5. #5 Elopant, 29.03.2016
    Elopant

    Elopant Gast

    Denen geht es eigentlich immer um die Eigenleistung bzw. mit Helfer. Die Hausbesuche kommen immer dann zum Tragen, wenn Angaben nicht ganz nachvollziehbar sind ( als Bsp. 600 m² Innenputz in Eigenleistung mit 5 Helferstunden :shades ). Wenn aber die meisten Arbeiten vergeben waren, liegen doch auch Rechnungen hierüber vor, die der BG vorab zugeschickt werden können, evtl. erledigt sich dann der Hausbesuch. Einfach mal anrufen und mit dem Mitarbeiter sprechen, das hilft meistens, auch in Bezug auf einen Termin.
     
  6. #6 loewe501, 29.03.2016
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    Da ich Zurzeit immernoch über nachezu 0 Freizeit Verfüge, kann ich nicht mit einem Griff sofort Rechnung xy präsentieren, eine grobe Ordnung ist wohl da, aber Optimierungspotential eben auch.

    Also zu Frage 1 würdest du sagen muss nicht aber man sollte inkl. Hausführung.

    zu Frage 2: Rechnungen sind natürlich alle da aber LV´s sofern ich welche hatte und nicht bloß simple Angebote der Gewerke habe ich nicht alle aufgehoben.

    Frage 3 hat noch keiner kommentiert oder?

    Mal so am Rand ich hatte 1,5 Jahre Bauzeit für 150m² wenn da selbst hohe Eigenleistungen nicht plausibel wären!?!
     
  7. R.B.

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    Kommt darauf an, was man unter "hohe" Eigenleistung versteht. Da die meisten Bauherren während der Bauphase auch noch einem Einkommenserwerb nachgehen, sagt eine Bauzeit von 1,5 Jahren nicht viel aus.
    Als Berufsangabe hast Du "IT" angegeben, also kommst Du anscheinend nicht aus einem Handwerk. Man kann also wohl davon ausgehen, dass Du für die Arbeiten sowieso deutlich länger brauchst als ein Handwerker.

    Folglich ist es denkbar, dass Du trotz 1,5 Jahren Bauzeit nur ein paar hundert Stunden an Eigenleistung eingebracht hast, oder vielleicht 1.000h. Nur zur Erinnerung, ein Angestellter arbeitet in seinem Job typ. um die 1.700h pro Jahr. Wenn man dann noch ein paar Stündchen Abends und am Wochenende für den eigenen Hausbau ansetzt, kommt am Ende des Jahre trotzdem nicht sehr viel zusammen. Zusammen mit einem Zeitzuschlag (Laienzuschlag) ergibt das eine Arbeit X die man während der Bauphase geleistet hat. Passt das zu den Gewerken die in Eigenleistung ausgeführt wurden, dann ist doch alles OK.

    Diese Angebote interessieren auch niemanden. Wenn Du schreibst, (beispielsweise) Heizung, Firma Röhrig, in xxxxx yyyyyyy, dann ist das Thema abgehakt. Es interessiert niemanden ob die Heizung dann 15.000,- € oder 20.000,- € gekostet hat. So läuft das auch mit den anderen Gewerken.
    Übrig bleiben dann die Gewerke die in Eigenleistung ausgeführt wurden.Dafür muss man den Aufwand abschätzen, beispielsweise Fliesenlegen 300h (Laienstunden). Zählt man alles zusammen, dann kommt man auf eine Stundenzahl X die plausibel sein muss.
    Niemand wird Dir glauben, dass Du während der Bauphase auch noch 2.000h Eigenleistung abgeliefert hast, neben Deinem Hauptjob mit über 1.700h p.a.
     
  8. #8 loewe501, 29.03.2016
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    achso ok danke, stimmt ca 220 Arbeitstage x 8h

    Handwerker bin ich nicht aber als ITler(überdurchschnittlich begabt :-)
    Die Gewerke und Firmen habe ich alle natürlich angegeben trotzdem wollen die Hausbesuche machen - vielleicht sollte ich Eintrittsgeld nehmen :shades -- Könnten sich ja auch an die Firmen - ihre Mitglieder wenden, aber nein mich um 13:30 von der Arbeit weg haben wollen.

    Als Eigenleistung habe ich Malerarbeiten angegeben(bis heute nicht fertig) Laminat(auch nicht ganz fertig) ganz wenig wenig Trockenbau fürs Toilettenbecken(das ist fertig) Innentüren, alle anderen Firmen wie Pfalgründung, Erdarbeiten, Rohbau, Fenster, Elektrik, Heizung Sanitär, Estrich, Putz, Dachdecker, Anschlüsse Stadtwerke habe ich benannt. Kamin, Treppe, Außenanlagen, neue Küche hab ich noch nicht.

    Ich habe gerade mal mögliche Eigenleistung berechnet 56 Wochenenden x 8h = 896h, 40 Tage angesparter/aufgesparter Urlaub 320h innerhalb der 56Wochen abends 2h = 112. Wenn man will bzw. muss kommt da einiges Zusammen und wer gar auf 2000h kommt ist das garnicht sooooo unrealistisch.
    In meinem Fall war natürlich noch meine Frau dabei die kann Mittlerweile super malern und spachteln :-) z.B. Tapentenschutzkanten auf die Ecken macht sie besser als ich.

    Ich würde es besser finden wenn sich die BG zuerst an die benannten Firmen wendet und erst bei Unstimmigkeiten den Bauherr bemüht. Zumal sie ja einerseits von einem Beschäftigungsverhältnis ausgehen mich aber dann um 13:30 vor Ort zitieren wollen.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Warum sollten die sich an die Firmen wenden wenn es um Deine Eigenleistung geht? Die Firmen haben doch damit nichts zu tun.

    Das ist doch mit der Anzahl der Stunden plausibel. Ich glaube Du machst Dir unnötig Gedanken.

    Nein, das ist nicht realistisch. Mag sein, dass man vielleicht 2.000h auf der Baustelle verbracht hat, aber man hat das niemals als Eigenleistung zusätzlich zu seinem Hauptjob erbracht. Kein Mensch kann ein Jahr lang, Tag für Tag, inkl. Samstag, Sonn- und Feiertage, 16-20h täglich arbeiten. Das funktioniert kurzfristig, aber spätestens nach ein paar Wochen steht man nur noch dumm in der Gegend herum und kriegt nichts mehr gebacken, schon gar nicht wenn man als Fachfremder die körperliche Arbeit nicht gewohnt ist.

    Das meinte ich mit "plausibel, denn die Damen und Herren der BG sind ja nicht blöd. Die machen das täglich und haben entsprechend Erfahrungswerte. Man sieht dann schnell, ob gemachte Angaben sinnvoll sind oder nicht.

    Aber wie gesagt, Deine angeführten Arbeiten und die Stunden sind darstellbar.
     
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