Schallübertragung im DHH durch mangelhaft ausgeführte Bodenplatte

Diskutiere Schallübertragung im DHH durch mangelhaft ausgeführte Bodenplatte im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, durch Internet-Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand aus seiner privaten oder gar beruflichen...

  1. #1 Guppy2003, 02.04.2016
    Guppy2003

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    Hallo zusammen,
    durch Internet-Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand aus seiner privaten oder gar beruflichen Erfahrung einen guten Ratschlag zu meinem Problem geben kann.
    Im Sommer 2010 haben wir unsere neugebaute Doppelhaushälfte bezogen. Ursprünglich sollte das Doppelhaus komplett von unserem Bauunternehmer errichtet werden, da die zweite Hälfte bereits verkauft war. Der zweite Bauherr ist jedoch kurzfristig wegen Arbeitslosigkeit abgesprungen und wir mussten unsere Hälfte alleine errichten lassen. Das hat auch alles, außer ein paar Kleinigkeiten, soweit ganz gut geklappt, da wir mit dem Bauunternehmen großes Glück hatten, was mit Sicherheit heutzutage nicht selbstverständlich ist. Unsere Hälfte hat fast fünf Jahre alleine gestanden und im vergangenen Jahr hat sich nun jemand gefunden, der die zweite Hälfte errichtet hat. Auf meinen Rat hin, hatte sich der zweite Bauherr die Baupläne von unserem Bauunternehmer verkaufen lassen und hat seine Seite fast komplett in Eigenleistung hochgezogen. Und damit begann dann das Problem. Als er die Bodenplatte selbst geschalt hatte, konnte ich schon erahnen, dass da was schief laufen und er diese nicht sauber von unserer Bodenplatte trennen würde. Unser Bauunternehmer hatte mich bereits damals auf die wichtige physische Trennung der Platten hingewiesen und hatte auch vorsorglich im Bodenbereich einen Feuchteschutz hierzu angebracht. Beide Häuser sind ohne Keller gebaut worden. Um die beiden Platten voneinander zu trennen, hat der Nachbar lediglich Styrodur-Platten vor unserer Bodenplatte befestigt. Als ich ihn darauf hinwies, dass das keine saubere Trennung der Platten sei und hier, für eine ordentliche Schalldämmung, eine saubere Fuge entstehen müsse, die nachher mit Dämmwolle ausgefüllt wird, meinte er nur, dass ich davon sowieso keine Ahnung hätte und mich mehr oder weniger seiner Baustelle verwiesen. Ein Anruf beim Bauamt brachte rein gar nichts, da man mir dort mitteilte, ich solle mich an den verantwortlichen Bauherren halten, der aber ja nicht mit sich reden ließ. Unser Bauunternehmer konnte oder wollte hier auch nicht weiterhelfen, da er nur die Pläne verkauft jedoch keine Bauleitung übernommen hat, somit sei der Bauherr allein verantwortlich. Und somit wurde die Platte gegossen und es entstand eine physische Verbindung über die Styrodur-Platten. Im Mauerbereich oberhalb der Platten hat der Nachbar dann Dämmwolle benutzt. Um hier nicht von vornherein Nachbarschafts-Krieg zu provozieren habe ich die Sache erstmal auf sich beruhen lassen, es war ja eh zu spät. Es kam natürlich so, wie von mir vorhergesagt. Über die verbundenen Bodenplatten wird Schall übertragen. Sobald unser Nachbar nun etwas lauter Musik hört, werden die Bässe deutlich hörbar. Allabendlich ist deutlicher Trittschall vernehmbar und dieser Zustand ist auf Dauer nicht zu ertragen. Hohe und mittlere Frequenzen sind nicht zu hören, das spielt sich alles im niederfrequenten Bereich ab und hauptsächlich im Erdgeschoss. Ich kann allerdings nicht sagen, über wieviel Dezibel wir hier sprechen. In der oberen Etage scheint die Dämmwolle zwischen den Trennwänden ausreichend zu sein. Da in unserer Siedlung fast nur Doppelhäuser stehen, habe ich mich bei Nachbarn erkundigt. Diese Probleme gibt es in den anderen Häusern nicht (auch alle nur mit Bodenplatte und wurden alle von Bauunternehmen errichtet). Ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, dass meine Familie und ich diesen Zustand nun einfach hinnehmen müssen, nur weil unser Nachbar beim Bau Geld sparen wollte. Ich habe doch nicht eine neue DHH nach modernen Standards bauen lassen, um dann so einen Zustand tolerieren zu müssen und der Willkür unseres Nachbarn ausgeliefert zu sein. Es kann ja auf der anderen Seite auch nicht sein, dass ich mich nun selber übermäßig zurückhalten muss und nicht mal ein wenig lauter Musik hören oder einen Film schauen darf, ohne dass es der Nachbar gleich mitbekommt, ich will ihn ja auch nicht stören. In modernen Doppelhäusern sollte das bis zu einem gewissen Grad doch möglich sein (und offensichtlich geht das ja bei den anderen Nachbarn auch). Hätte ich eine alte Doppelhaushälfte oder ein altes Reihenhaus gekauft, mit wohlmöglich durchgehender Bodenplatte wäre ich mir dieser Umstände ja bewusst gewesen.
    Das Problem der zusammenstoßenden Platten lässt sich ja nun nicht mehr rückgängig machen. Da der Nachbar nicht mit sich reden lässt und grundsätzlich alles besser kann und weiß, fürchte ich fast, zum Äußersten, sprich Gutachten in Verbindung mit Anwalt, greifen zu müssen. Macht sowas Sinn? Kann man hier den Nachbarn zu nachträglichen Schallschutzmaßnahmen zwingen? Geht da nachträglich überhaupt was zu machen? Greift da die Rechtschutzversicherung? Fällt das noch in den Bereich „Neubau“ oder ist das schon Nachbarschaftsrecht? Hat hier jemand einen guten Rat, wie man weiterverfahren könnte oder sollte oder hat eine ähnliche Situation gehabt? Ich wäre für Tipps, Ratschläge und Hinweise sehr dankbar, da wir einfach nur unsere Ruhe möchten. Danke für´s Lesen, ich weiß, das war jetzt viel Text.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Um es kurz zu machen, ich bezweifle, dass die mangelhafte Entkopplung der Bopla ursächlich ist. Sicherlich kommt es hier zu einer Verschlechterung, aber wenn ich Deine Beschreibung richtig verstanden habe, dann dürfte das weit mehr sein als durch die fehlende Trennung der Bopla verursacht werden kann (typ. wenige dB).

    Also müsste man zuerst einmal prüfen, welche Schalldämmung wirklich vorhanden ist. Vielleicht gibt es noch weitere Schwachstellen die sich deutlich stärker auswirken. Evtl. wurde MiWo nicht korrekt eingestellt, Luftschicht vergessen, Mörtel in der Trennfuge, Wand durch Schlitze geschwächt, Fassade nicht korrekt getrennt, Dachaufbau, usw. da gibt es viele Möglichkeiten.
    Es wäre auch denkbar, dass Dir der Schall unverhältnismäßig laut vorkommt, einfach weil Du es bisher nicht gewohnt warst.

    Bevor man jetzt spekuliert und Schuldige sucht, zuerst mal Fakten schaffen. Ist der geplante/vereinbarte Schallschutz eingehalten? Ja oder nein. Wenn ja, dann kann man sich nur ärgern, dass man keinen höheren Schallschutz vereinbart hat, wenn nein, dann kann man Ursachenforschung betreiben. Hier dürfte dann der Nachbar schlechte Karten haben, da er ja nachträglich angebaut hat, es könnte aber auch sein, dass die Schwachstelle schon immer vorhanden war, sie sich jetzt aber erst bemerkbar macht nachdem beide Hälften fertiggstellt sind.

    Ach ja, bitte strukturiere Deinen Text etwas. Es macht absolut keinen Spaß solche Texte zu lesen wie Du sie oben verfasst hast. Es gibt Teilnehmer die lesen bei so einem Text bestenfalls noch Anfang und Ende, oder klicken gleich weiter.
     
  3. #3 Druckfest, 02.04.2016
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    gibt es überhaupt zur Schallentkopplung zweier Bodenplatten im Perimeterbereich eine nicht wassersaugende Dämmung?
     
  4. #4 Skeptiker, 03.04.2016
    Skeptiker

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    Mir ist keine "weiche", also akustisch entkoppelnde, Dämmung bekannt. Insofern hat man eigentlich nur die Wahl zwischen:

    A - starre, aber thermisch wirksame Wärmedämmung bei akustischer Kopplung

    B - weiche, nur akustisch wirkende, potentiell aber nahezu thermisch wirkungslose Dämmung

    Vor einem Jahr vertrat bei einer Fortbildung ein vortragender erfahrener Akustiker sogar die Auffassung, durchgehende Bodenplatten seien bei Reihenh- und Doppelhäusern kein Mangel, weil wegen fehlender geeigneter Baustoffe technisch keine Ausführung möglich sei, die allen Anforderungen gerecht wird.
     
  5. #5 Gast036816, 03.04.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob die schallübertragung über die bodenplatte die ursache ist, muss erst einmal herausgefunden werden. wenn trittschall und musik - tiefe bässe - dann kann ein mangel jeweils bei trittschalldämmung und bei der haustrennwand möglich sein. bei diy-bautigern ist das durchaus möglich, dass ein paar mörtelbrocken zwischen den haustrennwänden und zementbrühe des estrich in den fugen der trittschalldämmplatten für schallübertragung sorgen.

    ohne sachverständigengutachten und jurist wirst du wahrscheinlich nichts machen können, außer du bittest den nachbarn mal auf ein bier rüber zu dir und er soll seine lieblings-cd in der lieblingslautstärke in seinem wohnzimmer laufen lassen. dann nimmt er es auch nur selbst wahr. die lösung des problems ist dann aber immer noch nicht in sicht.
     
  6. kehd

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    Wenn ich Guppy2003 richtig verstanden habe, befindet sich zwischen den Bodenplatte doch Styrodur. Ist da eine tieffrequente Schallübertragung von Bodenplatte zu Bodenplatte überhaupt möglich?
     
  7. #7 Skeptiker, 03.04.2016
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    ja, ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. XPS = thermisch geeignet, aber akustisch ungeeignet für diesen Fall
     
  8. R.B.

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    Es gibt ja Untersuchungen, nach denen das Trennen der Bopla eine Verbesserung der Schalldämmung um 1-2dB bewirken kann. Das gilt aber nur für das direkt betroffene Geschoss, sprich Keller oder EG. In den Geschossen darüber geht der Vorteil im Rauschen unter. Im niederfrequenten Bereich könnte der Vorteil naturgemäß noch etwas geringer sein.
    d.h. selbst bei idealer Entkopplung wäre der Vorteil im EG nur 1-2dB.

    Es mag viele Gründe für einen mangelhaften Schallschutz geben, die nicht ideal entkoppelte Bodenplatte stünde aber ganz weit unten auf meiner Liste
     
  9. #9 Guppy2003, 06.04.2016
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    Hallo zusammen,
    erstmal danke für die Antworten und Meinungen zu meinem Problem.

    Laut Bauwerkvertrag wurde kein fest definierter Schallschutz vereinbart. Im Bebauungsplan steht lediglich, dass in Räumen die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind, dass Schalldämm-Maß von R´w, res>= 35db nachgewiesen werden muss. Das bezieht sich aber wohl eher auf die vor unserem Grundstück verlaufende Straße. Das wurde dann durch die Dreifachverglasung erreicht.

    Im Bauwerkvertrag steht nur, dass die Bopla aus Schallschutzgründen eine Fuge erhält und mit einer Trennwanddämpfung aus Mineralwolle versehen wird. Weiterhin steht im Bauwerkvertrag noch, dass zum Schallschutz eine zweischalige Porenbeton-Plansteinwand mit innenliegender Miwo erstellt wird.

    Aber der Bauwerkvertrag berücksichtigte ja, dass die beiden Hälften gleichzeitig gebaut hätten werden sollen. Da unser Nachbar ja in Eigenregie alles gemacht hat, zählt das ja alles nicht mehr.

    Wir haben mit Porenbeton bauen lassen. Unser Nachbar hat mit Poroton gebaut. Eine Verbindung über die Fassade ist noch nicht gegeben, da unser Haus und auch das Nachbarhaus mit WDVS erstellt werden bzw. wurden. Der Nachbar hat die WDVS allerdings noch nicht angebracht. Die Fetten und Sparren stoßen nicht aneinander, da die Miwo bis oben durchgezogen wurde. Sie sitzt allerdings sehr spack zwischen den Wänden. Luft ist da keine mehr zwischen, in der sich die Miwo bewegen könnte. Allerdings wundert mich immer, dass das Problem nur im EG besteht und nicht in der oberen Etage, daher auch von mir immer noch der Verdacht auf die Bopla und / oder evtl. schlecht gegossener Estrich.

    Vermutlich werde ich um den Gutachter nicht rum kommen. Wie der das allerdings messen will, ist mir fraglich, da das Problem nur zeitweise, dann aber massiv auftaucht und wir selber ja auch im Haus rumlaufen und Geräusche machen. Unser Nachbar wird den Gutachter wohl kaum in sein Haus reinlassen.
     
  10. zulu

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    So wie der Aufbau der Trennwand im Bauwerkvertrag beschrieben ist, doppelschalig mit Trennung der Bodenplatte, so muss gebaut werden - oder gleichwertig. Die Festlegung was geschuldet ist ist daher machbar: Für die beschriebene Bauweise wird durch einen Gutachter ein rechnerischer Schallschutznachweis erstellt und entsprechend müssen die Werte für Luft- und Trittschalldämmung dann auch sein.

    Was tatsächlich an Schallschutz vorhanden ist, lässt sich durch eine normgerechte Messung ermitteln. Diese Kollegen hier machen so etwas.

    Der Gutachter misst die Schalldämmung und die ändert sich nicht. Den dazu notwendigen Krach macht der Gutachter schon selbst, keine Bange.

    Der Nachbar muss allerdings Zugang gewähren, sonst wird das nix. Warum sollte er auch nicht - er hat doch ggf. das gleiche Problem wie der TE und sollte ebenfalls daran interessiert sein das zu untersuchen. Ggf kann man sich die Gutachterkosten sogar teilen.
     
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