Berechtigtes Interesse von Baumangel an Bauträger melden. Wie genau?

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  1. #1 Teichi1978, 04.04.2016
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    Guten Tag.
    Welcher Experte kann mir hier helfen?
    Ich möchte meinem Bauträger einen vermuteten Baumangel mitteilen.
    Lt. Recherche sollte ich diese vor der Abnahme der Eigentumswohung mitteilen. Die Abnahme erfolgt in ca. 6 Wochen.

    Sind diese Infos ausreichend bzw. aussagekräftig? Ich habe mir diese Daten aus dem Netz geholt.

    Ich habe ein berechtigtes Interesse einer unzuläßigen Wärmebrücke im Schlafzimmer unserer Eigentumswohung.
    (lt. Foto vom)
    Bitte händigen Sie mir einen detaillierten Wärmebrückennachweiß incl. Berechnung (KFW70) nach EnEV und DIN 4108II aus.

    PS: Evtl. kann der BT dann noch etwas unternehmen (Isolierung), bevor er die Wohnung übergibt.

    Wie formuliert man eine solches Bedenken?

    Vielen Dank!
    frank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2016
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    Ist das schon wieder das Stanglsepp?
     
  3. R.B.

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  4. #4 Skeptiker, 04.04.2016
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  5. reezer

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  6. #6 seppstangl, 05.04.2016
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    Hallo hier bin ich! Der Stanglsepp! Wass soll diese Anschuldigung?
    Frank, ich habe auch Probleme mit meinem BT. Überlege auch einen GA einzuschalten.
    Doch kläre ich noch ab zu welchem Zeitpunkt.
    Lt. Forum hier, wäre es sinnvoll noch vor der Abnahme einen einzuschalten.
    Wir haben auch schon Pläne vom BT für den GA angefordert.
    Bisher aber keine erhalten. Wir wohl ein Kampf, diese Unterlagen zu bekommen.
    Wenn ich mehr weiß, melde ich mich.
    sepp
     
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