Neubau DG Wohnung Lärm- bzw. Schallprobleme - Bitte Hilfe!

Diskutiere Neubau DG Wohnung Lärm- bzw. Schallprobleme - Bitte Hilfe! im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und möchte bzw. hoffe, hier Hilfe zu finden. Wir haben uns eine DG Eigentumswohnung gekauft. Es handelt sich...

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  1. #1 clownkrusty, 11.04.2006
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    Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und möchte bzw. hoffe, hier Hilfe zu finden.
    Wir haben uns eine DG Eigentumswohnung gekauft. Es handelt sich um einen Neubau einer Anlage. Wir befinden uns in der Anlage B. An unsere Wohung grenzt nun eine DG Wohnung (noch im Rohbauzustand, d.h. nur Estrich und kein Boden)aus der Anlage A an.
    Bei Kauf der Wohnung wurde uns versichert, dass es zwischen beiden Häuserteilen auf keinen Fall zu Geräuschübertragungen von A nach B kommen kann. Nun haben wir leider feststellen müssen, dass dem nicht so ist. So konnten wir den Besichtigungstermin eines Interessenten für die DG Wohnung aus Block A in unserer Wohnung wahrnehmen und quasi Stimmen und Schritte hören.
    Wir haben unseren Verkäufer mit der Problematik konfrontiert . Dieser meinte, dass diese Geräusche natürlich nach Ferttgstellung der Wohnung verschwinden. Wir glauben daran aber nicht, da wir leider den Lärm bzw. die Geräusche aus einer Wohnung der Anlage A aus dem 1. Stock bis in unsere DG. Wohnung aus dem 3. Stock hören können! Das darf doch nicht sein.
    Uns wurde gesagt, dass es sich bei Anlage A und B um separate eigenständige Anlagen handelt. Laut Plan teilt A und B eine 24 cm Kalksandsteinwand. Dürfte eigentlich ausreichen, oder?
    Auf der andern Seite unserer DG Wohnung befindet sich ebenfalls noch eine WOhnung im Rohbauzustand.
    Unsere größten Bedenken sind nun, dass wir dann aus beiden Wohnungen die Toilettenspülung hören werden, denn jeweils an Schlafzimmer und Wohnzimmer grenzen Bäder an. Die Sanitäreinrichtungen sind zwar alle nach vorne versetzt, aber wir trauen dem nicht mehr. Vor allem, da unser Schlafzimmer = Dachstudio ist.
    Eine anderer Eigentümer der Wohnanlage B bestätigte die mangelnde Schalldämmung, da aus einer bereits fertigstellten Wohnung aus Block A Lärm und Geräusche quasi live zu hören sind.
    Wie gehen wir nun vor, damit wir den Bauträger dazu bringen, die Rohbauwohnungen neben uns noch nachträglich mit verstärkter Dämmung auszustatten?
    Bitte helft uns! Vielen Dank! Es eilt wirklich!
     
  2. #2 Harald W., 11.04.2006
    Harald W.

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    Mein erster Gedanke..

    ..vom Kauf wegen offensichtlicher Mängel zurücktreten.
    Der angebliche Mangel kann nur durch einen Gutachter durch Schallmessung ermittelt werden. Ist der Mangel festgestellt, Wandlung des Kaufvertrages :cry
    Wie soll der Bauträger denn jetzt noch die anderen Rohbauwohnungen verbessern. Die Kalksandssteinwand als Wohnungstrennwand steht verputzt fertig da, die Tapete die noch fehlen wird, machts auch nicht besser.
    Der Estrich ist auf Wärme- und Trittschalldämmung auch fertig, d.h. jetzt schon dürfte ich die Geräusche nicht mehr so laut hören, wie Ihr das darstellt, wobei Geräuschempfindung subjektiv zu bewerten ist.
    Da scheints im Bau im Argen zu liegen und wieviel Hinweise braucht Ihr denn noch, wenn Euch schon Bewohner aus einem Block Euer Empfinden quasi bestätigen. Aber, das bedeutet>Schallschutzmessung, ob´s über dem gesetzlich zulässigen Werten liegt.
    Den BT mit den Möglichkeiten vorab mündlich konfrontieren, dass das in letzter Konsequenz auf Ihn zukommen kann.
     
  3. Laermi

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    Schallschutz

    Bei dieser Konstruktion vom Nachbarhaus sollten Sie tatsächlich so gut wie nix hören. Wenn zwischen den beiden Häusern tatsächlich ein Spalt (mit Mineralwolle gefüllt?) sein sollte, müsste die Schalldämmung prima sein.
    Es kann somit sein, daß eine Schallbrücke zwischen den beiden Wandschalen entstanden ist. Das verschlechtert den Schallschutz deutlich.
    Dennoch sollte der Schallschutz immer noch besser sein, als zwischen den Nachbarwohnungen innerhalb des gleichen HAuses. Aber da klemmts bei Ihnen ja auch...
    Schauen Sie mal in Ihren Vertrag bzw. in die Baubeschreibung: Steht da was zur Schalldämmung? (gehobener Schallschutz oder nur Schallschutz nach DIN?), fällt das Wort "Komfortwohnung"?
    Wenn "normaler Schallschutz nach Din", dann haben Sie Schalldämmaße von 52/53 dezibel, bei "Komfort" oder "erhöht" sollten Sie 55 db haben, je höher die Zahl, desto besser.
    Diese Schalldämmaße bedeuten aber nicht, daß Sie nichts mehr von den Nachbarn hören. Z.B hat unser Reihenhaus ein Schalldämmaß von 67 db und wir hören diverses von den Nachbarn, vor allem die Treppe aus dem Nachbarhaus. Aber auch lautes Rufen ist zu hören und sogar die Toilettenspülung. Alles ungewöhnlich aber die DIN schützt nur vor übermäßigen Schallübertragungen. Gehen Sie mal auf die Homepage von Kalksandstein, da steht eine Menge drin.

    Ich empfehle Ihnen auf jeden Falle, ein Schallgutachten durchführen zu lassen (Kosten ca. 600€).
    Aber ich fürchte, daß Sie den Mindestschallschutz erreichen werden, und ob mehr zu erwarten gewesen wäre, können dann Gerichte klären....

    Laiengruß Lärmi
     
  4. #4 clownkrusty, 11.04.2006
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    Wir hören die Geräusche dumpf und im Hintergrund. Das Hämmern klingt wie Geräusche aus dem Nebenraum. Wie gesagt, 22 Wohnungen , davon 10 llerstehend.
    . Ich mag gar nicht denken, was passieren wird, wenn jemand neben unserer Wohnung einzieht....

    Wieviel kostet so eine Messung?? Muss dazu der Bauträger sein Einverständnis geben?

    Ich dachte eigentlich, wir hätten gut gewählt....aber naja.

    geht das so einfach, den Kaufvertrag rückgängig zu machen? was, wenn die sich auf irgendwelche Schallschutz -Din beziehen?

    Muss ich das dann am besten über einen Anwalt laufen lassen?
    Wenn ja, Tipp für einen guten Anwalt??

    Tausend Dank
     
  5. #5 clownkrusty, 11.04.2006
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    Ich zitiere nochmals:

    böden:
    wohngeschosse: sämtl. Beläge auf schwimmendem Estrich mit Wärme und trittschalldämmung entspr. din 4108 bzw. din 4109

    konstrktion: mauerwerksmassivbau, stahlbeton bodenplatte ; außen u. innenwände der obergeschosse aus kalksandstein-mauerwerk
    geschossdecken als stahlbeton-elementdekcen
    treppenablkäufe als stahlbeton fertigteile mit schallabsorbierenden auflagen
     
  6. Laermi

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    also

    hämmern hören Sie immer, die Din schützt nur vor "normalen" Wohngeräuschen...
    Waren Sie schon auf der Kalksandstein-Homepage?
    Bei 55 dezibel Schalldämmmaß können Sie noch Stimmen hören.
    Dumpfe Trittgeräusche: liegen ausserhalb des bauakustischen Bereichs und werden bei Messungen nicht erfasst - sind somit hinzunehmen.
    Gutachten: Sie müssen in die Nachbarwohnungen, da dort der Lautsprecher oder das Normhammerwerk aufgestellt werden muss. Also Bauträger oder Nachbar. Der Bauträger muß bei einem Privatgutachten selbiges nicht akzeptieren. Bindend ist nur ein Gutachten eines vom Gericht bestellten Gutachters. Ich empfehle aber dringend, zuerst ein privates Gutachten zu machen. Denn: Vielleicht ist (wie seinerzeit bei uns) ja alles OK und man muß es hinnehmen bzw. hat keine Handhabe gg den Bauträger. Dann hat man nur 600 Euro "versenkt" und nicht mehrere 1000....
     
  7. peterr

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    Darum sag ich es meinen Freunden, meinen Nachbarn, ja und sogar meinen Feinden :

    KAUFT KEINE EIGENTUMSWOHNUNG. Mach NUR Ärger, man besitzt noch nicht mal die Fenster und wenn die Hausverwaltung was beschließt, so zahlt man mit.


    Sorry, aber wenn es nicht wirklich ein absolutes Schnäppchen war, tuts mir für Sie nicht nur wegen dem Schall leid.
     
  8. noi76

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    Also ich habe im ersten Beitrag gelesen:

    Laut Plan teilt A und B eine 24 cm Kalksandsteinwand. Dürfte eigentlich ausreichen, oder?

    Heißt das nun, dass die Trennwand nur aus einer einfachen oder aus einer doppelten KS-Wand besteht?

    Mario
     
  9. #9 clownkrusty, 12.04.2006
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    Hallo Mario,
    so wie wir das sehen, muss es sich um eine einfache 24er kalksandstein 2,0 wand handeln. wir haben gestern abend wieder die geräusche aus der anlage A ( 1. stock) bis in unser 3. stockwerk gehört. auch der mieter unter uns hat sie gehört. wir sind zu den leuten rüber, doch die behaupten, dass sie nix machen. deren wohnung steht komplett leer und ist gefliest. und ein aktives lauffreudiges kleinkind haben sie auch noch !!!
    nochmals:
    unsere wohnanlage B ist mit Parteien im erdgeschoss, 2. stock und 3/4 stock bewohnt. im nachbarhaus A ist es von vir stockwerken nur die wohnung im 1. stock. der bauträger hat heute zu mir gemeint, dass das daran liegt, dass alle übrigen wohnungen noch keinen echten bodenbelag hätten.
    ich habe darauf geantwortet, dass doch die tatsache ausreicht, dass bereits unsere anlage bewohnt ist und dort ebenfalls besagte wohnung bereits bewohnt wird.
    scheinbar wir djetzt doch was gemacht, denn es soll gemessen werden.
    ich habe denen gesagt, dass die ausstehende restzahlung keinesfalls bezahlt wird, sofern nicht der mangel behoben wird.

    Mfg
    Clownkrusty
    Warte auf Antworten!
     
  10. #10 Andreas R., 12.04.2006
    Andreas R.

    Andreas R. Gast

    Schallschutz gerade erfuellt

    Hallo,

    fuer den Schallschutz nach DIN in Geschosswohnungen gelten deutlich schlaffere Bedingungen als bsp. zwischen Doppelhaushaelften. Fuer Geschosswohnungen muessen 53db erfuellt sein. Die 24er KS Wand mit Rodichte 2.0 bringt 54 dB. Schallschutz von der Seite her also erfuellt. Das ist aber wirklich nur ein Minimalschutz, wo noch sehr viele Gerausche (ja, auch Stimmen) durchkommen.

    Nur mal so zum Vergleich: Der erhoehte Schallschutz bei Doppelhausern liegt bei 67dB. 3dB bedeuten eine Verdoppelung des Schallschutzes. Klartext: Der Bautraeger hat wie zu erwarten den _mindestmoeglichen_ Schallschutz eingebaut. Sie werden in dieser Wohnung dauerhaft mit den Geraeuschen der Nachbarn leben muessen. Da ist realistisch nichts mehr nachzubessern!



    Gruss Andreas
     
  11. #11 clownkrusty, 12.04.2006
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    das ist aber enttäuschend!

    und wenn man in den wohnungen, die sich noch im rohbauzustand befinden, mit einer gipswand nachdämmt?. das habe ich dem bt vorgeschlagen? bringt das was?
    aber es muss doch rechtliche mittel geben, sich dagegen zu wehren, oder?
    es kann doch nicht sein, dass wir das so akzeptieren müssen! wenn ja, dann kann ich mich ja gleich ....
     
  12. Laermi

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    ja, schallschutz ist enttäuschend

    .. auch die erwähnten 67 db bedeuten noch lange keine Ruhe, erst recht nicht, wenn in der Nachbarwohnung kleine Kinder aktiv sind (nicht falsch verstehen, habe auch zwei aktive kleine Mäuse;), dennoch kann das "Gewummere" auf die Nerven gehen...)
    Vorsatzschale bring viel gegen Luftschall, wenig gegen Trittschall.
    Da kann mach m.E. wenig machen
     
  13. #13 clownkrusty, 12.04.2006
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    Aber zumindest versuchen werden wir es. ich werde mich jedenfalls auf die schrifltiche uassage berufen, dass es sich um zwie separate, eigenständige gebäude handelt, ergo man nix hören sollte.
    und auf die werbung. hoher wohncomfort.....
    so leicht gebe ich nicht klein bei.
    aber zumindest wenn die gips reinmachen, wäre schon mehr schal gemindert.
    aber scheinbar geht es ja nicht nur uns so schlecht....

    danke für die bisherigen und künftigen antworten.
    ach ja, wir haben extra dg gekauft, damit uns niemand auf der nase rumtrampelt und jetzt hören wirs von unten. ironie des schicksals.....

    clownkrusty
     
  14. noi76

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    Ihr solltet Euch vor den nächsten Schritten sicher einen Anwalt nehmen und ganz genau überlegen wo Ihr hinwollt. Eine Gips-Vorwand wird sicher einen Teil des Schall's vermindern, aber längst nicht allen Schall und schon gar nicht in dem Maße.

    Ob Ihr aus dem Vertrag wirklich wieder raus wollt, ist sicher eine persönliche Frage. Je nachdem was Ihr schriftlich habt, kann ein Anwalt hier sicher Möglichkeiten aufzeigen. Das baulich viel verbessert werden kann, wenn es nun mal nur eine gemeinsame Wand gibt, wage ich zu bezweifeln. Ihr werdet damit leben müssen. Bei Schall durch Sanitärinstallation etc. kann man sicher noch einiges machen, dass es nicht gar so schlimm wird, aber sicher nur in den Wohnungen, die schon fertig sind.

    Eine Suche hier im Forum nach Laermi's Beiträgen gibt sicher viele interessante Lektüre.

    Mario
     
  15. #15 clownkrusty, 12.04.2006
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    Das ist alles soooooooooooo frustrierend. die dg wohnung selbst ist ein traum und wir haben lange und eigentlich intensiv gesucht. auch haben wir viele andere dg eigentumsw. angeschaut aber überall mängel (schall, etc. ) entdeckt.
    mein bankberater meinte, dass wir uns auf sachmängel berufen sollen und auf nachbesserung bestehen sollen. wir werden heute ein einschreiben verfassen. das problem ist nur, dass die anderen betroffenen mieter schon wieder kuschen und eher ängstlich sind. aber ich habe denen gesagt, dass wir nur gemeinam druck ausüben können.
    nun ja. der eine poster hatte recht: eigentumswohung ist scheiße.
    aber vielleicht wirds ja besser. die hoffnung stirbt zuletzt. auf jeden fall die sahce mit den bädern liese und schon ruhiger schlafen... zumal dort vor fertigstellung noch nachgedämmt werden könnte.
     
  16. Laermi

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    Wieso Mangel

    Schallgutachten durchführen lassen:
    Ihre Wohnung sollte 53, bei erhöhten Bedingungen 55 db erreichen. Alleine durch die Materialwahl schafft Ihre Wand (Rohdichte 2.0!!) 54 db, mit Putz evtl. auch die 55 db. Luftschallschutz. Sofern keine gravierenden Baumängel vorliegen (oder eine Rohdichteschwächere Mauer eingebaut wurde), Schallschutz erfüllt, evtl. sogar die erhöhten Werte.
    Trittschallschutz: auch hier gilt: Gar nichts hören gibts nicht; in Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern hört man immer was von den Nachbarn. Wieviel man - und ob man zuviel - bei Ihnen hört, kann nur ein Gutachten klären. Aber Vorsicht: Frequenzen unter 100hz liegen ausserhalb des bauakustischen Bereichs und zählen somit nicht - und genau das sind die tieffrequenten Geräusche die so nerven....
    Ich fürchte, bei Ihnen sind alle Normen eingehalten und daher gibts keinen Grund zur Klage.
    Damit müssen Sie dann leben.
    Aber ob die Werte tatsächlich erfüllt sind, kann in letzter Konsequenz nur gutachterlich geklärt werden. Und dieses sollten Sie so schnell wie möglich tun!

    Viel Erfolg

    PS:
    Wir haben mal im DG eines Neubaus gewohnt und hörten auch allerhand. Wieviel es tatsächlich war, haben wir erstaunlicherweise erst bemerkt als wir ausgezogen sind, und zwar in unser Reihenhaus, und wir uns über den dortigen Schallschutz aufregten.
    Was ich damit sagen will: Erwartungshaltung und Realität/Einstellung. Messen Sie den Schallschutz. Bei Erreichen der Normen: Akzeptieren Sie es!
     
  17. Laermi

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    Da sehe ich noch was:

    Sie haben es schriftlich, dass es sich um zwei separate Gebäude handelt?
    Dann ab zum Anwalt: eine gemeinsame Wand erfüllt m.E. dieses Kriterium eindeutig nicht (Laie!!)

    Gruß Lärmi
     
  18. Quelle

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    meine empfehlung: jetzt schon innerlich auf keine verbesserung einstellen und sich damit arrangieren.

    man will ja seines lebens froh werden und wenn schon das kind ion den brunnen gefallen ist...

    und mit dem arrangement sich dann ohne verbissenheit über jede nachbesserung freuen.
     
  19. noi76

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    Um aber noch mal eines nachzulegen:

    Schallmängel können falsche Befestigungen oder Verbindungen bei Estrich, Sanitär etc. sein. Da kann man sicher einiges richten. Eine fehlende doppelte Trennwand kann man aber einfach nicht mehr richten.

    Mario
     
  20. #20 clownkrusty, 12.04.2006
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    @Laermi: diese Mail habe ich kurz vor kAuf geschickt:

    Die beiden Häuser, .......Straße, sind also quasi
    zwei separate, eigenständige Gebäude, oder?

    Antwort des Verkäufers:
    "ja die beiden Häuser sind separate, eigenständige Gebäude, welche im Keller durch einen Feuerhemmende Türe miteinander verbunden sind. Die Eigentümergemeinschaft umfaßt aber beide Gebäude, da z.B. Dach und Dachstuhl sowie Gemeinschaftsräume im Keller beide Gebäudeteile einschließen."

    Was meinen Sie dazu?
     
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