Feuchtigkeit in neuer Weißer Wanne ==> Kann das Restfeuchte sein?

Diskutiere Feuchtigkeit in neuer Weißer Wanne ==> Kann das Restfeuchte sein? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, liebe Experten, wir wohnen nun seit ca. 10 Monaten in unserem neuen Haus. Aufgrund eines Bodengutachtens wurde empfohlen, den...

  1. #1 opeladmiral, 05.04.2016
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    Liebes Forum, liebe Experten,

    wir wohnen nun seit ca. 10 Monaten in unserem neuen Haus. Aufgrund eines Bodengutachtens wurde empfohlen, den Keller als „Weiße Wanne“ auszuführen, obwohl dies wenn ich den Bodengutachter richtig verstanden habe nicht zwingend notwendig gewesen wäre, bzw. mit alternativen Lösungen hätte gearbeitet werden können.
    Wir haben uns aber für die Weiße Wanne entschieden, um Ruhe zu haben.

    Der ganze Bau ist aufgrund fehlender Abdeckung gegen Niederschlag durch den Bauunternehmer während der Bauphase sehr nass geworden. Aus diesem Grunde hatten wir vor dem Einzug (und im Keller auch danach) für knapp 10 Wochen große Bautrockner am Laufen. Danach waren die INNENwände im Keller zwar nach wie vor noch recht feucht, aber schon deutlich besser als nach Baufertigstellung. Seitdem haben wir im Keller mit „Lüften“ die Feuchtigkeit ein wenig weiter reduziert.
    Nun ist in einem Raum an der Stelle, an dem zwei Elemente der weißen Wanne zusammengesetzt wurden (Nahtstelle) Feuchtigkeit aufgetreten. Festgestellt haben wir dies, da die weiße Wandfarbe an diesen Stellen „aufgeblüht“ ist (vgl. Bilder).

    Meine Fragen sind nun folgende:

    1.) Kann es sein, dass es sich hier noch um Restfeuchte handelt die sich von allein „erledigen“ wird?

    2.) Wenn nein, scheint es wahrscheinlich dass hier Feuchte von außen durch die Wand drückt. Wie sollte ich in diesem Fall vorgehen? Einen Gutachter beauftragen und dann mit dem Ergebnis den Bauunternehmer konfrontieren? (Der Bauunternehmer hat im gesamten Bauprozess seine Meinung aufrechterhalten, dass absolut nie etwas tatsächlich ein Mangel zu sein scheint…, ist also nicht kooperativ.)

    3.) Wenn ein Sachverständiger beauftragt werden soll, wie finde ich hier einen Guten (der von der Materie „feuchte Weiße Wanne“ Ahnung hat und einen fairen Preis macht?

    4.) Wie kann so etwas überhaupt „repariert“ werden? Und bleibt es dann dauerhaft dicht?
    Muss man dafür von außen an den Keller? (Gartenanlage und Pflasterung sind schon gemacht.

    Viele Fragen … ;-)

    Ich freue mich sehr auf hilfreiche Antworten.
     
  2. #2 opeladmiral, 05.04.2016
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    Irgendwie klappt das mit den Fotos nicht..., versuche es hier noch einmal...
     

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  3. Yilmaz

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    Hallo,

    bei Betonwänden ist die Restfeuchte nicht mehr so hoch nach so langer zeit.
    Bausachverständigen Beauftragen und mit dem Gutachten Bauunternehmer den Mangel anzeigen
    Am besten jemanden von der Handwerkskammer nehmen. Für maurer und Betonbauerhandwerk
    Paar hundert euro wird es erstmal kosten.

    Reparabel ist es.


    Mfg
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Erst mal den Mangel Anzeigen, Beseitigung fordern und angemessene Kalenderfrist zur Beseitigung setzen.

    2 Wochen dürften reichen. Alles per Einwurfeinschreiben.

    Anwalt und Bausachverständiger geht danach immer noch.
     
  5. #5 Pruefhammer, 05.04.2016
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    Ist bei Dir wahrscheinlich so eine Sandwichplattenkonstruktion- ich weiß warum ich die nicht mag....
    Ansonsten wie Lebski, einfach den Mangel rügen und erstmal die Frist abwarten. Reagiert der BU nicht oder bestreitet er den Mangel steht dir der Weg zum SV immer noch offen. Vorteil: Hast du den Mangel gerügt und der BU hat ihn bestritten und ein SV kommt zu dem Ergebnis, dass sehrwohl ein Mangel vorliegt, kannst du ggf. die Kosten vom BU ersetzt verlangen. Lässt du ein Gutachten ohne vorangegangene Mängelrüge erstellen, bleibst du wohl auf den Kosten sitzen.
     
  6. #6 opeladmiral, 05.04.2016
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die schnellen Antworten. Insbesondere der Hinweis bzgl. der Vorgehensreihenfolge und der damit verbundenen Möglichkeit, die Gutachtenkosten ggf. geltend machen zu können, ist ein guter Tip.
    Die Frage die ich mir in diesem Zusammenhang stelle ist allerdings die folgende:
    Wenn der BU sich bereit erklären sollte den Mangel zu beheben, so hätte ich absolut keine Ahnung ob die vom BU gewählte Art und die Ausführung der Mängelbehebung sachgerecht und dauerhaft ist.
    Wie könnte eine sachgerechte Mängelbehebung denn aussehen?
    Wenn ich die Ausführung von einem Sachverständigen begleiten / prüfen ließe, müsste der BU dann die Kosten für den Sachverständigen tragen?

    Beste Grüße.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Nein. Warum auch? Er hat ein Recht auf Nachbesserung. Grenzen gibt es bei der Zumutbarkeit, die sollten im Keller aber kein Problem sein.

    Man darf allerdings das geplante Vorgehen erfragen. Nur selbst die Art vorschlagen sollte man nicht, dass ist Sache des BU. Man kann das geplante Vorgehen prüfen lassen. Muss man halt selbst bezahlen.
     
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