Abnahme welche Unterlagen

Diskutiere Abnahme welche Unterlagen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft. Welche Unterlagen müssen uns bei der Abnahme denn übergeben werden. Ich denke da z. B....

  1. Sabs

    Sabs

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    Hallo,

    wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft. Welche Unterlagen müssen uns bei der Abnahme denn übergeben werden. Ich denke da z. B. an eine Bescheinigung der Rohbauabnahme durch die Stadt u.ä.
    Vielleicht kann uns ja auf diesem Wege jemand mit einer Antwort behilflich sein. Als Laie und vor allem "Erstkäufer" geht man doch häufig zu unbedarft an die ganze Sache.
     
  2. Eric

    Eric

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    Als Käufer haben Sie nach wohl einhelliger Auffassung ein Einsichtsrecht in sämtliche Bauunterlagen. Dieses Recht können Sie vor der Abnahme geltend machen.

    Streitig und bislang nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob auch die Aushändigung von Ablichtungen der Bauunterlagen gegen Kostenerstattung gefordert werden kann.

    Aber die Frage erübrigt sich idR : Erfahrungsgemäß rücken Bauträger keine Unterlagen heraus und lassen es auf einen Prozeß ankommen.

    Wer gibt schon gerne Beweismittel gegen sich selbst heraus?

    Die Ausnahme bestätigt die Regel: Fragen Sie Ihren BT einfach mal nach Ablichtungen der Unterlagen unter Zusicherung der Erstattung der Fotokopierkosten.

    Die Eingabeunterlagen und die Bescheinigung über eine etwa durchgeführte Rohbauabnahme können Sie auch beim Bauamt einsehen und in Ablichtung gegen Kostenerstattung erhalten ( ca. 1,00 EUR pro Kopie ). Interessanter wären allerdings die Ausführungspläne, die aber nicht beim Bauamt eingereicht werden.

    Ergebnis der Anfrage beim BT würde mich interessieren.

    Wenn Sie den geringsten Zweifel an der mangelfreien Ausführung des Gebäudes haben oder Sicherheit haben wollen, hilft nur die Begehung des Objekts mit einem SV vor dem Abnahmetermin.
     
  3. #3 Hendrik42, 14.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Ihr habt schon gekauft? Die Unterschrift ist schon trocken? Und im Vertrag steht nix von den Unterlagen, die Ihr zu bekommen habt? Na dann viel Spass... da gibts wohl regelmäßig Streit...

    Was ich versuchen würde, zu bekommen:

    - Pläne des Hauses, mindestens wie für die Baugenehmigung eingereicht
    - Energieeinsparverordnung-Ausweis (EnEV Nachweis) (ist hier bei uns für die Baugenehmigung auch einzureichen
    - Statik (ist für die Baugenehmigung einzureichen)

    Wenn der Bauträger es nicht rausrückt, würde ich mal beim Bauamt nachfragen, ob Ihr eine Kopie bekommen könnt. Keine Ahnung, ob die das rausrücken, wir haben alles das von unserem GU bekommen. Haben wir allerdings auch in den Vertrag geschrieben...

    Gruß, Hendrik
     
  4. #4 Jürgen_B, 14.04.2006
    Jürgen_B

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    Hallo, was Dir wahrscheinlich nicht mehr hilft,
    die zu übergebenden Unterlagen sollte man gleich vertraglich vereinbaren.

    Wenn sozusagen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dann würde ich an Deiner Stelle mal mit einem RA sprechen:
    - Ist die Übergabe bestimmter Unterlagen ggf. eine sog. vertragliche Nebenpflicht ?
    - Kopplung der Herausgabe der Unterlagen an die Zahlung(en) ?

    lg Jürgen

    PS:
    rechtlicher Hinweis:
    Meine Hinweise und Bemerkungen in diesem Forum erheben keinen Anspruch auf juristische Richtigkeit und ersetzen grundsätzlich nicht den evtl. erforderlichen Rat eines Rechtsanwalts.

    Und macht vom Bauhergang täglich Fotos, Fotos, Fotos, .....
    Das hat mir schon immens geholfen.
     
  5. #5 ThomThom, 14.04.2006
    ThomThom

    ThomThom Gast

    Folgende Unterlagen sind unbedingt notwendig:

    Baugenehmigung mit allen Anlagen
    Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde über die Bauzustandsbesichtigung der Rohbaufertigstellung und der abschließenden Fertigstellung -ohne Mängel! -
    (Die Baugenehmigungsbehörden müssen diese Unterlagen nicht aufbewahren. Beweispflichtig ist der Bauherr. Ohne diese Unterlagen ist das Bauvorhaben im schlimmsten Fall ein Schwarzbau und hat keinen Bestandsschutz!)

    Für Erweiterungen oder Umbauten:
    Bautechnische Unterlagen (Statik, Wärmeschutz, Schallschutz) mit Prüfbericht über die stichprobenhafte Kontrolle während der Bauzeit
    (Diese Unterlagen bewahren nicht mehr alle Baugenehmigungsbehörden auf!)

    Für Nachbarwiedersprüche:
    Absteckung des Bauvorhaben (Die Einmessung erfolgt nicht unbedingt direkt nach der Ferigstellung!)
     
Thema: Abnahme welche Unterlagen
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