Schornsteinhöhe - Geruchsbelästigung durch permanentes Holzofen heizen !!

Diskutiere Schornsteinhöhe - Geruchsbelästigung durch permanentes Holzofen heizen !! im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe ein Nachbarschaftsproblem! Keinen Streit !! In unserer Wohnsiedlung sind sehr unterschiedliche Häuser, die teilweise recht eng zu...

  1. #1 Zycholand, 11.04.2016
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    Hallo, ich habe ein Nachbarschaftsproblem! Keinen Streit !!
    In unserer Wohnsiedlung sind sehr unterschiedliche Häuser, die teilweise recht eng zu einander stehen ! Ich bewohne ein zweigeschossiges Haus, und hinter uns sind nur kleine eingeschossige Häuser !
    Ich habe selbst auch einen Kaminofen uns nutze diesen -natürlich nur im Winter- der Gemütlichkeit wegen in der Regel zweimal bis max. dreimal in der Woche. Da aber unser Haus in der Straße das höchste ist, geht von unserem Schornstein keinerlei Geruchsbelästigung für Nachbarn aus ! Mein neuer Nachbar allerdings heizt jetzt ausschließlich mit dem Holzofen und das JEDEN TAG ! Das Haus ist klein, eingeschossig und die Schornsteinmündung liegt auf Höhe unseres oberen Stockwerkes !! Er heizt auch im Frühjahr bei mehr als 12 ° C außen Temperatur mit Holz !! Das Ganze Grundstück wurde inzwischen zu einem größeren Holzlager "umgebaut" ! Verbrannt werden ausschließlich Kanthölzer die jeden Tag Autoladungsweise wohl als Abfallholz vom Bau mitgebracht werden !! Da wir leider fast immer Westwind haben, ist es bei uns nicht mehr möglich die Fenster zum Lüften zu öffnen, man keine Wäsche zum Trocknen auf die Terrasse stellen, und meine Holzaußenwand ist inzwischen grau schwarz gesprenkelt von den Rußpartikeln ! Das NERVT gewaltig !!
    Ich will jetzt aber keinen nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen, daher hoffe ich auf diesem Wege zu erfahren, ob es verbindliche Bestimmungen gibt, die die Höhe eines Schornstein in einer engen Wohnhaussiedlung regeln
    bzw. ob es überhaupt erlaubt ist solch riesige Holzmengen auf dem Grundstück zu lagern und ob es überhaupt zulässig ist den Holzofen JEDEN Tag zu benutzen - schließlich sind alle Häuser an das Gasnetz angeschlossen !
    Speziell im Frühjahr ist es nicht möglich mal frische Luft zu atmen - und das obwohl man auf dem Lande wohnt !
    Wer kann helfen und kann Hinweise auf zuständige Gesetze , Bestimmungen etc. geben ?? Wenn man was konkretes in der Hand hat, kann man bei einem klärenden Gespräch ja anders auftreten !
    Vielen Dank für Eure Antworten !!
     
  2. #2 Bauqualle, 11.04.2016
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    .. deinen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister anrufen ..
     
  3. #3 Theo Kern, 14.04.2016
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    Wenn der Schornstein weniger als 12m von Ihren Fenstern entfernt ist muss er einen Meter höher sein als die höchste Fensteroberkante.

    Das Ganze hört sich aber eher nach schlechter Verbrennung an.

    Von einem richtig brennenden Holzofen gibt es keinen Ruß an einer Hauswand.
    Das kann an dem Kantholz hängen. Wenn das falsch im Ofen liegt kommt da kaum noch Luft dran und der Ofen produziert Schwelgase.
     
  4. #4 abemann, 15.04.2016
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    Kleine Berichtigung :
    Im Umkreis von 15m ist jedes Fenster um 1m zu überragen

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  5. lego86

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    Da würde mich nun interessieren wie es ist, wenn das kleine Haus zuerst da war und das "große" erst viel später gebaut wurde. Muss dann der Besitzer des kleinen Hauses seinen Schornstein verlängern, weil der Nachbar größer baut und dementsprechend nah an das kleine Haus?
    Rein Interesse halber.
     
  6. #6 abemann, 16.04.2016
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    Jupp, genauso ist es.
    Der Verursacher hat die Pflicht, dass durch seine Abgase niemand "gefährdet" / belästigt wird.
    Wer zuerst gebaut hat, ist irrelevant.

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  7. #7 Stefan Lange, 16.04.2016
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    Sehr geehrter Herr abemann,
    da ich leider diesbezüglich auch nur mit Halbwissen aufwarten kann und dieses jedoch ändern möchte, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Quelle dieser Vorgabe ( bezüglich der Abstandsvorgaben ) benennen könnten.
    Ich habe in meinen Unterlagen nicht wirklich etwas finden können.
    Im voraus danke ich Ihnen jetzt schon und verbleibe mit freundlichen Gruße
     
  8. #8 Baufuchs, 16.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier lesen (§19)

    auch zu beachten (aus §4):
     
  9. #9 toxicmolotow, 16.04.2016
    toxicmolotow

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    Holzofen = offener Kamin?

    Das lese ich da nicht unbedingt draus.

    Hier sagt unser Schornsteinfegermeister, dass 15m drumherum keine Fenster oberhalb des Kamins liegen dürfen.

    Aber das grundsätzlich wegen der Sicherheit, weniger wegen der Belästigung.
     
  10. #10 Baufuchs, 16.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lese ich auch nicht so.

    Die 15m Grenze ist nachzulesen in §19 (#8).

    Hat nichts mit Sicherheit, sondern mit Immissionen zu tun. Deshalb auch im BuImSchG geregelt.
     
  11. reezer

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    vielleicht in diesem Zusammenhang auch interessant
     
  12. #12 Baufuchs, 16.04.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Datum ist auf jeden Fall zu beachten.

    Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Abgas/Rauch/Ruß könnte dem TE das hier ggf. helfen.
     
  13. #13 OLger MD, 17.04.2016
    OLger MD

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    Geht auch noch einfacher:
    Warder = SH
    LBO SH §43

    Belästigungen Dokumentieren, Protokollieren und Kopie dem BSFM übergeben mit der Bitte um Kontrolle und Bewertung.
    Oder über das Umweltamt der Gemeinde mit bitte um behördliche Anordnung einer Prüfung nach §52 BIMSchG.
     
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