Bebauungsplan von der Stadt, wir möchten einen Teil davon das er rauskommt aber wie ?

Diskutiere Bebauungsplan von der Stadt, wir möchten einen Teil davon das er rauskommt aber wie ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir haben ein größeres Grundstück und eine Seite davon ist eigentlich nicht bebaubar da es keine Zufahrt gibt. Bebauen wollen wir dieses Stück...

  1. #1 betty14, 13.04.2016
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    Wir haben ein größeres Grundstück und eine Seite davon ist eigentlich nicht bebaubar da es keine Zufahrt gibt.
    Bebauen wollen wir dieses Stück sowieso nicht und möchten dies vom Bauplan gestrichen haben.
    Da wir unseren Sohn das Grundstück weitergeben wollen.
    Wie stellt man das an und wer kennt sich da aus?
     
  2. Athene

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  3. #3 jodler2014, 15.04.2016
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  4. Taipan

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  5. #5 Der Bauberater, 18.04.2016
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  6. #6 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    Hallo,

    hat die Stadt die Aufstellung dieses Bebauungsplanes gerade eben beschlossen, oder ist dieser Plan schon älter?
     
  7. Taipan

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    Das ist irrelevant, wenn das überplante Gebiet geändert werden soll.
     
  8. #8 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    Hallo,

    das trifft nicht zu!

    Die Eingriffsmölglichkeit besteht über 3(2) BauGB (Bürgerbeteiligung) und 1.(6) BauGB. (Abwägungsgebot )

    - und hier gibt es bei einer Änderung sofern die Grundzüge der Planung betroffen sind, keine Einschränkungen!


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  9. #9 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    P.S. Oder wie ist Dein Beitrag zu verstehen?
    Glaubst Du etwa, dass ein Bürger bei der Gemeinde einen Antrag auf Änderung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans stellen kann?


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  10. Taipan

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    Natürlich kann er das. Und GENAU das ist die einzig richtige Antwort auf die Frage des TE. Wer ein Grundstück oder einen Teil eines Grundstück aus dem B-Plan-Gebiet raus haben will, muss er das gesamte Planaufstellungsverfahren in Gang setzen und auch bezahlen. Desweiteren darf er sich die Mehr im Gemeinderat holen ... Wer sich das für ein Stück Wiese antuen will, solls machen.
     
  11. #11 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    Hallo,

    ein Änderungsverfahren wird nicht beschlossen, weil jemand bereit ist, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Wenn das Flurstück im Geltungsbereich des Bplans liegt, dann deshalb, weil dies erforderlich war , um die städtebaulichen Ziele (Begründung) zu erreichen. Der Eigentümer hatte im Rahmen des demokratischen Verfahrens 3.2 BauGB die Möglichkeit seine privaten Interessen geltend zu machen und die Gemeinde hatte die Pflicht, die privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und unteeiandr gerecht abzuwägen. Wenn dieser Prozess zum Ergebnis führte, dass das gegenständliche Grundstück im Geltungsbereich des BPllans liegen muss, dann ist das Verfahren abgeschlossen.

    Sollte hingegen die Aufstellung des BPlan soeben erst beschlossen worden sein, so ist die Eingriffsmöglichkeit noch gegeben.


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  12. #12 CheGuevara, 19.04.2016
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    Euch geht es vermutlich um die Erschliessungsbeiträge.

    Würde mal vermuten, das Hinterbliebener Grundstück jetzt teilen und an den Sohn übertragen. Dann ist er nicht mehr Anlieger an der Erschliessungsstrasse.
     
  13. #13 VITRUVIUS, 19.04.2016
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    Ja, das ist gut möglich.

    Das wäre aber keine städtebauliche Begründung, die aber für den Änderungsbeschluss im Gemeinderat erforderlich wäre.


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Bebauungsplan von der Stadt, wir möchten einen Teil davon das er rauskommt aber wie ?

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