Gewährleistungsverlängerung über 5 Jahre

Diskutiere Gewährleistungsverlängerung über 5 Jahre im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei der Abnahme hat mein Sachverständiger festgestellt, dass die Entwässerung gesammelt unter dem Haus nach außen zum Kanal erfolgt...

  1. Amberg

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    Hallo,

    bei der Abnahme hat mein Sachverständiger festgestellt, dass die Entwässerung gesammelt unter dem Haus nach außen zum Kanal erfolgt statt wie per DIN-Norm vorgeschrieben auf schnellstem Weg nach außen.
    Ändern kann man nun nichts mehr, allerdings schlug er eine Gewährleistungsverlängerung für diesen Punkt vor.
    Wie formuliert man so eine?

    Vielen Dank für die Hilfe
     
  2. #2 Wieland, 24.04.2016
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    Eine Gewährleistungsverlängerung für was denn? Wenn die Leitungen entgegen rechtlicher Normen verlegt wurden!
    Mit dieser Nachgefragten Formulierung schießt du dir ein Eigen Tor. Oder möchtest du bei einem anderen ein Tor
    schießen. Falsch ist und bleibt Falsch !! Die Leitung wird uns vermutlich alle überdauern, sofern keiner verlangt,
    daß diese richtig und Norm Konform ausgeführt werden muß.

    Grüße
     
  3. Amberg

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    Gewährleistung für Schäden bei abführenden Leitungen.
    Warum ein Eigentor?
    Sollten Probleme mit Leitungsundichtigkeiten auftreten, sind die Kosten deutlich höher, weil man weit ja unter die Bodenplatte muss.
    Das ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wenn etwas passiert, sind die Kosten im Vergleich zur DIN-gerechten Ausführung um ein Zigfaches höher.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 26.04.2016
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    In der Norm steht *sollte*.
    Die Forderung des SV ist überzogen und der Aufgabenstellung und dem Honorarnachweis geschuldet.

    Zunächst seh ich da keinen Mangel, denn eine Empfehlung der Norm ist kein "Ausschluss" einer anderen Ausführung.
    Aus der Sicht gibt es auch genau 0,00 Anlass einer Gewährleistungsverlängerung zuzustimmen.

    Die Intension der Anforderung ist klar, die Auswirkungen in der Ausführung den meisten allerdings weniger.
    Welcher Bauherr will schon z.B. 7 oder 8 m Abwasserleitung sichtbar im Hobbyraum verlegt haben blos weil in der Norm *sollte* steht ??

    Eine strikte Umsetzung der Empfehlung würde "extremst ausgelegt" bedeuten, dass es keine Einrichtungen im Keller gibt, sobald unter der Bodenplatte eine Leitung zu verlegen wäre .... Die Norm sagt : Vermeide die Ausführung, sie verbietet sie aber nicht !

    Forderung einstampfen weil im Streitfall nicht haltbar.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. Amberg

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    Vielen Dank,
    welche DIN ist das genau? Wo kann ich die nachlesen?

    Der SV meinte, Leitungen MÜSSEN auf dem schnellsten Weg nach außen geführt werden.

    Dafür habe ich ja einen SV genommen bei der Abnahme, weil ich Laie bin. Und er hatte nicht den Auftrag, Geld rauszuschinden, sondern nur offensichtliche Mängel zu finden, darauf hat er sogar selber Wert gelegt.

    Vielen Dank schon mal für die Antwort
     
  6. #6 Achim Kaiser, 26.04.2016
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    Achim Kaiser

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    DIN 1986-100
    6.1.1 Verzicht auf Grundleitungen innerhalb von Gebäuden

    /*Zitat*/
    Aus Gründen der Inspizierbarkeit und der einfacheren Sanierungsmöglichkeit sollten Grundleitungen innerhalb von Gebäuden vermieden und stattdessen als Sammelleitungen verlegt werden. Dies gilt nicht für Gebäude ohne Keller. Hier sollten die Grundleitungen möglichst kurz und gradlinig aus dem Gebäudebereich herausgeführt werden. Bei unterhalb der Rückstauebene liegenden Entwässerungsleitungen mit Anschluss an eine Abwasserhebeanlage oder einem Rückstauverschluss sollten Grundleitungen nur hergestellt werden wenn der Anschluss an eine Sammelleitung nicht möglich ist.

    /*Zitat Ende*/

    Das sind *Planungsempfehlungen* ....
    Was ist besser ?
    5 m Entwässerungsleitung unter einer Bodenplatte oder 25 m Abwasserleitung *ums Haus rum* um 2 m Leitung unter ner Bodenplatte zu vermeiden ? Da muss man eben abwägen ...
    Blos ein "Mangel" der zu ner Forderung einer Gewährleistungsverlängerung führt lässt sich da m.E. nicht ableiten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. Amberg

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    Vielen Dank,
    da hätte mich mein SV auch besser informieren müssen.
     
  8. #8 El Gundro, 28.04.2016
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    Wenn, dann wäre dies bereits ein Planungsfehler und nicht von der ausführenden Firma zu vertreten, von der Du ja eine Verlängerung der Gewährleistung möchtest.
     
  9. Amberg

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    Generalunternehmer !
     
  10. #10 Achim Kaiser, 28.04.2016
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    Ohne einen Plan gesehen zu haben ... würde ich mich hüten den Begriff Mangel zu verwenden !
     
  11. Amberg

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    SV hatte alle Pläne:
    Die ordnungsgemäße Ausführung der Entwässerungsanlage ist im Hinblick auf die unter der Bodenplatte verlegten Grundleitungen noch nachzuweisen

    SV hat dann Bauleiter konfrontiert, dass hier entgegen der DIN gearbeitet wurde.
    Eine bauliche Lösung gibt es ja nun nicht mehr.
     
  12. #12 Achim Kaiser, 28.04.2016
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    *Abwinkt* die Aussage des SV´s zum Leute erschrecken ist im Streitfall nicht haltbar.

    Wenn der GU das strittig stellt und dem SV den zitierten DIN Text um die Ohren haut seh ich jetzt schon Rückzugsgefechte, weil eine Empfehlung nun mal keine zwingende Vorgabe ist. Ein SV *sollte* die Bedeutung des Begriffes *sollte* in einer Norm kennen und wenn er ein *muss* draus macht wird das Eis dünn ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Amberg

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    "soll" heißt, dass nur in begründeten Fällen von dieser Regelung abgewichen werden darf. Das bedeutet, dass die Regelausführung die "Soll"-Ausführung ist.

    Es wäre zu diskutieren, ob der Planer eine Hinweispflicht hat, wenn er von der "Regelausführung" abweicht.
     
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