Unterfangung von DHH ohne Keller

Diskutiere Unterfangung von DHH ohne Keller im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, vor einigen Jahren haben wir eine DHH erstellt, das Nachbargrundstück blieb bis heute unbebaut, das soll sich nun ändern. Das...

  1. #1 Der Dude, 28.04.2016
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    Hallo zusammen,

    vor einigen Jahren haben wir eine DHH erstellt, das Nachbargrundstück blieb bis heute unbebaut, das soll sich nun ändern. Das Problem ist nun folgendes.
    Unser Haus hat eine Gründung mit Rollkies und darüber liegender Schotterpackung auf welcher die Bodenplatte liegt. Nun hat sich heraus gestellt daß
    für die Auskofferung für das Nachbarhaus unser Haus unterfangen werden muß, da bei ihnen ein Streifenfundament geplant ist und das Haus zudem noch
    ca. 35 cm tiefer liegen wird als unseres. Es ist davon aus zu gehen, daß spätestens wenn die Bagger an der Rollkiesschicht angelangt sind, dieser munter
    unter unserem Haus herausbröckeln würde. Beide Häuser übrigens ohne Keller.
    Nun sind die Bauherren aber der Meinung, wir hätten damals unser Haus bzw. das Fundament nicht so bauen dürfen, daß sie nun nur mit Aufwand und
    zusätzlichen Kosten ihr Fundament erstellen können. Es war sogar die Sprache von einer Wertminderung deren grundstückes. Nun wollen sie, daß wir uns
    mindestens an der Hälfte der Kosten für die Unterfangung beteiligen.
    Sehen wir aber gar nicht ein, da damals überhaupt nicht absehbar sein konnte wer irgendwann wie neben uns bauen wird.

    Wie sieht das rechtlich aus? Wer muss für die Kosten der Unterfangung aufkommen? Und birgt so eine Unterfangung Risiken? Könnten wir gar darauf bestehen
    daß sie sich an unser Fundament orientieren und entsprechend gründen?

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 28.04.2016
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    google nach:

    Nachbarrecht NRW Paragr. 21
     
  3. #3 Der Dude, 28.04.2016
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    Ja danke, aber ich denke da ist eher § 22 der richtige? Unser Haus steht ja bereits, und es geht um eine Unterfangung?
    Wobei hier wiederum Grenzwände und nicht die Fundamente genannt sind...?!
     
  4. #4 Baufuchs, 28.04.2016
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    Hast Du dem damaligen Besitzer des Nachbargrundstücks die Errichtung deiner Grenzwand angezeigt?

    Mit "Gruendung der Grenzwand" sind die Fundamente gemeint.
     
  5. #5 ingogni, 29.04.2016
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    Verstehe ich das jetzt richtig daß ihr nur ein halbes Haus gebaut habt und das neue jetzt Jahre später direkt Wand an Wand soll?
    Oder handelt es sich um ein freistehendes Nachbarhaus neben eurer DHH?
    Bei einem freistehenden Nachbarhaus (meistens 2-3m Grenzabstand) muss der Bauherr des neueren Hauses dafür sorgen daß am Älteren nichts passiert, ggf. durch L-Steine oder Spundwände die in die Erde gesetzt werden.
    Bei Wand an Wand Bebauung entsteht nach meinem Kenntnisstand eine "Gemeinschaft", daß heißt für mich, daß ich mit Wissen daß da noch ein "Anbau" ans eigene Haus kommt, darauf zu achten habe daß dieser auch problemlos möglich ist, also eine ordentliche Grenzwand (Fundament) zum späteren "Anbau" beim Bau meines Hauses mit einplanen muss, ist dieses nicht geschehen wird es schwierig. Ein Bekannter hatte da ein ähnliches Problem, da wurde damals ein min. 80cm Streifenfundament gefordert (bei gleicher Bauebene), wie das dann mit 35cm Versatz aussieht?
    Zur genauen Klärung solltest du dich aber trotzdem an einen Anwalt für Baurecht wenden.
    Gruß Ingo
     
  6. #6 DianaIB, 20.06.2016
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    Hallo. Der Bauherr kann nicht wissen ob der künftige Nachbar seine Doppelhaushälfte mit oder ohne Keller baut, deswegen muss er nicht die Kellerwand für die Lastabtragung des Neubaus dimensionieren. Der neue Nachbar kann auch im Hinblick auf das erforderliche Freigraben der Bestandsfundamente ein streng abschnittsweises Vorgehen gemäß DIN 4123 anwenden (ohne Unterfangung)
    .
     
Thema: Unterfangung von DHH ohne Keller
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