8 1/2 Monate warten und genauso schlau wie vorher

Diskutiere 8 1/2 Monate warten und genauso schlau wie vorher im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Ergänzungsfragen wurden nun beantwortet oder halt wieder nicht. Zu unserer Frage der Dichtigkeit der Abwasserrohre. Wir habe zu Ihrem...

  1. #1 Bitumen Mine, 10.05.2016
    Bitumen Mine

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    Die Ergänzungsfragen wurden nun beantwortet oder halt wieder nicht.

    Zu unserer Frage der Dichtigkeit der Abwasserrohre.

    Wir habe zu Ihrem Gutachten folgendes gefragt.Natürlich wurde es vom rechtsanwalt anders gestellt.

    Die Gutachterin hat die von uns durchgeführte Dichtigkeitsprüfung wie folgt beantwortet.
    Das wir sie 4x durchgeführt haben und der Prüfdruck von 100mbar nicht erreicht wurde.Somit konnte die Prüfung nicht durchgeführt werden.
    Das Unternehmen geht hier davon aus,das am Grndstück dichtungen gefunden wurden,hier bei zusammenstecken,nicht alle Dichtungen drin waren.

    Die Gutachterin war in ihrem Gutachten der Meinung,hier hätte nach der Prüfung mit Luft,auch mit Wasser geprüft werden müssen.
    Die Undichtigkeit könnte von Messfehler oder defekt der Prüfgeräte kommen.
    Sie will dabei sein beim Test.
    Kostenpunkt 3500 Euro

    Die Frage war daraufhin,ob sie mal Rücksprache gehalten hat mit Unternehmen die solche Prüfungen durchführen.
    Wie oft es vorkommt das die Prüfgeräte einen fehler haben.

    Welche Methode als momentaner stand ist bei der Dichtigkeitsprüfung.
    Also nach anerkannter regel der Technik beim Neubau. Mit Luft oder Wasser.

    Das Geräte vor der Prüfung getestet werden,bevor sie mit dem Prüffahrzeug ankommen.
    Das Prüfverfahren kann grosses Ding ist.
    Prüffahrzeug mit Messgeräten.Zwei Kompressoren.
    Einen für den Schwellkörper der ins Abwasser eingeführt wird,und dann aufgeblassen wird.
    Ab erreichen vom gewünschten Druck,wird der Kompressor ausgeschaltet.Zur Kontrolle ob der schwellkörper ein defekt hat,wird der Druck hier im Messfahrzeug angezeigt.
    Im Gebäude inneren werden die Rohre mit kappen und Dichtungen verschlossen.Deshalb werden solche Test vor sanitärinstallationen durchgeführt beim Neubau.

    Hier die Antwort:

    1.10

    Da ich bei der Dichtigkeitsprüfung nicht anwesend war,
    kann ich die im oben genannten Schriftsatz nicht beantworten.Eine Nachfrage meinerseits bei der ausführenden Unternehmen hat nicht stattgefunden.
    Ich verweise auf mein oben genanntes Gutachten.
    Beide Prüfungen mit Luft und Wasser sind grundsätzlich möglich.

    Das heisst nun ?


    Zur 16 cm Bodenplatte

    Unser Sachverständiger Herr Gens.... vereidigter und Bestellter sachverständiger (Statiker)
    Bodenblatte ist als kritisch anzusehen.

    Frage zum Gutachten.
    wenn Ihnen die Unterlagen der Berechnungen zur verfügung gestellt werden,ist es Ihnen möglich eine stellung hierzu abzugeben.

    Antwort:

    1.13
    Zur Beurteilung der Statik der Bodenplatte ist ein sachverständiger im Fachgebiet Baustatik heranzuziehen.
    Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich unter der Vorraussetzung,das Pläne und eine statische Berechnung der örtlichen Bauausführung vorhanden sind auf 2500 euro.

    Gut was ist wenn das nicht der Fall ist ?


    1.1

    Die Überlappung der Bahnen ist entsprechend der Angaben des Bahnenhersteller (Verlegeanleitung) und gemäß Din 18195 auszuführen.

    Die Frage nun bezieht sich auf die Bahnen unter der Schiebetür und bodentiefe Fenster.
    Ob hier beim Austausch der Schweisbahnen,nicht auch die schiebetür abgebaut werden muss.
    Sie will ja die Bahnen auf der Bodenplatte autauschen.


    1.2

    Bei einer Nachbesserung wie im vorliegenden Fall,bleiben die vorhandenen Bahnen unter den Fenstern usw.. belassen.
    Die neuen abdichtungsbahnen sind sodann raumseitig aufsteigend (Randhochzug) an die Aussenwände/Türen usw.. anzulegen

    1.3 Bezüglich der Behebungskosten werweise ich auf Ziffer 3.16 meines Gutachtens und den regiekosten.

    Hier war die Frage,ob die schweisbahnen nicht mit einem überstand nach aussen verlegt werden müssen,damit die aussenbahnen mit den von innen kommenden bahnen verbunden werden kann.

    Hier war das Problem,das wasser ins Erdgeschoss and der schiebetüre und bodentiefe Fenster eingedrungen ist.

    1.4 Die Frage zur Ringdrainage ist bei einer Neubewertung des Baugrundes vom Geologen zu beurteilen.
    1.5 Bezüglich der abstützungen im oben genannten schriftsatz zu den abstützungen,aufgrund der Tiefergründung,verweise ich auf Ziffer 1.14 des vorliegenden Gutachten.

    Etwässerung Ringdrainage

    1.7

    Entgegen den angaben im oben gennanten Schriftsatzes,handelt es sich bei der von mir kalkulierten Ringdrainage,nicht um meine Empfehlung,sondern um eine Vorgabe
    im mir vorgelegtem Baugrundgutachten einer ringdrainage als sogenannte Polsterentwässerung.
    Wie die Drainage entwässert werden soll und ob diese Entwässerung gesondert genehmigt werden muss,ist davon abhängig,ist was bezüglich Ringdrainage im bebauungsplan
    bzw...von der Baurechtsbehörde vorgegeben wird und ob davon abgewichen wird oder nicht.

    Hierbei handelt es sich um eine Grundlagenermittlung als teil einer planerischen Leistung,wie von mir inZiffer 3.16 Zeile 14 meines Gutachtens berücksichtigt.

    ausserdem verweise ich bezüglich Drainage auf die Angaben des Geologen.wie unter Ziffer 1.4 vorliegendem Stellungnahme ausgeführt.

    Nun kommen wir zu dem Punkt,wo es eine Sache von sachverständiger und Anwalt ist.Ist übergreifend

    Die Frage ging hier um die Stützmauern was nun nötig sind,durch die Tiefergründung.Das sind Extrakosten in Höhe von 5400 euro.
    Die von der gegenseite nicht in die finanzierung mit eingeplant sind/waren.Was aber für den Kredit bei der Landesbank Bw zwingend erforderlich ist.
    Sowohl auch ein Punkt ist,für die Finanzierungssummegarantie.

    Die Frage war,wären Stützmauern nötig,wenn das Gebäude auf EFH 305,4 gegründet worden wäre,statt auf 303,8

    1.15
    Gemäß vorliegenden Unterlagen ist aufgrund der natürlichenHanglage des Grundstückes die Stützmauer talseitig der geplanten Garage unabhängig von der EFH des Wohnhauses erforderlich.

    1.16

    Wenn das Wohnhaus statt wie in den Werksplänen mit EFH 303,8 ü.NN.
    tatsächlich mit EFH 305,4 ü:NN und somit 1,60 m höher ausgeführt worden wäre,als von mir vorgefunden worden wäre,so hätte zwischen Terasse und Garage ausweislich des vorgelegtenWerksplanschnittplanes ebenfalls eine Stützwand errichtet werden müssen.Die dann für den Fall höher liegenden Terasse in diesem Fall teiferliegenden Garageneinfahrt abgestützt werden müssen.

    Meine Nachbarn links von mir,sind zwei,haben die ähnlichne voraussetzungen wie mein Grundstück.Und hier ist bei keinem eine stützmauer.
    Hier wurden ja von uns für 1980 euro sonderflächen bezahlt worden.Also um garageneinfahrt,Stellplatz,weg zum Eingang usw..
    die gegenseite hat diese flächen errichtet,die stützmauern aber nicht,das heisst,wir hätten diese flächen wieder zerstören müssen,um die Stützmauern zu errichten.

    Die Frage ob die Schweisbahnen verschweisst waren und sich gelöst haben oder mechanisch zerstört wurden hat sie wenigstens beantwortet.
    Das die Bahnen unbehandelt waren und nicht gereinigt.

    Nun kommt etwas,was ich nicht genau verstehe was das nun sein soll.

    Schotterpolster

    1.24

    Es geht hier um das schotterpolster,das laut Baugrundgutachten mindestens 80 cm sein muss,und wenn es das ist,auf die Polsterentwässerung verzichtet werden kann.
    Soweit ist mir alles klar.In den Werksplänen ist das aber laut Gutachterin nicht angegeben.
    Dazu schreibt sie:

    Gemäß den mir vorgelegten Schnittplänen,war das schotterpolster grösser geplant,als die Grundfläche des Gebäudes,so dasdieses Schotterpolsterbei meiner Ortsbesichtigung,
    hätte ringsrum das Gebäude sichbar sein müssen.

    Was will sie uns damit sagen.
    Fehlt hier Schotter ?

    1.25Ein Schotterpolster wurde von mir an der Hangseite,in dem Bereichwo von dem antragsteller Wassereintritt in das Gebäude beanstandet wurde(Terassenbereich)und auf der Gebäudeseite,zum Nachbarn-. nicht vorgefunden.Siehe Bild 4-8

    Deshalb hat sie im Gutachten eine Drainage kalkuliert.

    Nun zum Punkt 1.29

    Was für mich auch nicht verständlich ist.

    Ich habe Regiekosten in Ziffer 3.16 meines Gutachtens angesetzt,da Abdichtungsbahnen und das Verlegen der Drainage gemäß HOAI- Kommentar Löffelmann/Fleischmann
    Randnummer 521 überwachungsintensive Arbeiten sind.

    1.30

    Die von mir verwendeten Produnktdatenblätter entsprechen den Bahnen,wie sie im Beschluss benannt wurden,der Hersteller der Bahnen ist daher zweitrangig,da grundsätzlich die
    Herstellerangaben/Verlegerichtlinien bei Abdichtungsbahnen wie im voeliegendem Fall der Din 18195 unterliegen.Unterschiedlichen angaben von anderen Hersteller nicht zu erwarten sind.

    Der Punkt 1.29 was sind das für Personen ?

    Punkt 1.30 verstehe ich.
    Hier hat die Gegenseite versucht,die Bahnen unter der ersten Steinreihe als G200 PYE DD hinzustellen

    1.30 Die verlegung eine V60 S4 unter der ersten Steinreihe enspricht nicht mehr der anerkannten Regel der Technik.
    sondern es ist anerkannte Regel der Technik das G200 DD Bahnen untzer wände verlegt werden.

    1.35

    die Heranziehung eines Geologen habe ich empfohlen.weil die Ausführung des Gebäude nicht den Annahmen im mir vorliegenden geologischem Gutachtenentspricht..Insofern sind die
    Angaben in mir vorliegendem geologischem Gutachten in Bezug auf die tatsächliche örtliche ausführung zumindest anzupassen.

    Ich gehe davon aus,das der Geologe entscheiden soll,was mit den falschen Bahnen unter der ersten steinreihe passieren soll.
    Weil sie hierzu keine Kosten und Lösung genannt hat.

    Auch bin ich mir nicht sicher was mit der Statik der Bodenplatte nun ist.
    Hier werde ich mich mit meinem Anwalt zusammensetzen und klären was zu machen ist.

    Den Geologen werden wir wohl holen.
    Hier hat sie keine Kosten genannt.

    Wie hoch sind die Kosten eines Geologen.
    Wie schnell geht so ein Gutachten vom Geologen,
     
  2. #2 Bitumen Mine, 11.05.2016
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    Als erstes werden wir den Geologen ein neues Baugrundgutachten machen lassen.
    Da das alte nicht der Gründung entspricht.

    Dann soll der Gerichtsgutachter(Geologe) von anfang an klarstellen ob er was zur behebung der schweisbahn unter der ersten steinreihe sagen kann.
    Nicht das er uns mit der Aussage kommt,er braucht ein Sondersachverständigen im Fachgebiet Gebäudeabdichtung.

    Und ob er innen noch begutachten muss.Da wir innen fertigbauen wollen
     
  3. #3 Bitumen Mine, 12.05.2016
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    Also die Aussage eines Bautechniker der die Ergänzungsfragen gesehen hat,meinte zum Punkt 1.2
    Das sie die V60 S 4 belassen will unter der erten Steinreihe,
    und Ihre Lösung hierzu,der grösste blödsinn ist.
    Sie will die Abdichtung durch Randhochzug in den Griff bekommen.

    Sie schreibt einerseits die V60 S4 ist nicht anerkannte Regel der Technik unter der ersten Steinreihe.
    Das hier die G200 DD gehòrt.

    Wieso sind den Mauersperrbahnen im gegensatz zu Schweisbahnen auch an der unterseite besandet.
    Haftscherfestigkeit sollte ihr ein Begriff sein.
    Austritt von Bitumen durch abgleiten,Ausblutung wurde sogar jetzt in einem Bild von mir gesehen.
    Dazu kommt verschmutzter untergrund.
    Hier schon die bahnen beschädigt sein kònnen.

    Also bringt ihr hochzug ůberhaupt nichts,wenn die falschen
    bahnen unter der steinreihe sind.die feuchtigkeit kommt von unten über die bodenplatte ans mauerwerk.
    Ytong wand stark saugen gibt sein rest dazu.
    vor allem wenn schon an der schiebetůr wassereintritt vorhanden ist.
    Kurzfristig aufstauendes Sickerwasser und ihre art der abdichtung.
    ist ne super sache.

    und hinzu kommt das die matte nach aussen bůndig an die aussenwand ist.ein ůberstand.
    auch noch mit wdvs

    Meine frage,kann ein geologe was zu bauwerksabdichtung sagen.
    oder ist das ein anderes fachgebiet
     
  4. #4 tobikalle, 12.05.2016
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    Nimm's mir nicht übel, aber wenn ich deine Beiträge so lese, dann werde ich den Verdacht nicht los, dass ein Großteil der Misere auch an dir liegt. So ein unstrukturiertes Geschreibsel und Vorgehen versteht kein Mensch, vermutlich auch keine SV und ein Richter schon gar nicht.
    Oder was glaubst Du, warum Du hier keine Antwort erhältst?

    Die Antwort auf deine letzte Frage schenke ich dir trotzdem gerne: Hier kannst Du nachlesen, was ein Geologe macht.
     
  5. #5 Bitumen Mine, 12.05.2016
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    Ich schreibe doch nicht dem SV und erst recht nicht dem Richter.
    So weit sind wir noch lange nicht.
    Ich wäre froh wenn ich mal den richter sehen würde.
    Das verfassen der Fragen macht mein Anwalt.

    Und meine Privaten Gutachter sind aus deinem Ort.
    Wenn Fellbach dein Wohnort ist.

    Ihr Gutachter und Ihre Ergänzungfragen was sie beantwortet hat,sind so seltsam beantwortet.

    Auf der Ersten Seite unter 1.2 schreibt sie,sie will die Bahnen unter der ersten Steinreihe belassen.
    Eine Nachbesserung der Bahnen ,also wie sie das beheben will,ist aber die Wandabdichtung.

    Aber was das Problem ist,ist doch die Querschnuttsabdichtung.Also die Hori
     
  6. #6 Bitumen Mine, 12.05.2016
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    Ich schreibe doch nicht dem SV und erst recht nicht dem Richter.
    So weit sind wir noch lange nicht.
    Ich wäre froh wenn ich mal den richter sehen würde.
    Das verfassen der Fragen macht mein Anwalt.

    Und meine Privater Gutachter war aus Fellbach

    Ihr Gutachten und Ihre Ergänzungfragen was sie beantwortet hat,sind so seltsam beantwortet.

    Auf der Ersten Seite unter 1.2 schreibt sie,sie will die Bahnen unter der ersten Steinreihe belassen.
    Eine Nachbesserung ist aber die Wandabdichtung.

    Aber was das Problem ist,ist doch die Querschnittsabdichtung.Also die Horizontalsperre.
    Es sind die falschen Bahnen unter der ersten Steinreihe.Das Problem ist die aufsteigende Bodenfeuchte.


    So nun springt sie zur dritten Seite.
    Hier schreibt sie,V60 s4 sind nach anerkannter Regel der Technik unter Mauerwerk falsch.
    Hier gehören die G200 DD hin.

    Fertig.

    Die Stützmauer sind auf mehreren Seiten verteilt.Immer wieder tauchen sie auf einer anderen Seite auf.
    Ein hin und her gehopse.

    Und beantwortet wird nichts wirklich.
    Da soll der Geologe machen,da soll der Statiker das berechnen.
    Entweder weiss sie das einfach nicht,und schreibt halt irgendwas,oder eine gute Masche um weiter zu verdienen.
    Jedes nachfrage muss man ja bezahlen.

    Wenn ich das mal hier hochladen würde,wäre alles klar,warum es so seltsam ist.
    Deshalb bin ich ja nun so weit,Geologe beauftragen und gut is.Bevor ich hier in weiteren 4 Ergänzungen das wort Geologe und Statiker lese.
     
  7. #7 tobikalle, 13.05.2016
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    Dein unstrukturiertes Geschreibsel verstehe ich wirklich nicht - ich bin hier raus.
     
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