Kellerboden im isolieren nach Ausschachtung --> KfW Förderung --> EnEV Richtlinie

Diskutiere Kellerboden im isolieren nach Ausschachtung --> KfW Förderung --> EnEV Richtlinie im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo! Wir haben in unserem Haus mit Denkmalschutz den Keller nun ausgeschachtet, damit man hinterher vernünftig drin stehen kann. Nun sagte...

  1. #1 BlueBass, 13.05.2016
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    Hallo!
    Wir haben in unserem Haus mit Denkmalschutz den Keller nun ausgeschachtet, damit man hinterher vernünftig drin stehen kann.

    Nun sagte unser Energieberater, welcher für die KfW Förderung 430/431 hinzugezogen wurde, dass wir den Kellerboden entsprechend mit Perimeterdämmung dämmen müssten.
    Macht ja auch Sinn, da der Kellerboden stellenweise sehr viel Feuchtigkeit aufweißt, sodass wir auch eine "Sickergrube" in der Mitte des Raumes erstellt haben.

    Der Plan war nun, eine Art Teichfolie auszulegen, dann XPS Matten zu verlegen, darauf eine Schüttung, darauf Estrich, dann normale Fliesen.


    Nun bin ich momentan am Rätseln, wie ich auf den U-Wert von 0,30 W/(m²·K) kommen soll, und ob ich überhaupt aufgrund des Denkmalschutzes überhaupt zwingend auf diesen Wert kommen muss.

    Desweiteren komme ich mit der Tabelle der EnEV nicht ganz klar, muss ich nun 0,3 (Decken und Wände) oder 0,5 (Fußbodenaufbauten) W/(m²·K) einhalten?

    Was passiert, wenn ich diesen U Wert nicht einhalte, weil ich dünnere XPS Matten nehme? Bekomme ich dann die besagte KFW Förderung nicht? Oder drohen mir dann gar Strafen wie diese "bis zu 50.000€"?
    Mein Energieberater ist leider nicht der redseligste... Wurde mir von meinem Heizungsbauer empfohlen (es kommt ein Gasanschluss mit einer normalen Gastherme nun ins Haus).


    Leider verstehe ich von der ganzen Materie so ziemlich gar nichts, daher die Hoffnung, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt, so wie ihr es in den vielen anderen Threads schon so ausführlich getan habt! :winken
    Außerdem ist es sicherlich nie verkehrt, eine zweite Meinung sich mal anzuhören :28:

    Ich danke euch vielmals im Voraus!!! :28:


    Ach
    Es handelt sich hier um ein altes Zechenhaus Bj etwa 1905. Bzw unser Haus in in diesem Gebäude ein Reihenmittelhaus
     
  2. #2 Inkognito, 13.05.2016
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ja. Merkt man.

    - Ohne Ahnung den Kellerboden auszuschachten kann die Standsicherheit gefährden. Holen Sie einen Tragwerksplaner, der ihr Gepfusche beurteilt und ggfs. Sofortmaßnahmen veranlasst. Der kann auch gleich nach von Ihnen möglicherweise verursachten Schäden an den Nachbargebäuden gucken.
    - Die Idee Abdichtung mit Teichfolie ist so Banane, dass mir nichts mehr dazu einfällt.
    - Ein nasser Keller von 1905 lässt sich nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in einen modernen Wohnkeller verwandeln.
    - Für KFW Förderungen müssen Anträge vor der Baumaßnahme eingereicht werden, wenn ich mich recht entsinne. Der Planer soll ein entsprechendes Detail entwickeln, mit Abdichtung und Dämmung,
     
  3. #3 BlueBass, 13.05.2016
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    Das Mauerwerk des Gebäudes reicht noch weiter tiefer in den Boden, sodass die standsicherheit gewährleistet ist.

    Die Anträge sind natürlich vom Energie Berater schon eingereicht
     
  4. #4 poelwick, 28.05.2016
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    Aha... ne Sickergrube habt Ihr schon im Keller

    und der soll ernsthaft in nen Wohnkeller umgewandelt werden?

    Vergiss das ganz schnell wieder, wird nur unsinnig teurer und bringt am Ende doch nix.

    Der war nie trocken und wird nie trocken.

    Die Absperrung der Feuchtigkeit müsste ja kpl. unter dem Fundament durch (schadenfrei) und aussen an der Wand hochgezogen werden.

    Den erhöhten seitlichen Erddruck durch eure Tieferlegung garnicht berücksichtigt. Dafür wurden diese Außenwände sicher nie ausgelegt.
    Das gefährdet womöglich die Stabilität des ganzen Hauses.

    Tu dir selber nen großen Gefallen, papp die KFW-Dämmung an die Kellerdecke und sorge für ausreichende Querlüftung im Keller
    und vergiss das mit dem gefliesten Wohnkeller wieder.
     
Thema: Kellerboden im isolieren nach Ausschachtung --> KfW Förderung --> EnEV Richtlinie
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