Kondensationswasser bei Neubau in Garage Baumangel?

Diskutiere Kondensationswasser bei Neubau in Garage Baumangel? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Huhu :-) bei einem 2014 neu errichteten Haus ist die Garage ins Haus integriert. D.h. oberhalb der Garage ist ein Arbeitszimmer und neben der...

  1. #1 ZacMcGrabben, 30.05.2016
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    Huhu :-)

    bei einem 2014 neu errichteten Haus ist die Garage ins Haus integriert.
    D.h. oberhalb der Garage ist ein Arbeitszimmer und neben der Garage der Eingangsbereich.

    Das Haus ist in Hanglage, d.h. der hintere Teil ist komplett unter der Erde und die linke Außenwand nach vorne immer offen liegender.


    Nun kam es schon einige Male vor, dass sich hinten in der Ecke (wo die beiden Außenwände unter der Erde liegen) der Boden nass/feucht ist (Foto siehe unten).

    Das Bauunternehmen sagt, dass es nur Kondensation von Wasser ist, weil es die Tage (bzw. kurz davor) *wahrscheinlich* immer sehr schwül war.
    Ein Auto hat noch nie in der Garage gestanden, d.h. Feuchtigkeit kommt ansonsten keine herein.
    Nach einem Regen ist (soweit bekannt) kein Wasser eingedrungen. Grundsätzlich ist die Aussage also plausibel.


    Das Bauunternehmen sagt jedoch nun, dass die feuchten Stellen durch die Kondensation kein Baumangel gemäß VOB darstellen.


    Nun ist die Frage:
    Erzählt das Bauunternehmen Mist und ist dies ein Baumangel bei einem Neubau, so dass es Sinn macht, einen Gutachter einzuschalten?
    Oder muss man damit leben, dass es in der Ecke permanent immer wieder feucht werden kann?


    Vielen Dank für eure Hinweise! :-)

    Gruß,
    Mario.

    Garage.jpg
     
  2. #2 Omikron, 30.05.2016
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    Hallo Mario,

    Feuchteschäden sind ein recht komplexes Thema, aber ich werde versuchen es recht kurz zu machen.

    Feuchteschäden an innenseitigen Wandoberflächen entstehen dann, wenn die innenseitige Wandoberflächentemperatur die Taupunkttem-peratur der Raumluft unterschreitet und somit auf der Wandoberfläche Kondensat entsteht.
    Die Ursache für das Niederschlagen von Kondenswasser an Wänden ist demnach eine hohe relative Luftfeuchte in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen. Diese Größen wiederum werden von der Raumnutzung, von der Belüftung der Oberflächen, der Lufttemperatur im Zusammenhang mit den Wärmedämmeigenschaften der Bauteile beeinflusst.
    Die Folge ist das Auftreten von Feuchteerscheinungen und daraus re-sultierender Schimmelpilzbildung (Stockflecken), vor allem im Bereich der inneren Oberflächen der Außenwände und der daran angrenzenden Wand- und Deckenflächen.
    Die Schimmelpilzbildung kann konstruktive und/oder nutzungsbedingte Ursachen haben.

    Ich schließe zunächst Aufgrund deiner Aussage die nutzungsbedingte Ursache aus.

    Da die Feuchte stellen in den Ecken auftreten Tippe ich auf eine geometrisch- und eine Material- bedingte Wärmebrücke.
    Allerdings könnte es meiner Meinung nach auch an einer fehlenden Horizontalen Abdichtung liegen. Ist Ihnen bekannt ob diese vorliegt?

    Meiner Meinung ist es durchaus ein Mangel der geltend gemacht werden kann.

    Mfg Omikron
     
  3. #3 ZacMcGrabben, 31.05.2016
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    Danke für die Antwort! :-)

    Der Boden in der Garage dürfte direkt die Bodenplatte des Hauses sein.
    Wenn mit "Horizontale Abdichtung" also eine Abdichtung nach unten gemeint ist, dann würde ich sagen, dass es keine gibt.

    Ich habe unten zwar den Fußbodenaufbau aus dem Plan angegeben, aber da dort die Fußbodenheizung enthalten ist, dürfte das nur für den Wohnbereich gelten und nicht für die Garage.

    Die Außendämmung scheint es laut dem Plan auch keine zu geben (ein Bitumenanstrich wurde aber gemacht).

    Garage2.jpg

    Garage3.png
     
  4. #4 Omikron, 31.05.2016
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    Auf deinem ersten Bild (mit roter Markierung), sieht es für mich so aus als ob die Kellerwand mit Füllziegel hergestellt wurde.
    Mit horizontaler Abdichtung meine ich ob eine Trennschicht zwischen der Bodenplatte und den Füllziegeln vorhanden ist, und diese nach geltenden Regeln der Technik erstellt wurde.

    Meiner Meinung nach sollte das Detail wie folgt aussehen um den Regeln der Technik zu entsprechen.

    KD.PNG

    Bei Abdichtungen sind folgende Regelwerke zu beachten:
    – DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, Teile 1 bis 6, 2000-08
    – DIN 4095 „Baugrund – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – Planung, Bemessung und Ausführung“, 1990-06
    – „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen“ – 1. Ausgabe, Juni 1997.

    Bei einem VOB-Vertrag zwischen Auftraggeber
    und Auftragnehmer ist DIN 18336 „Abdichtungs-
    arbeiten“ Vertragsbestandteil. Diese Norm nimmt
    direkt auf DIN 18195 Bezug.


    Meiner Ansicht nach müsste eigentlich (Wenn es sich um Füllziegel handelt) auch eine Wärmedämmung vorhanden sein. Da hier sonst eben Tauwasser in den Ecken anfällt.

    Die Wärmedämmung der Kellerwände kann je nach verwendeter Mauersteinart folgendermaßen sichergestellt werden:
    – bei Steinen hoher Rohdichte, z.B. Kalksandsteinen, Füllziegeln, Betonsteinen durch eine nachträgliche, außenseitig aufgebrachte Perimeterdämmung,
    – durch die Verwendung von wärmedämmenden
    Steinen geringer Steinrohdichte, z.B. Leichtbe-
    tonsteinen, Porenbetonsteinen, Wärmedämm-
    ziegeln wird der empfohlene Mindestwärme-
    durchlasswiderstand
    R von 1,2 (m2· K) / W
    ohne zusätzliche Wärmedämmung erreicht.

    Ich denke ein Gutachter würde Sinn machen, allerdings bin ich keiner das ist nur meine Einschätzung :)
     
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