Honorarverhandlungen mit Architekt nach HOAI

Diskutiere Honorarverhandlungen mit Architekt nach HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo allerseits. Ich möchte ein Mehrfamilienhaus mit einem Architekten bauen und frage mich, was gute Argumente wären, um bei den...

  1. #1 Siegfried1960, 02.06.2016
    Siegfried1960

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    Hallo allerseits.

    Ich möchte ein Mehrfamilienhaus mit einem Architekten bauen und frage mich, was gute Argumente wären, um bei den Honorarverhandlungen etwas in der Hand zu haben.
    Was könnten aus Eurer Erfahrung Argumente sein, die ein Architekt gelten lässt - zusätzlich zu den folgenden:
    (1) Eigene Vorarbeiten bzgl. LP1/2
    (2) Einfache Baukörperform
    (3) Viele identische Wohnungen im Haus mit gleichem Grundriss und gleicher Ausstattung
    (4) Ein Bauherr statt vielen Käufern von Eigentumswohnungen
    (5) Ähnlichkeit des Baus mit Gebäuden, die der Architekt schon fertiggestellt hat
    ...
    ...
    ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
     
  2. #2 C. Schwarze, 02.06.2016
    C. Schwarze

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    Guten N´abend,
    also wenn sich hier ein Architekt zu melden würde, würde der wohl kaum, jemanden Tips geben, sein Honorar oder die seines Kollegen zu drücken. Wenn hier etwas steht, steht es, und der nächste Bauherr würde ihn im Preis drücken zu versuchen. Warum sollte also jemand darauf eingehen?

    aber mal so aus Neugier. Wieviel Rendite meinst du nach Steuer von einem Mietshaus zu erwarten?
    Bist du dir sicher, dir sowas antun zu wollen?
     
  3. #3 jodler2014, 03.06.2016
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    Der Siegesfried spart sich das Honorar für 1 und 2

    Punkt 5 hört sich sehr attraktiv an !
    Kann man aber nicht endgültig beurteilen
     
  4. #4 Siegfried1960, 03.06.2016
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    @C. Schwarze: Es gibt nicht nur Architekten, hier sind ja auch Bauherren. Die Rendite ist bescheiden - aber da die Alternativen noch beschiedener sind und ich mich damit auskenne, bin ich mir sicher ;-)
     
  5. #5 Skeptiker, 03.06.2016
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    Wenn Du zu mir kämest, würde ich Dir sagen, dass wir über die Punkte 2 - 5 nicht weiter reden brauchen, weil sie nach HOAI nicht honorarmindernd sind. Zu 1. würde ich Dir vorschlagen, mich im Gegenzug von der Haftung für die Grundleistungen der LP 1 komplett freizustellen. Da geht es ja nur um so unwichtige Dinge wie die Maß der zulässigen Bebaubarkeit, Baugrund etc.., sollte also kein Problem sein für Dich, diese Unterschrift.

    Und dann würde ich Dich abschließend fragen, ob Dich auch inhaltlich irgendetwas an der Arbeit von Architekten interessiert um Dir dann den Weg zur Tür zu zeigen. Für Bauherren, die schon anfangen über den Rabatt zu reden, bevor sie die Angebotssumme kennen, arbeite ich nicht!
     
  6. #6 C. Schwarze, 04.06.2016
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    guten morgen, @Siegfried1960
    nunja, ein wenig bekommt man ja so von den einen oder anderen Hausverwalter/Vermieter ja mit. Die sind schon lange nicht mehr begeistert. Haus & Grund, Mieterzeitung print sporadisch am Lesen, was so an Urteilen und Pflichten und so angeht.
    Ich kann mir im Besten Leben nicht vorstellen, für andere Leute Wohnraum zu bauen.
    Das Schmerzensgeld wäre mir zu wenig.
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?85959-Ezb&p=943927#post943927
    Im immer weiter sozialistischen D steht meine 2 Jahre alte Meinung immer noch.
     
  7. #7 Siegfried1960, 04.06.2016
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    @C. Schwarze. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Tipps zu meiner Frage im Eingangspost geben würden. Unabhängig, welchen Beruf Sie ausüben. Wenn Sie darauf verweisen, dass Tipps zu Honorar-Verhandlungen bei Architekten nicht gerne gesehen werden, werden bei denen sicher Beiträge noch weniger gerne gesehen, in denen ihnen jemand die Kunden ganz abspenstig macht, indem er ihnen das Bauen fürs Vermieten ausreden will.
     
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