Der Hügel des Nachbarn

Diskutiere Der Hügel des Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir haben vor knapp zwei Jahren in eine Baulücke ein Haus gebaut. Die restlichen Häuser in dieser Gegend sind schon in den...

  1. maffie

    maffie

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    Hallo zusammen,

    wir haben vor knapp zwei Jahren in eine Baulücke ein Haus gebaut. Die restlichen Häuser in dieser Gegend sind schon in den 60ern gebaut worden. Damals hat der Nachbar zur Linken den Aushub seines Kellers auf sein Grundstück drauf gepackt, damit er ihn nicht entsorgen muss. Das Nachbarhaus steht dadurch auf einem kleinen Hügel. Die Ausläufer seines Hügels reichen auf ca. 15m Grenzlänge noch ca. einen knappen Meter in unser Grundstück rein. In dem Zustand ist der Bereich quasi nutzlos für mich. Dort wo das Gefälle endet ist es nach einem Regenschauer oder im Winter immer sehr nass, also der Tod für Gehölze (ausser Weiden vielleicht). Auf dem Endstück des Hügel selbst ist es für eine Bepflanzung etwas knapp, ausserdem ist die Erde dort sehr schlecht. Sogar das Unkraut hat Mühe zu wachsen. Es ist ein ziemlich harter Lehmboden.

    Jetzt könnte ich an der Grenze auch einen Steingarten, Trockenmauer, Hügelbeet oder sonstwas anlegen. Ich sehe aber irgendwie nicht ein, dass ich die Kosten tragen muss, um sein Gelände abzufangen. Eigentlich würde ich gerne einen Sichtschutzzaun errichten. Ich bin im Zaunbau nicht so bewandert, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich auf dem leicht abschüssigen Gelände nicht einfach Zaunpfähle in den Boden buddeln kann, auch wenn sich der Boden jetzt nach über 50 Jahren dort scheinbar nicht mehr bewegt.

    Ist der Nachbar nach der langen Zeit immer noch verpflichtet sein Gelände abzufangen und L-Elemente zu setzen. Ich würde ihm nämlich gerne vorschlagen, dass er die L-Elemente bezahlt und wir den Sichtschutzzaun, den wir dann ja auf die Elemente draufpacken könnten. Ich habe nur bedenken, dass er dann abwiegelt und meint, dass er nach 50 Jahren daran nichts mehr ändern will.

    Ich weiß, dass das hier kein Rechtsberatungsforum ist, vor Gericht möchte ich auch gar nicht. Ich würde nur gerne eure Meinung dazu hören.

    Viele Grüße,
    Maffie
     
  2. Iceman

    Iceman

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    Hallo,
    habt ihr das Grundstück erst gekauft oder ist es schon seit vor dem Hausbau des Nachbarn in Eurem Besitz? Ich vermute, ihr habt erst nach dem Hausbau des Nachbarn gekauft.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich nach über 50 Jahren an den Kosten beteiligen muss. Scheinbar hatte der frühere Grundstückbesitzer ja nichts dagegen. Evtl. hat Euer Nachbar ja 50 Jahre dafür das Grundstück für lau gemäht und jetzt kommt der neue Besitzer und möchte Kohle für seine Gartengestaltung. Evtl. habt ihr aber auch bereits beim Grundstückskauf das Problem erkannt und den ehemaligen Besitzer deswegen runtergehandelt... (könnte ja sein)
    Konnte jetzt keine Gesetzesgrundlage zu dem Thema finden, aber ich denke ihr habt schlechte Karten. Die "gute Nachbarschaft" macht ihr damit jedenfalls gleich kaputt.
     
  3. maffie

    maffie

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    Hallo,

    wir haben das Grundstück erst direkt vor dem Hausbau gekauft, der vorherige Besitzer hat einen dichten Wald darauf wachsen lassen, was dem Nachbarn zwar nicht recht war, wogegen er aber nichts tun konnte. Heruntergehandelt haben wir deswegen nicht. Sooo schlimm, wie es sich vielleicht anhört ist es aber auch nicht. Der Höhenunterschied ist an der höchsten Stelle ca. 50cm und wir nach hinten hin kleiner.

    Das Nachbarrechtsgesetz NRW ist da recht eindeutig, meiner Meinung nach: Wer auffüllt muss auch abfangen, auch nachträglich noch. Nur ob das dann nach so langer Zeit noch so ist, weiß ich nicht. Dass das Regenwasser auf das Nachbargrundstück läuft, muss man in jedem Fall verhindern, das ist - soweit ich weiß - nie erlaubt.

    Ich möchte mit Sicherheit kein Geld von meinen Nachbarn (gemeine Unterstellung). Aber ich möchte auch nicht sein Fehlverhalten ausbügeln und dafür zahlen müssen oder meine Gartengestaltung daran anpassen müssen. Warum sollte ich die Kosten tragen und L-Elemente kaufen und verbauen lassen, um SEIN Grundstück abzustützen, das er aufgeschüttet hat oder ein Hochbeet bauen an einer Stelle, an der es für mich ungünstig ist, nur damit SEIN Regenwasser meine Pflanzen nicht ersäuft.

    Bisher haben wir uns gut mit unseren Nachbarn verstanden. In letzter Zeit - und auch schon im letzten Sommer - sind sie aber leider etwas anstrengend, was an dem Unkraut in unserem Garten liegt. Nichts weltbewegendes, nur etwas Wildwiese mit vielen Blumen. Das finde ich im zweiten Jahr im Haus allerdings nicht so ungewöhnlich. Ich sense diese auch regelmäßig und lege langsam aber sicher Beete an. Aber für unsere Nachbarn ist das ein unhaltbarer Zustand. Theoretisch wäre es aber auch mein Recht die wilde Wiese zu behalten. Es ist nicht vorgeschrieben, dass alle einen englischen Rasen haben müssen, auch rechtlich nicht.
     
  4. Iceman

    Iceman

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    Hallo,
    war jetzt von mir etwas provokant geschrieben aber keine gemeine Unsterstellung. :)
    Natürlich soll er Dir die Scheine nicht direkt in die Hand drücker ABER im Endeffekt würde es Deinem Nachbarn, nach 50 Jahren eine gute Stange Geld kosten.

    Folgende Passagen hatte ich im Internet gefunden:

    Die natürlich vorhandene Geländeoberfläche ist regelmäßig der Bezugspunkt baulicher Maßnahmen.
    Sie stellt das gewachsene Gelände dar, welches zwar regelmäßig natürlich entstanden ist oder aber vor langer Zeit durch Menschenhand verändert wurde.

    Was versteht man jetzt unter langer Zeit.
    In einem anderen Forum habe ich eine Architektenaussage gefunden, dass zwar nicht nach 1 - 5 Jahren aber nach 40 Jahren, aus einer Aufschüttung "gewachsenes Gelände" wird. ABER wirklich eine Rechtsgrundlage hab ich nicht gefunden. Auch nichts in BauO NRW.

    Ich verstehe Deinen Unmut aber wir haben auch die letzte Baulücke erwischt und uns dann um die Grenze gekümmert ohne die Nachbarn wegen Beteiligung bei den L-Steinen oder Zaun anzuhauen. Überlegt habe ich natürlich auch :) ABER wegen ca. 2 oder 3000 € Stress mit den Nachbarn anfangen...
     
  5. maffie

    maffie

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    Hallo,

    Danke für deine Antwort.
    Stress mit den Nachbarn möchte ich auch nicht. Ich kenne das von Bekannte, wo zwischen den Nachbarn gar nichts mehr geht und das ist einfach furchtbar. Man sieht sich ständig und schweigt sich an oder schaut schnell weg. Wegen unseres Gartens meckern die leider viel. Unter anderem wurde auch gefordert, dass ich einen Gärtner beauftragen soll, was ich nicht will und auch nicht muss. Im Moment machen die Nachbarn also eher den Stress.

    Sollten wir L-Elemente verbauen wollen, würde die das auch treffen, da die Dinger ja unter deren Grundstück müssten, ausser wir "opfern" was von unserem.

    Vor "langer Zeit" ist wirklich ein schwammiger Begriff. Ich habe folgendes im Nachbarrechtsgesetz gefunden:
    "§ 30 Bodenerhöhungen

    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über. "

    "§ 27
    Niederschlagwasser

    (1) Bauliche Anlagen sind so einzurichten, daß Niederschlagwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt. "

    Jetzt ist es natürlich so, dass unser Grundstück quasi durch Abstürzen und Abschwemmen schon geschädigt ist. Die aufgeschütteten Erdmassen bedecken ja schon einen kleinen Teil des Grundstück. Da die "Verpflichtung" auf einen Rechtsnachfolger übergeht, bin ich mir nicht so sicher, ob das so schnell verjährt. Das Problem mit dem Niederschlag bleibt ja auch.

    Dass ihr die Kosten selbst getragen habt, ist wirklich lobenswert. Was mich am Meisten stört, sind auch nicht die Kosten an sich -auch wenn ich 2000-3000 Euro nicht so wenig finde- sondern eher die Tatsache, dass ich die Kosten wegen der Nachlässigkeit der Nachbarn tragen müsste.
     
  6. Iceman

    Iceman

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    Hallo,

    ich denke Du solltest mal mit Deinem Nachbarn darüber reden. Die Paragraphen 27 und 30 stützen Deine Argumentation sehr gut und Niederschlagswasser zum Nachbar ableiten darf eigentlich nichts sein. Auf der anderen Seite geht es in § 27 um bauliche Anlagen und wenn Aufschüttungen nach z.B. 40 Jahren gewachsenes Gelände und eben keine bauliche Anlage sind was dann?

    Hast Du auch mal die "Was wäre wenn" - Varianten durchgespielt?
    Was wäre wenn Du Deinen Nachbarn darauf ansprichst und er gestaltet sein Grundstück so, dass kein Niederschlagswasser mehr zu Dir aufs Grundstück fließt? (ich rede jetzt nicht von L-Steinen, sondern eher was notdürftigem)
    Ist dann alles gut oder würdest Du dann nicht trotzdem an der Grenze entlang buddeln? Sobald Du dann an dem gewachsenen Gelände etwas änderst zahlst Du allein. Wenn Du zuerst was änderst und ihn dann darum bittest sich an den Kosten zu beteiligen, wird er vermutlich auch nur müde lächeln.

    Wir waren jetzt auch keine barmherzigen Samariter. Bei uns hatte der Nachbar (bei dem ich über eine Beteiligung nachgedacht hatte) ca. 30 cm abgetragen und wir hatten ca. 50 cm aufgeschüttet. Wir hätten also eh ca. 50 cm abfangen müssen. Hab dann halt Maurerscheiben für 80 cm genommen und die Klappe gehalten. Den Zaun zu unseren Nachbarn (drei Seiten), mussten wir eh alleine zahlen. Kannst ja die Nachbarn zu nix zwingen, wenn Sie vorher gebaut haben und bisher auch gut ohne Zaun ausgekommen sind.
    Versuch es mal mit reden. Sag ihm, dass ihr endlich den Garten (für ihn) ordentlich gestalten wollt und lass ihn einfach einen Vorschlag machen, wie ihr das mit dem Niederschlagswasser vernünftig regeln könnt. Dann kannst Du ihm evtl. Deinen ausgearbeiten Vorschlag unterbreiten. Würde mich wirklich interessieren wie sich das bei Euch entwickelt.
    Was wissen (oder denken) denn die Experten? :)
     
  7. #7 mkk1982, 07.06.2016
    mkk1982

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    Interessantes Thema!
    Wir selbst haben in 2012 ein Grundstück gekauft, auf das der Nachbar mit (schriftlicher? mündlicher?) Genehmigung der damaligen Grundstückseigentümer seinen Aushub geschüttet hat. Das Ganze war entlang der Grundstücksgrenze als 23 m langer und etwa 1,50m breiter "Wall" aufgeschüttet.
    Sein Bau war etwa um 2006.

    Die Entsorgung der Erde hat uns etwas mehr als 3.000 EUR gekostet. Auf 5 m Lange hat auch er jetzt begradigt, auf 10 m stehen unsere Garagen als Grenzbebauung und die letzten 8 m gilt es mittels Baumaßnahme zu sichern.

    Der Nachbar hat sich bereits bereit erklärt, die Baukosten (wir machen das gemeinsam selbst) zur Hälfte zu tragen.
    Über die Kosten für den Abtransport haben wir nie gesprochen. Unabhängig von der Rechtssprechung (das Grundstück, mittlerweile mit unserem Haus drauf, steht in Hessen) bin ich der Meinung, dass wir das Grundstück so gekauft haben, wie es vorlag: Mit Erdwall.
     
  8. maffie

    maffie

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    @Iceman du hast wohl recht. Letztendlich wäre ich vermutlich nicht zufrieden, wenn nur das Niederschlagswasser weg wäre, obwohl das schon helfen würde. Buddeln kann ich nicht ohne abzufangen. Das Haus des Nachbarn steht ca. 3m von der Grenze entfernt, wenn ich die überschüssige Erde entfernen würde, würde sich der Rest vermutlich in Bewegung setzen und es könnte zumindest ein Teil des Fundamentes des Hauses freigelegt werden. Schon alleine deswegen würde ich eine Änderung an der Stelle mit ihm absprechen wollen.
    Den Zaun hättet ihr vermutlich nicht alleine zahlen müssen. Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, aber in nrw gilt die Einfriedungspflicht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung des Grundstücks. Wenn ein Nachbar einen Zaun will, muss der gemeinsam erstellt und die Kosten geteilt werden. Wer da wie lange wohnt, spielt keine Rolle.
    Mit dem Nachbarn reden, würde ich in jedem Fall. Ihm zu sagen, dass wir das für ihn ordentlich machen wollen, klingt sehr diplomatisch, ist aber ziemlich manipulativ. Hätte ich vermutlich auch so gemacht :).

    @mkk1982 in deinem Fall sehe ich das auch so: gekauft wie gesehen. Da ich aber die Erde, die bei uns an der Grenze liegt nicht einfach entfernen kann, ohne das Grundstück des Nachbarn und im schlimmsten Fall auch sein Haus, erheblich zu beeinflussen, finde ich unseren Fall doch etwas anders gelagert. Selbst wenn es sich um gewachsenen Boden handeln würde, würde es ihn auch betreffen, weil es die Grenze ist.
     
Thema: Der Hügel des Nachbarn
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